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Mitteilung Nr. 9/18

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einstellung der Entgegennahme von Schutzrechtsanmeldungen durch das Patentinformationszentrum Dortmund

Vom 14. Dezember 2018

Das Patentinformationszentrum Dortmund
Universitätsbibliothek Dortmund
Informationszentrum Technik und Patente (ITP)
Vogelpothsweg 76
44227 Dortmund

ist ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen bestimmt. Dies hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 13. November 2018 im externer Link Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37, Seite 1843 bekannt gemacht.

Ab dem 1. Januar 2019 können Anmelder beim Patentinformationszentrum Dortmund keine Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Designanmeldungen mehr rechtswirksam einreichen.

Zusätzliche Informationen über die Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen in den gesetzlich zugelassenen Fällen bei den hierzu befugten Patentinformationszentren finden Sie auf unseren Internetseiten unter Kooperation und Patentinformationszentren.

Die Präsidentin
des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

3610/14 – 4.3.2/2016-1

Stand: 14.12.2018