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Patentschutz

Hand bestückt Leiterplatte mit Bauteil

Schutz für Ihre technischen Erfindungen

Vom Alltagsgegenstand bis zum ausgefeilten Hightech-Produkt: Wirtschaftlich erfolgreiche Ideen werden häufig kopiert oder nachgemacht. Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen (innovative Produkte oder Verfahren) vor unerwünschter Nachahmung schützen.

Patente belohnen ihren Inhaber oder ihre Inhaberin durch ein befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol. Sie erfüllen gleichzeitig eine wichtige Informationsfunktion: Die Veröffentlichung der Erfindung gibt Anreize für weitere Forschung und Entwicklung. Von dieser Innovationsförderung und dem Wissenszuwachs profitieren Erfinder und Verbraucher gleichermaßen.

Patente erleichtern unternehmerische Entscheidungen

Patente

Eine pdf-Datei Informationsbroschüre zum Patentschutz

Patente spielen auch eine wichtige Rolle bei unternehmerischen Entscheidungen. Sie zeigen Strategien und Entwicklungstendenzen auf und setzen Anreize für die Weiterentwicklung des Standes der Technik.
Patente können zudem bei der Bewertung eines Unternehmens von Interesse sein.
Das Patentportfolio einer Firma stellt einen wichtigen Eigentumswert dar und gibt Aufschluss über die innovative Kraft eines Unternehmens. Patentschutz stärkt Unternehmen im globalen Wettbewerb und ist ein wichtiger Standortfaktor.

Bedeutung für Technologie-Transfer

Außerdem können die Schutzrechte die Motivation der Mitarbeiter einer Firma erhöhen: Meldet ein Unternehmen die Erfindung eines Arbeitnehmers zum Patent an, hat dieser einen Anspruch auf Erfindervergütung.
Patente erfüllen zudem eine wichtige Rolle im Technologie-Transfer: Sie können helfen, Partner für weitere Entwicklungen und unternehmerische Kooperationen zu finden oder auch zweckdienlich sein, um Fördermittel einzuwerben. Patente tragen dazu bei, hohe Entwicklungskosten abzusichern. Erfolgreiche Vermarktungsstrategien ermöglichen Reinvestitionen, die wiederum Motor für Forschung und Entwicklung sind.

Erfindung ist 20 Jahre geschützt

Ein Patent entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Erst muss die Erfindung das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Darin wird untersucht, ob der Gegenstand der Anmeldung für einen Fachmann neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und ob die Erfindung ausführbar offenbart sowie gewerblich anwendbar ist. Mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt entsteht das Schutz- und Verbotsrecht des Patentinhabers. Ein erteiltes Patent wirkt maximal zwanzig Jahre lang, die mit dem Tag nach der Anmeldung beginnen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Arznei- und Pflanzenschutzmittel.

Grenzüberschreitender Schutz möglich

Die wichtigsten Links zur Patentanmeldung

Patente unterliegen, wie alle anderen gewerblichen Schutzrechte auch, dem Territorialitätsprinzip und gelten nur in dem Land beziehungsweise in dem Gebiet, für das sie erteilt wurden. Rechte aus einem vom DPMA erteilten Patent können Sie deshalb nur innerhalb Deutschlands geltend machen.

Selbstverständlich gibt es aber Möglichkeiten, eine Patentanmeldung beim DPMA auch auf andere Länder auszudehnen. Mehr dazu erfahren Sie unter Patentschutz im Ausland.

Erfindungen lizenzieren

Als Patentinhaber können Sie Ihre Erfindung selbst verwerten und sich eine exklusive Positionierung am Markt sichern. Sie sind in der Lage, Konkurrenten den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment zu erschweren oder sogar zu verbauen. Ihr Schutzrecht können Sie aber auch verkaufen, vererben oder dafür eine Lizenz vergeben. Mit einer Lizenz überträgt der Patentinhaber einem anderen die Verwertung, im Gegenzug erhält er Lizenzgebühren.

Sie können Erfindungen, für die eine Lizenzbereitschaftserklärung gemäß § 23 PatG oder eine unverbindliche Lizenzinteresseerklärung abgegeben wurde, online in DPMAregister recherchieren. Diese Recherchemöglichkeiten unterstützen Anmelder und Inhaber von Schutzrechten bei der Suche nach einem Lizenznehmer und Unternehmen und Unternehmensberater bei der Suche nach Lizenzgebern. Näheres hierzu, auch hinsichtlich der Ermäßigung der Jahresgebühren im Fall einer Lizenzbereitschaftserklärung gemäß § 23 PatG, finden Sie im pdf-Datei Merkblatt für Patentanmelder.

Gebrauchsmuster - die schnelle Alternative zum Patent

Die unverbindliche Lizenzinteresseerklärung kann auch für Gebrauchsmuster abgegeben werden, die schnelle und günstige Alternative zum Patent. Das Gebrauchsmuster bietet ähnlichen Schutz wie ein Patent, aber das Eintragungsverfahren ist erheblich kürzer, da die Erfindung nicht technisch geprüft wird (und daher auch leichter anfechtbar ist).

Den Stand der Technik überblicken

Eine Patentrecherche erschließt den Stand der Technik im Umfeld der in der Patentanmeldung dargelegten Erfindung. Recherchen in Patentdatenbanken und Literatur können Ihnen helfen, teure und unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden. Auch der Gefahr, fremde Schutzrechte zu verletzen, können Sie so vorbeugen. Recherchen ermöglichen Ihnen, das Risiko drohender Nichtigkeitsklagen gegen Ihr Schutzrecht besser einzuschätzen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet Ihnen online und vor Ort optimale Recherchemöglichkeiten, um den aktuellen Stand der Technik zu erfassen.

Weitere Informationen

Weiterführende Links

Patentgesetz (PatG)
pdf-Datei Patentverordnung

Wir haben auf diesen Seiten erste Informationen zum Patentschutz zusammengestellt. Wenn Sie noch Fragen haben oder sich vertieft informieren wollen, lohnt sich ein Blick in unsere Merkblätter oder im Zweifelsfall ins Patentgesetz und die Patentverordnung.

Bild: iStock.com/golubovy

Stand: 20.02.2023