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Kernaufgaben

Holzklötzchen zum Puzzle zusammengeschoben

Dienstleister für den Schutz des geistigen Eigentums

An der Schnittstelle zwischen Idee und Realisierung von Innovationen trägt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Wir sind der Dienstleister in Sachen gewerblicher Rechtsschutz für

Das DPMA kooperiert dabei mit Partnern, Behörden und Institutionen des gewerblichen Rechtsschutzes. Eine wichtige Rolle nehmen Aktivitäten im nationalen und internationalen Umfeld ein, die zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Belange zum Schutz geistigen Eigentums beitragen und über die wachsende Bedeutung geistiger Eigentumsrechte im Zeitalter der Globalisierung informieren.

Das DPMA ist zudem gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit über die in Deutschland gültigen Schutzrechte zu informieren. Diesen Auftrag erfüllt das DPMA zum Beispiel mittels seiner im Internet verfügbaren Publikations- und Recherchedienste DPMAregister und DEPATISnet.

Informationsauftrag erweitert

Mit dem "Gesetz über weitere Aufgaben des DPMA und zur Änderung des Patentkostengesetzes" wurden ab Januar 2022 im neuen
§ 26a des Patentgesetzes (PatG) die Aufgaben des Amtes erweitert. Das DPMA hat seither den gesetzlichen Auftrag,

  • die Öffentlichkeit, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allgemeiner Form über Rechte des geistigen Eigentums und deren Schranken sowie über die Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte zu informieren,
  • bei der Erfüllung seiner Aufgaben mit Ämtern für geistiges Eigentum anderer Länder und Regionen, dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit umfasst auch urheberrechtliche Belange. § 65a des Markengesetzes bleibt unberührt.

    Diese Aufgaben umfassen unter anderem:

    • zentrale Koordinierungs- und Ansprechpartnerfunktion für regionale und nationale Akteure im Bereich gewerblicher Schutzrechte für KMU-Aktivitäten auf europäischer Ebene und die Mitarbeit in den relevanten Arbeitsgruppen,
    • Intensivierung bewusstseinsbildender Maßnahmen über Rechte des geistigen Eigentums und deren Schranken sowie über die Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte und darauf abzielender Förderprogramme, vor allem für KMU in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern (darunter EUIPO, EPA und WIPO),
    • Entwicklung von Konzepten, Informationsangeboten und Kommunikationsstrategien für Fachveranstaltungen, Seminare und Schulungen, vor allem für KMU (auch in Kooperation mit Dritten),
    • Unterstützungsdienstleistungen, vor allem für KMU im Zusammenhang mit der Durchführung von Förderprogrammen des EPA, des EUIPO und der WIPO.

Zu diesen Aufgaben gehört auch die Information der potenziellen Anmelder darüber, was es bei einer Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Designanmeldung zu beachten gilt. Hier geben die Auskunftsstellen und Recherchesäle des Amtes ebenso Hilfestellung wie unsere anerkannten Kooperationspartner, die 19 Patentinformationszentren in ganz Deutschland.

Die Verwertung Ihres Schutzrechts ist Ihre Aufgabe

Begutachtung und Verwertung von Erfindungen sowie die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen gehören nicht zum Aufgabengebiet des DPMA. Unterstützung bieten Ihnen Personen oder Unternehmen, die sich mit Verwertung von Erfindungen befassen. Das DPMA darf hierzu keine Auskünfte oder Referenzen erteilen. Oft können aber die Patentinformationszentren weiterführende Hinweise geben. Außerdem bietet die Patentanwaltskammer beim DPMA in München, beim DPMA Informations- und Dienstleistungszentrum in Berlin sowie bei einigen Patentinformationszentren und den Industrie- und Handelskammern eine kostenlose Erfinderberatung an.

Bild: iStock.com/Radachynskyi

Stand: 06.06.2023