Inhalt

Mitteilungen der Präsidentin 2022

Mitteilung Nr. 11/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die 12. Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Nizza (gültig ab 1. Januar 2023) und über die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger

Mitteilung Nr. 10/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (wöchentliche Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in Form von Datenpaketen über DPMAconnectPlus) im Jahr 2023

Mitteilung Nr. 9/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 21. Februar 2023

Mitteilung Nr. 8/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes über die Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 24. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Januar 2023

Mitteilung Nr. 7/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Veröffentlichung der Patentdokumente, des Patentblatts, des Markenblatts und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2023

Mitteilung Nr. 6/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die zeitlich befristete Möglichkeit zur Aufschiebung der Erteilung eines Patents im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)

Mitteilung Nr. 5/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen und die Aufhebung der Mitteilung des Präsidenten Nr. 7/87

Mitteilung Nr. 4/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Richtlinien für das Einspruchsverfahren, Widerrufs- und Beschränkungsverfahren vor dem DPMA

Mitteilung Nr. 3/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts zur Verlängerung der Frist zum Eintritt in die nationale Phase vor dem Deutschen Patent- und Markenamt als Bestimmungsamt (Art. III § 4 IntPatÜbkG) bzw. ausgewähltem Amt (Art. III § 6 IntPatÜbkG) von 30 Monaten auf 31 Monate

Mitteilung Nr. 2/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über Neuerungen bei der Erfassung von inländischen Zweigniederlassungen

Mitteilung Nr. 1/22

  • der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (wöchentliche Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in Form von Datenpaketen über DPMAconnectPlus) im Jahr 2022

Stand: 19.12.2023