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Anmeldung

Glaswand als innovatives Display

So melden Sie an

Sie können Ihr Gebrauchsmuster sowohl in Papierform als auch elektronisch beim DPMA anmelden.

Anmelden in Papierform
Für die Anmeldung in Papier verwenden Sie bitte den "Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters". Hinweise zum Ausfüllen des Formulars sowie die Formvorschriften für die beizufügenden Anlagen sind ausführlich im "Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder" erläutert. Die Unterlagen erhalten Sie auf der Seite Formulare Gebrauchsmusteranmeldung.

Elektronische Anmeldung
Alternativ können Sie Ihr Gebrauchsmuster elektronisch beim DPMA anmelden. Hierfür benötigen Sie eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser sowie die vom DPMA kostenlos zur Verfügung gestellte Software. Sämtliche Informationen zur elektronischen Anmeldung finden Sie auf den Seiten von DPMAdirektPro.

Die wichtigsten Links zur Gebrauchsmusteranmeldung

Dem Antrag sind als Anlagen eine Beschreibung der Erfindung sowie die Ansprüche beizufügen. Zeichnungen sind nicht zwingend vorgeschrieben.
In den Anmeldeunterlagen sollte die Erfindung ausreichend deutlich und vollständig dargestellt werden. Denn maßgeblich ist der Inhalt, der am Anmeldetag eingereicht wird: Dieser kann im Eintragungsverfahren ggf. noch umformuliert und an die formalen Vorschriften angepasst werden. Spätere Änderungen, die über die ursprüngliche Offenbarung hinausgehen, dürfen nicht mehr vorgenommen werden und können zur Zurückweisung der Anmeldung bzw. Löschung des eingetragenen Gebrauchsmusters führen.

Wo kann die Anmeldung eingereicht werden?

Den Antrag mit den zugehörigen Anlagen senden Sie an die Postadresse des DPMA. Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich in den Dienststellen des DPMA in München, Jena oder Berlin abgeben. Auch einige Patentinformationszentren nehmen Gebrauchsmusteranmeldungen entgegen.

Bild: iStock.com/nicoelnino

Stand: 29.01.2026