Inhalt

Mitteilung Nr. 3/22

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts zur Verlängerung der Frist zum Eintritt in die nationale Phase vor dem Deutschen Patent- und Markenamt als Bestimmungsamt (Art. III § 4 IntPatÜbkG) bzw. ausgewähltem Amt (Art. III § 6 IntPatÜbkG) von 30 Monaten auf 31 Monate

16. März 2022

Durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG) wird die für PCT-Anmeldungen vorgesehene Frist zum Eintritt in die nationale Phase vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Bestimmungsamt (Artikel III § 4 IntPatÜbkG) bzw. ausgewähltem Amt (Artikel III § 6 IntPatÜbkG) von 30 Monaten auf 31 Monate verlängert.

Diese Gesetzesänderung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Das DPMA beabsichtigt, die geänderten Vorschriften dahingehend anzuwenden, dass sie für alle PCT-Anmeldungen gelten, für die am 30. April 2022 die bislang geltende 30-Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist bzw. nicht abläuft. Voraussetzung ist außerdem, dass der Anmelder vor dem 1. Mai 2022 keinen wirksamen Antrag auf Eintritt in die nationale Phase nach Artikel 23 Absatz 2 und Artikel 40 Absatz 2 PCT gestellt hat.

Eine entsprechende Benachrichtigung (Notification) hat das DPMA bei der WIPO hinterlegt. Sie wurde in der externer Link PDF-Datei PCT Gazette vom 10. März 2022 veröffentlicht.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1243/1-4.3.2/2022-1

Stand: 19.12.2023