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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist bemüht, seine Internetseiten https://www.dpma.de, https://register.dpma.de, https://depatisnet.dpma.de und https://direkt.dpma.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die folgende Erklärung des DPMA wurde am 21.09.2020 erstellt und am 01.07.2023 aktualisiert.

Im Zuge der Aktualisierung wurden die Internetseiten einer vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0 unterzogen. Das Ergebnis und den aktuellen Stand der Anpassungen finden Sie in dieser Übersicht.

Barrierefreie und nicht barrierefreie Dokumente

Die Formulare auf unserer Internetseite https://www.dpma.de sind barrierefrei. Die allermeisten PDFs auf unserer Internetseite sind ebenfalls barrierefrei. Nicht barrierefreie PDFs bilden eine seltene Ausnahme und stammen nur zu einem kleinen Teil vom DPMA; sie kommen meistens von Fremdanbietern. In diesen Fällen handelt es sich um PDFs, deren Inhalte kaum oder nur schwer barrierefrei umgesetzt werden können. Eine barrierefreie Umsetzung wäre hier eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Sollten Sie eines dieser PDFs benötigen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir überlegen dann mit Ihnen gemeinsam, auf welche Weise wir Ihnen den Inhalt eines DPMA-PDFs anbieten können. Generell achten wir darauf, dass wir PDFs von Fremdanbietern nur im absoluten Ausnahmefall auf der Internetseite einstellen.

Videos stellen wir mit Untertiteln ein oder liefern einen Begleittext dazu. Bei neu eingestellten Video sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Die PDFs auf den Seiten https://register.dpma.de und https://depatisnet.dpma.de sind in den meisten Fällen nicht barrierefrei. In diesen Fällen handelt es sich um PDFs, deren Inhalte kaum oder nur schwer barrierefrei umgesetzt werden können. Eine barrierefreie Umsetzung wäre hier eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die INPADOC-Rechtsstandsdaten in DEPATISnet sind nicht barrierefrei umgesetzt. Diese Daten werden vom Europäischen Patentamt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie diese Daten benötigen, müssen wir Sie leider an das externer Link Europäische Patentamt verweisen.

Feedback und Kontakt

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Barrierefreiheit haben oder Mängel beim barrierefreien Zugang auf unserer Internetseite https://www.dpma.de feststellen, melden Sie sich bitte gerne bei uns. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, per Post oder telefonisch unter:

Deutsches Patent- und Markenamt
Referat 2.1.1
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Telefon: 089 2195-2606
E-Mail: internetredaktion@dpma.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Internetseite https://www.dpma.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Wir bitten Sie aber, zunächst das DPMA zu kontaktieren, damit wir die Beanstandung gemeinsam klären und eine mögliche Benachteiligung zeitnah beseitigen können.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstaße 53
10117 Berlin
Telefon: 033 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: externer Link www.schlichtungsstelle-bgg.de

Kontaktformular

Sie haben Fragen zu unserem barrierefreien Angebot? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf über unser Kontaktformular zur Barrierefreiheit.

Stand: 01.07.2023