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Schneller zum Patent: Pilotprojekt "Patent Prosecution Highway" zwischen deutschem und japanischem Patentamt verlängert

Pressemitteilung vom 26. März 2012

München. Patentanmelder können auch weiterhin bei den deutschen und japanischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Das Pilotprojekt zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) wurde zum zweiten Mal um zwei Jahre bis zum 24. März 2014 verlängert.

"Unser PPH-Projekt mit dem japanischen Patentamt wird von unseren Kundinnen und Kunden gut angenommen und ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten." sagte Günther Schmitz, Vizepräsident des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), heute in München. "In Zeiten weltweit stark steigender Patentanmeldezahlen und langer Wartezeiten erhalten Anmelder in Deutschland und Japan weiterhin schneller Patentschutz - und das bei hoher Qualität der Patentprüfung."

Voraussetzung für eine beschleunigte Prüfung ist, dass eine Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt bereits angemeldet und dort zumindest ein Patentanspruch für patentfähig befunden wurde. Die Ämter tauschen in diesem Fall ihre Arbeits- und Rechercheergebnisse aus und können sie gegenseitig nutzen. Durch die mögliche gegenseitige Nutzung erweitern sich die Recherchemöglichkeiten nach dem Stand der Technik, so dass die Qualität der Prüfung noch weiter steigt. Weder das DPMA noch das japanische Patentamt (JPO) sind dabei an die Entscheidungen der anderen Behörde gebunden.

Weitere Informationen zum PPH-Projekt mit dem JPO finden Sie unter /patente/schutz/schutz_ausland/gpph/index.html .

Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit seinen 2700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 15.03.2024