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Gebrauchsmusterschutz

Der Unterschied zum Patent
Die wichtigsten Links zur Gebrauchsmusteranmeldung
- Recherche: Stand der Technik
- Formulare: Anmeldeformulare und Merkblätter
- Kosten: Übersicht zu den Gebühren
- Online-Anmeldung: Gebrauchsmuster elektronisch anmelden
Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden die sachlichen Voraussetzungen "Neuheit", "erfinderischer Schritt" und "gewerbliche Anwendbarkeit" nicht geprüft. Dadurch ist das Schutzrecht einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patent.
Gleichzeitig besteht jedoch auch ein erhöhtes Risiko, dass das Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig ist, es angegriffen und möglicherweise gelöscht wird. In einem der Eintragung des Gebrauchsmusters zeitlich nachgelagerten Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Gebrauchsmusterschutz. Wenn der Löschungsgrund der mangelnden Schutzfähigkeit geltend gemacht ist, wird seitens des DPMA überprüft, ob Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit tatsächlich vorliegen.
Es wird daher dringend empfohlen, vor der Anmeldung sorgfältige Recherchen durchzuführen. Hilfestellungen zur Recherche in den Datenbanken des DPMA finden Sie hier.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Schutzrechtsarten ist die "Schutzdauer". Ein Patent kann für maximal zwanzig Jahre aufrechterhalten werden, ein Gebrauchsmuster hingegen für höchstens zehn Jahre.
Gebrauchsmuster – das attraktive Schutzrecht (auch) für KMU, Dr. Tobias Wuttke (BARDEHLE PAGENBERG Partnerschaft mbB), Jörg-Eckhard Dördelmann (DPMA)
Weitere Informationen
Weiterführende Links
Wir haben Ihnen auf unseren Internetseiten erste Informationen zum Gebrauchsmuster- und Topografieschutz zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auch in der Gebrauchsmusterbroschüre. Wenn Sie sich ausführlich informieren wollen, lohnt sich ein Blick in das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder, in das Gebrauchsmustergesetz und in die Gebrauchsmusterverordnung.
Bild: iStock.com/kadmy
Stand: 26.01.2026

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