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Lehrende und Lernende

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Materialien, Links und Informationen für Lehrende und Lernende in Bildungseinrichtungen

"Darf ich diesen Film im Unterricht als Material verwenden?" "Ich möchte Abschnitte aus diesem Buch an die Schülerinnen und Schüler verteilen." "Das Schulorchester möchte Instrumentalversionen bekannter Musiktitel spielen. Dürfen wir das, und vor welchem Publikum ist das möglich?"
Solche und ähnliche Fragen treten an allen Bildungseinrichtungen in der Praxis immer wieder auf. Die Antwort ist wie in vielen Lebensbereichen: Das kommt darauf an.

Wir sind alltäglich umgeben von Werken (Texten, Bildern, Musik, Videos…), die urheberrechtlich geschützt sind. Das Urheberrecht erfasst alle Werke, die durch eine schöpferische geistige Tätigkeit geschaffen wurden. Für die Verwendung im schulischen und universitären Rahmen gibt es spezielle Regelungen, die man kennen sollte.

Alle Urheberinnen und Urheber haben das Recht, über die Verwendung ihrer Werke zu bestimmen und ggf. auch vom wirtschaftlichen Erfolg dieses Werkes zu profitieren. Dabei ist ein weiter Spielraum individueller Regelungen möglich. Den Rahmen gibt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor.
Links und Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Auch Informationen und Materialien zu den gewerblichen Schutzrechten werden bei der Arbeit in Bildungseinrichtungen und im Unterricht immer wieder benötigt. Sowohl diese Informationen als auch Hinweise zu Materialsammlungen finden Sie hier. Übrigens: Auch diese Schulungsmaterialien unterliegen ihrerseits dem Urheberrecht.

Unter den angegebenen Quellen finden Sie sowohl Wissen zur rechtskonformen Verwendung dieser Unterrichtsmaterialien, aber auch Lehrinhalte zur Vermittlung dieser Kenntnisse.

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Stand: 21.11.2022