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Schutzrechte kurz erklärt

glückliche Frau mit Glühbirne und Geldscheinen

Im Video: Vier Schutzrechte, die jeder kennen sollte

Wie kann ich meine Ideen schützen?

Nützliche Erfindungen, gelungene Designs oder einprägsame Markennamen können wirtschaftlich sehr wertvoll sein. Gut, wenn Sie Ihr geistiges Eigentum vor unerwünschter Nachahmung schützen!

Geistiges Eigentum und sein Schutz ist von enormer Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können, müssen Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schnell und effektiv in marktfähige Produkte umsetzen. Dazu sollten Sie als erstes Ihre Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte absichern.

Es gibt verschiedene Wege, geistiges Eigentum - international als intellectual property (IP) bezeichnet - schützen zu lassen. Für alle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes ist das Deutsche Patent- und Markenamt der zentrale Ansprechpartner in der Bundesrepublik.

Gewerbliche Schutzrechte sichern die Exklusivität Ihrer Schöpfung: Sie allein entscheiden, wer diese wann nutzen darf - und wofür. Sie allein bestimmen über die Verwertung Ihrer Eigenentwicklung und können anderen diese untersagen. Sie allein haben die Verfügungsgewalt über das mögliche kommerzielle Potenzial.

Hier stellen wir Ihnen in einem kurzen Überblick die Schutzrechte für geistiges Eigentum vor, die Sie am Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen können.

Welches gewerbliche Schutzrecht kommt in Frage?

  • Haben Sie eine technische Erfindung gemacht oder ein neues Verfahren entwickelt? Dann sollten Sie überlegen, Patentschutz zu beantragen.
  • Sie haben eine Entwicklung gemacht, die Sie sehr schnell schützen wollen? Eine Gebrauchsmuster-Anmeldung könnte eine attraktive Möglichkeit sein.
  • Haben Sie eine neue äußere Form- und Farbgestaltung für ein Erzeugnis entworfen? Schützen Sie dieses Design durch Eintragung beim DPMA!
  • Wenn Sie den Namen eines Produktes oder einer Dienstleistung schützen lassen wollen, können Sie diesen als Marke bei uns anmelden.
Gewerbliche Schutzrechte - Kurzübersicht

Patente Gebrauchsmuster Marken eingetragene Designs Topografien
schützen... technische Erfindungen technische Erfindungen (außer Verfahren) die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse
Erfordernisse für den Schutz - neu
- erfinderische Tätigkeit
- gewerblich anwendbar
- ausführbar
- neu
- erfinderischer Schritt
- gewerblich anwendbar
- ausführbar
- nicht nur reine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware
- Unterscheidungs-
kraft
- Neuheit und Eigenart - Eigenart (keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie)
Schutz beginnt... mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt mit der Eintragung in das Register mit dem Anmeldetag,
der mit der Eintragung der Marke in das Register zuerkannt wird
mit der Eintragung in das Register abhängig davon, ob die Topografie bereits geschäftlich verwendet wurde (siehe § 5 Halbleiterschutzgesetz)
maximale Laufzeit 20 Jahre 10 Jahre unbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre) 25 Jahre 10 Jahre

Recherchieren Sie gründlich

Frau vor Laptop

Egal, welches Schutzrecht für Sie interessant sein könnte - wichtig ist, dass Sie sich vor einer Anmeldung gut über bereits existierende Schutzrechte in Ihrem Gebiet informieren:

  • Wie ist der Stand der Technik in dem Bereich, in dem ich eine Erfindung gemacht habe? Ist sie wirklich neu?
  • Gibt es vielleicht den Markennamen bereits, den ich anmelden möchte?
  • Verletze ich mit meinem Gestaltungsentwurf möglicherweise die Schutzrechte eines anderen, der bereits ein Design beim DPMA eingetragen hat?

Sie müssen wissen: Nur Anmeldungen zum Patent werden vom DPMA inhaltlich geprüft. Dagegen werden Gebrauchsmuster- und Designanmeldungen lediglich in formeller Hinsicht geprüft. Bei Marken prüft die Markenstelle zwar, ob die Marke schutzfähig ist. Sie prüft jedoch nicht, ob es schon ältere eingetragene Marken gibt. Eine umfassende Prüfung auf Schutzfähigkeit findet erst dann statt, wenn ein Dritter Ihre Marke, Ihr Design oder Ihr Gebrauchsmuster anficht.

Wenn Sie vor Ihrer Anmeldung gründlich recherchieren (oder recherchieren lassen), können Sie das Risiko minimieren, ein fremdes, bereits bestehendes Schutzrecht zu verletzen. Auch können Sie die Gefahr reduzieren, dass Ihre Eintragung möglicherweise wegen eines älteren Standes der Technik oder anderer Schutzhindernisse angefochten und gelöscht wird.

Wo finde ich Beratung und Unterstützung?

Das DPMA bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich über gewerbliche Schutzrechte zu informieren - zum Beispiel auf dieser Internetseite, die alle wichtigen Informationen zusammenfasst. Wir haben außerdem diverse Broschüren zu den Schutzrechten zusammengestellt, die sie sich als pdf-Dokument herunter laden können.
Selbstverständlich steht Ihnen auch gerne unser Zentraler Kundenservice als Ansprechpartner zur Verfügung - telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort an unseren Standorten in München, Berlin und Jena.

In unseren Datenbanken können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, ob Ihre Erfindung wirklich neu oder ob Ihr Wunschmarkenname vielleicht bereits geschützt ist. Erste Unterstützung bei solchen Recherchen leistet unser Kundenservice.

In den meisten Fällen - besonders dann, wenn ein belastbares Rechercheergebnis benötigt wird -, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe bei den Recherchen in Anspruch zu nehmen. Eine solche Beratung und Unterstützung bei der Recherche im Vorfeld von Anmeldungen erhalten Sie auch bei unseren regionalen Kooperationspartnern, den Patentinformationszentren. Diese führen Recherchen im Auftrag ihrer Kunden durch. Solche Rechercheaufträge nehmen außerdem noch Patentanwälte und gewerbliche Patentberichterstatter an.

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Zweiter Teil der Kurzeinführung

Die gewerblichen Schutzrechte im Kurzporträt: Weitere einführende Informationen zu Patenten, Marken & Co.

Bild 1: DPMA, Bild 2 : iStock.com/mihailomilovanovic

Stand: 22.05.2023