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Mitteilung Nr. 2/18

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerführung (Richtlinie Markenanmeldungen)

Vom 21. Juni 2018

Die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerführung (Richtlinie Markenanmeldungen) wurde grundlegend überarbeitet und tritt in ihrer Neufassung am 1. August 2018 in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen vom 13. Juni 2005 (BlPMZ 2005, 245 ff.) in der Fassung vom 15. Dezember 2009.

Die Richtlinie Markenanmeldungen dient dazu, eine einheitliche und zügige Prüfung der Markenanmeldungen und der Registerangelegenheiten zu gewährleisten. Die aktuelle Fassung der Richtlinie kann im Internet unter "Verordnungen und Richtlinien zum Markenverfahren" auf der Formular-Seite des DPMA abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
1243/1-4.3.2/2018-1

Stand: 16.07.2018