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Mitteilung Nr. 8/18

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Neufassung der Richtlinien für die Umschreibung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen in den beim Deutschen Patent- und Markenamt geführten Schutzrechtsregistern (Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design- und Topographieregister) – Umschreibungsrichtlinien

Vom 14. Dezember 2018

Die Richtlinien für die Umschreibung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen in den beim Deutschen Patent- und Markenamt geführten Schutzrechtsregistern (Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design- und Topographieregister) – Umschreibungsrichtlinien wurden grundlegend überarbeitet und treten in ihrer Neufassung am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie treten an die Stelle der Richtlinien für die Umschreibung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen in der Patentrolle, der Gebrauchsmusterrolle, dem Markenregister und der Topographierolle (Umschreibungsrichtlinien) vom 15. November 1996 (BlPMZ 1996, 426 ff.) in der Fassung vom 1. Januar 2002.

Die Umschreibungsrichtlinien dienen dazu, eine einheitliche und zügige Prüfung der Umschreibungsanträge zu gewährleisten. Die aktuelle Fassung der Richtlinien kann unseren Formularseiten in der Tabelle Richtlinien und Hinweise abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1243/1 – 4.3.2/2018-3

Stand: 14.12.2018