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Ingolstädter Patenttag 2026

"Long-running favorite": DPMA-Präsidentin wirbt beim Ingolstädter Patenttag für das deutsche Patentsystem, dem „Dauerbrenner“ in der internationalen IP-Landschaft
DPMA-Präsidentin Eva Schewior hat beim 4.
Ingolstädter Patenttag der Technischen Hochschule Ingolstadt in ihrem Auftaktvortrag die Beliebtheit und Bedeutung des nunmehr fast 150-jährigen deutschen Patentsystems in der internationalen IP-Landschaft hervorgehoben.
„Das deutsche Patentsystem hat in den anderthalb Jahrhunderten seiner Existenz nichts von seiner Anziehungskraft eingebüßt. Es ist weiterhin überaus attraktiv und führt neben dem europäischen Patentsystem – trotz Überschneidungen des territorialen Geltungsbereichs – eben keine konkurrierende, sondern, richtig genutzt, eine fruchtbare und komplementäre Koexistenz“, sagte sie vor rund 130 Patentexpertinnen- und experten, Vertreterinnen und Vertretern aus Kanzleien sowie Studierenden und Absolventinnen und Absolventen der Hochschule.
Hervorragende Grundlage in der Schutzrechtsstrategie
Eine Patentanmeldung beim DPMA sei einfach durchzuführen und im Vergleich zu europäischen Anmeldungen sehr kostengünstig – bei hoher Patentprüfungsqualität. Im Falle einer Erteilung habe der Inhaber des Patents ein äußerst wirksames Schutzrecht und sichere sich damit Schutz in der größten Volkswirtschaft Europas und der drittgrößten Volkswirtschaft weltweit. „Ein Produkt auf den Markt zu bringen, das in Deutschland nicht angeboten werden kann oder hierfür umgestaltet werden müsste, lohnt sich meist nicht“, so Eva Schewior. Daher sei das deutsche Patent allein schon eine hervorragende Grundlage für eine Schutzrechtsstrategie.
Bewährtes Gerichtssystem und gefestigte Rechtsprechung geben Sicherheit
Bei der Verteidigung und bei der Durchsetzung seiner Rechte stehe dem Inhaber eines deutschen Patents ein bewährtes Gerichtssystem mit gefestigter Rechtsprechung und überschaubaren Kosten (zum Beispiel kein Vertreterzwang, Verfahrenssprache Deutsch) zur Verfügung: das Bundespatentgericht mit seinen technischen Richterinnen und Richtern für Nichtigkeitsverfahren auf der einen und die Landgerichte und Oberlandesgerichte für Verletzungsverfahren auf der anderen Seite. In höchster Instanz laufen die Verfahren dann beim Bundesgerichtshof zusammen, der auf höchstrichterlicher Ebene für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt.
Wenig formalistisch: Technische Beurteilung steht im Mittelpunkt

Das Verfahren beim DPMA sei zudem flexibel und pragmatisch. Es gebe in der Regel keinen Verspätungseinwand und die Anmelder können Ihre Ansprüche bis zur Erteilung im Umfang der gesamten Ursprungsoffenbarung inhaltlich anpassen. „Damit haben Sie wichtige Steuerungselemente während der gesamten Dauer Ihres Verfahrens in der Hand“, sagte Eva Schewior. Zudem gehe das Amt wenig formalistisch vor. „Wir stellen die technische Beurteilung in den Mittelpunkt unserer Prüfung auf Patentfähigkeit. Und für einen Klarheitseinwand gibt es anders als auf europäischer Ebene im deutschen Patentrecht keine Rechtsgrundlage.“
Das Beste aus zwei Welten: der Doppelschutz
Die DPMA-Präsidentin wies auch auf die Möglichkeit des Doppelschutzes hin, die seit der Einführung des Einheitlichen Patentgerichts im Juni 2023 besteht. Die Anmelder haben nun die Möglichkeit für die EPGÜ-Staaten ein Einheitspatent oder ein Bündelpatent auch mit einem wirkungsgleichen nationalen Patent zu schützen: „Als Rückfalloption“, so Eva Schewior, „wenn Sie befürchten, dass eine europäische Anmeldung zurückgewiesen werden könnte (und umgekehrt), oder um das Kostenrisiko abzusichern.“
Im Fokus: europäischer und weltweiter Patentschutz
Nach den Keynotes und Statements zum Thema „IP made in Germany“ von Präsidentin Schewior, Martin Musiol (Vizepräsident Bundespatentgericht), Detlef von Ahsen (Präsident Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V.) sowie Peter Berg (Senior VP Intellectual Property Infineon Technologies AG) und Bruno Götz (Leitung Patente und CE Bayern Innovativ GmbH), lag der Fokus der Veranstaltung auf den Themen „europäischer und weltweiter Patentschutz“.
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wuttke erörterte mit Dr. Matthias Zigann (Vorsitzender Richter Lokalkammer München, Einheitliches Patentgericht), inwiefern es sich angesichts der Kosten lohnt, vor dem Einheitlichen Patentgericht zu streiten und welche Rolle hierbei das Einheitspatent spielt. Des Weiteren beleuchteten Patentrechtsexperten Themen wie „computerimplementierte Erfindungen“ und „Arbeitnehmererfindungen“ aus dem internationalen Blickwinkel heraus und zeigten neue Spielräume, aber auch neue Risiken bei internationalen Streitigkeiten anhand von konkreten Fällen auf.
IP in der Praxis: Aufgaben, Strategien und Tools
Praxisorientiert ging es dann auch im letzten Teil der Tagung weiter: Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft berichteten aus ihrem Berufsalltag und teilten Ihre Erfahrungen. Hierbei erhielten die Tagungsteilnehmer und -teilnehmerinnen wertvolle Einblicke in das Thema „Künstliche Intelligenz in der Patentrecherche“ (aus Unternehmens- sowie aus Kanzleisicht) und in IP-Aufgaben und IP-Funktionen in Unternehmen generell. Zudem sprach Dr. Beatrix Weber, Professorin an der Hochschule Hof, über „IP, Lizenzen und Hochschulen“.
Bilder: THI Ingolstadt
Stand: 09.02.2026



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