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Gebühren
Bankverbindung
Zahlungsempfänger: Bundeskasse
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
Hier finden Sie Informationen zu allen Gebühren für die Anmeldung und Aufrechterhaltung der Schutzrechte für:
Ausführliche Informationen und Hinweise zum Zahlungsverkehr.
Änderung bei Zahlungen an das DPMA
Seit dem 9. Oktober 2025 nehmen Zahlungsdienstleister eine Empfängerprüfung zu Gunsten von Zahlungskonten innerhalb der EU vor. Diese Empfängerüberprüfung wird auch als IBAN-Namensabgleich oder als Verification of Payee (kurz: VoP) bezeichnet. Dabei wird überprüft, ob der vom Zahlenden angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem beim Empfängerinstitut zu der angegebenen IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
Damit werden die Vorgaben der sogenannten "lnstant Payment Regulierung" [Verordnung (EU) Nr. 2024/886 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (sogenannte "SEPA-Verordnung")] umgesetzt. Auch die Bundeskasse ist als Zahlungsdienstleister zur Empfängerprüfung verpflichtet.
Was bedeutet das für das DPMA?
Bei jeglichen Zahlungen ist künftig der Name des Kontoinhabers nur mit Bundeskasse (also ohne Zusatz DPMA) anzugeben. Die IBAN ändert sich nicht. Der Behördenname DPMA soll nur noch im Verwendungszweck genannt werden.
Für (Gebühren-)Zahlungen im Schutzrechtsbereich gilt folgende Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: Bundeskasse
IBAN: DE 84 7000 0000 0070 0010 54
BIC: MARKDEF1750
Bankinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale München, Leopoldstr. 234, 80807 München
Verwendungszweck: Aktenzeichen (optional der Zusatz "DPMA")
Die Anpassung unserer Vordrucke, Formulare und Bescheide wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Wichtiger Hinweis
Die fristgerechte und vollständige Gebührenzahlung ist entscheidend für die Anmeldung bzw. Aufrechterhaltung Ihrer Schutzrechte. Dem Einzahlungstag und der Zahlungsweise kommen daher besondere Bedeutung zu. Wenn fällige Gebühren nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe beim DPMA eingehen, gilt Ihr Schutzrechtsantrag bzw. Ihre Anmeldung als zurückgenommen; Ihr Schutzrecht erlischt. Bitte achten Sie daher unbedingt auf termingerechte und vollständige Gebührenzahlung.
Das DPMA warnt in diesem Zusammenhang vor irreführenden Zahlungsaufforderungen privater Unternehmen. Lesen Sie mehr dazu bitte auf der Seite Das DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen.
Allgemeine Informationen zu Gebühren und Zahlungsverkehr
- Alle Informationen zu Gebühren und Auslagen (z.B. Gebührennummern) können dem
Kostenmerkblatt (Vordruck A 9510) entnommen werden.
- Alle Vordrucke und Merkblätter zum Zahlungsverkehr finden Sie unter Sonstige Formulare.
- Wichtige Informationen zum Zahlungsverkehr beim DPMA, wie die Kontoverbindung/Empfängerangaben finden Sie unter Informationen zur Gebührenzahlung beim DPMA.
- Das DPMA ist auch zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des
Bundespatentgerichts und nimmt dessen Auslagen und Gebühren entgegen.
- Bei der Anmeldung von Schutzrechten kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Antrag und Merkblatt hierzu finden Sie unter Sonstige Formulare.
Kontakt
- Bei allgemeinen Fragen zum Thema Gebühren und Gebührenzahlung können Sie sich telefonisch an unseren Zentralen Kundenservice (089 2195-1000) wenden oder eine E-Mail an info@dpma.de schreiben.
- Für konkrete Fragen zum Zahlungsverkehr (z.B. zu bestimmten Einzahlungen) können Sie sich für alle Zahlungswege (Barzahlung, Überweisung, Einzug) auch gerne per E-Mail an zahlungsverkehr@dpma.de wenden oder unsere Hotline für den Einzug 089 2195-4500 oder unsere Hotline für die Überweisung 089 2195-2532 anrufen.
Stand: 13.10.2025
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