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Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster gilt als das "schnelle Schutzrecht". Während die Prüfung und Erteilung eines Patents in der Regel einige Jahre dauert, kann ein Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung und der Bezahlung der Anmeldegebühr in das Register eingetragen werden. Es handelt sich beim Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht. Voraussetzung für die Eintragung ist vor allem, dass die eingereichten Unterlagen den formellen Anforderungen des Gebrauchsmustergesetzes entsprechen.
Mit der Eintragung in das Register tritt das Schutzrecht für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Sie erhalten ein ungeprüftes Schutzrecht. Vergewissern Sie sich deshalb durch sorgfältige Recherchen, dass die Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht bei Ihrer Anmeldung tatsächlich vorliegen. Sonst können Sie nach der Eintragung keine Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen.
Ist ein Gebrauchsmuster rechtsbeständig, haben Sie vergleichbare Ausschließlichkeitsrechte wie bei einem Patent: Nur Sie sind befugt, die Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Dritten können Sie diese Handlungen untersagen.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Voraussetzungen für einen wirksamen Gebrauchsmusterschutz, über die Anmeldung und das Eintragungsverfahren, über die anfallenden Kosten, über die Möglichkeiten des Gebrauchsmusterschutzes im Ausland sowie über das Löschungsverfahren.
Bild: iStock.com/kadmy
Stand: 26.01.2026

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