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Mitteilung Nr. 4/22

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Richtlinien für das Einspruchsverfahren, Widerrufs- und Beschränkungsverfahren vor dem DPMA

2. Mai 2022

Die Richtlinien für das Einspruchsverfahren, Widerrufs- und Beschränkungsverfahren vor dem DPMA vom 3. Juli 2018 wurden überarbeitet. Die Richtlinien sind in ihrer Neufassung am 1. Mai 2022 in Kraft getreten.

Die Richtlinien erläutern die Amtspraxis vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Teilen durch das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3490) geändert wurden. Sie berücksichtigen den Informationsbedarf von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Einzelanmeldern. Die aktuelle Fassung der Richtlinien kann im Internet auf der Seite des DPMA unter der Rubrik "Service", "Formulare und mehr", "Patente" abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1243/1-4.3.2/2022-2

Stand: 02.05.2022