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Mitteilung Nr. 5/22

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen und die Aufhebung der Mitteilung des Präsidenten Nr. 7/87

2. Mai 2022

Die Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen wurden neu gefasst und insbesondere an Änderungen angepasst, die infolge des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3490) eingetreten sind.

Die Neufassung der Prüfungsrichtlinien ist am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Die Richtlinien richten sich an die Prüfungsstellen des Deutschen Patent- und Markenamts.

Der Text der Richtlinien kann als Formblatt P 2796 kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder über das Internet auf der Seite des DPMA unter der Rubrik "Service", "Formulare und mehr", "Patente" abgerufen werden.

Zugleich wird die Mitteilung des Präsidenten Nr. 7/87 mit dieser Mitteilung aufgehoben. Die Details der Fristgewährung in Prüfungsverfahren, welche Gegenstand dieser Mitteilung waren, sind nunmehr in Abschnitt 2.5 der Prüfungsrichtlinien geregelt.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1243/1-4.3.2/2022-3

Stand: 02.05.2022