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Corona-Pandemie: Auskunftsstellen und Recherchesäle sowie Dokumentenannahme-Schalter für den Besucherverkehr geschlossen
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) bleiben die Auskunftsstellen, Recherchesäle, die Schalter für Dokumentenannahme und die Geldstellen an allen Standorten des DPMA bis auf Weiteres geschlossen. Es finden keine Beratungen vor Ort und Erfindererstberatungen statt. Postsendungen an das DPMA München können an der Pforte abgegeben werden. In Berlin und Jena können Sie die Nachtbriefkästen nutzen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice erreichen Sie telefonisch und per E-Mail unter:
Servicebereiche | Telefonnummer | |
---|---|---|
Zentraler Kundenservice | 089 2195-1000 | info@dpma.de |
Datenbankunterstützung | 089 2195-3435 | datenbanken@dpma.de |
Sollten die Telefonleitungen besetzt sein oder angesagt werden, dass Nummern nicht vergeben sind oder Ähnliches, versuchen Sie es bitte erneut. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Kundenservice per E-Mail an info@dpma.de zu schicken. Eingaben zu Schutzrechtsverfahren können aber nicht per E-Mail eingereicht werden.
Öffentliche Zustellungen können ab 16. November 2020 eingesehen werden
Öffentliche Zustellungen in Verfahren des Deutschen Patent- und Markenamts können ab 16. November 2020 in der Zweibrückenstr. 12, 80331 München in den Schaukästen vor dem Schalter der Dokumentenannahme eingesehen werden. Zu diesem Zweck wird der Zutritt zum Eingangsbereichs des Dienstgebäudes Zweibrückenstraße gestattet.
Zum Zutritt in das Gebäude müssen persönliche Daten, das Besuchsziel sowie eine Selbstauskunft zu Symptomen einer Infektion/Erkrankung an der Pforte hinterlegt werden. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen dürfen das DPMA nicht betreten. Die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung des Datenschutzes sind gewährleistet.
Der Pförtnerdienst des DPMA begleitet die Besucherinnen und Besucher während der Einsichtnahme. Um Wartezeiten und Menschenansammlungen an der Pforte zu vermeiden, bitten wir alle Besucherinnen und Besucher, sich die Formulare für die Selbstauskunft von den Internetseiten des DPMA vorab herunterzuladen und bereits ausgefüllt mitzubringen. Das Formular "Selbstauskunft zu COVID-19 für Besucherinnen und Besucher des Deutschen Patent- und Markenamts" sowie diverse Merkblätter mit Hinweisen zum Einlass in die Dienstgebäude des DPMA können auf der Formularseite in der Tabelle "Hinweise zur Zugangsregelung für die DPMA-Dienstgebäude während der Corona-Krise" abgerufen werden.
Wir bitten alle Besucher des DPMA, die Schutzmaßnahmen in den Dienstgebäuden zu beachten und insbesondere die Maskentragepflicht, den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen und die aktuellen Hygiene-Regeln einzuhalten.
Wir sind für Sie da
Allgemeine Auskünfte, Antworten zu gewerblichen Schutzrechten oder Informationen zu Ihren Schutzrechtsanmeldungen erteilen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unseres Zentralen Kundenservices. Zudem vermitteln wir Sie bei Bedarf auch weiter an die zuständigen Stellen im Haus. Ausdrücklich weisen wir aber darauf hin, dass der Kundenservice keine Rechtsberatung erteilen darf.
- Telefon: 089 2195-1000
(montags bis donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 14.00 Uhr) - E-Mail: info@dpma.de
- Unsere Fax-Nummern finden Sie hier: Postanschriften und Telefaxnummern.
- die Öffnungszeiten der Service-Bereiche und eine Übersicht der gesetzlichen Feiertage sind auf der Seite Öffnungszeiten aufgeführt.
Servicebereiche | Telefonnummer | |
---|---|---|
Zentraler Kundenservice | 089 2195-1000 | info@dpma.de |
Datenbankhotline Rechercheunterstützung | 089 2195-3435 | datenbanken@dpma.de |
Technische Hotline zur Elektronischen Schutzrechtsanmeldung (DPMAdirektPro und DPMAdirektWeb) | DPMAdirekt@dpma.de | |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 089 2195-3222 | presse@dpma.de |
Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen | 089 2195-3943 089 2195-3936 |
info@dpma.de |
Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz, VGG) | 089 2195-2673 | info@dpma.de |
Zentraler Rechnungseingang DPMA | ZRE@dpma.de | |
Rechnungen an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sind grundsätzlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) unter Angabe der Leitweg-ID 991-03083-20 des DPMA einzureichen. Das gilt nicht für die Entrichtung von Gebühren und Kosten in Schutzrechtsangelegenheiten oder für die Schiedsstellen. | ||
Die Support-Hotline ZRE Bund erreichen Sie Mo. - Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr | +49 030 2598-4436 | sendersupport-xrechnung@bdr.de |
Anfragen an die Dienststelle Jena (Warenlieferungen etc.) | 03641 40-5700 |
In Verwaltungsangelegenheiten können Sie das DPMA auch über die De-Mail-Adresse "info@dpma.de-mail.de" und über das besondere Behördenpostfach (beBPO) als Teil der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts und Verwaltungspostfachs (EGVP) erreichen. Bitte beachten Sie, dass über diese Zugänge weder schutzrechtsbezogene Eingaben (Patente und Gebrauchsmuster, Marken, Designs) noch Eingaben zu den Verfahren der Schiedsstellen des DPMA eingereicht werden können. Gleiches gilt für Verfahren nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz.
Bitte senden Sie uns Ihre Schutzrechtsanmeldung (Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster- oder Designanmeldung) auch nicht per E-Mail. Rechtswirksame Verfahrenshandlungen wie Anmeldungen, Anträge, Eingaben sind nicht per E-Mail, sondern ausschließlich per Post, per Telefax, mit den Verfahren DPMAdirektPro und DPMAdirektWeb oder persönlich möglich.
Bild: iStock.com/BrianAJackson
Stand: 26.11.2020