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Gebrauchsmusterschutz

Flaschenabfüllanlage

Der Unterschied zum Patent

Die wichtigsten Links zur Gebrauchsmusteranmeldung

Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz.
Es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass das Gebrauchsmuster angegriffen und möglicherweise gelöscht wird. In einem Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Gebrauchsmusterschutz wie Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit.
Vergewissern Sie sich deshalb durch sorgfältige Recherchen, dass diese Voraussetzungen für Ihre Anmeldung vorliegen. Hilfestellung zur Recherche in den Datenbanken des DPMA finden Sie auf den Rechercheseiten.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den beiden Schutzrechtsarten ist die "Lebensdauer". Ein Patent kann zwanzig Jahre, ein Gebrauchsmuster maximal zehn Jahre lang aufrechterhalten werden.

Gebrauchsmuster – das attraktive Schutzrecht (auch) für KMU, Dr. Tobias Wuttke (BARDEHLE PAGENBERG Partnerschaft mbB), Jörg-Eckhard Dördelmann (DPMA)

Weitere Informationen

Wir haben Ihnen auf unseren Internetseiten erste Informationen zum Gebrauchsmuster- und Topografieschutz zusammengestellt. Ausführliche Informationen finden Sie auch in der Gebrauchsmusterbroschüre. Wenn Sie sich vertieft informieren wollen, lohnt sich ein Blick in das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder, in die Gebrauchsmusterverordnung oder ins Gebrauchsmustergesetz selbst.

Bild: iStock.com/kadmy

Stand: 26.06.2023