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Der Patent Prosecution Highway (PPH)

Der Patent Prosecution Highway (PPH) ermöglicht die gegenseitige Nutzung von Arbeitsergebnissen der teilnehmenden Ämter. Dadurch wird das Patentprüfungsverfahren effizienter – und damit nutzerfreundlicher – gestaltet und die Qualität der Prüfung verbessert.
Voraussetzung für den Antrag auf eine beschleunigte Prüfung im Rahmen des PPH ist, dass eine korrespondierende Patentanmeldung bei einem PPH-Partneramt eingereicht und dort bereits zumindest hinsichtlich eines Patentanspruchs für patentfähig befunden worden ist. Die Ämter tauschen in diesem Fall ihre Arbeits- und Rechercheergebnisse aus und können sie gegenseitig nutzen, ohne jedoch an das frühere Arbeitsergebnis gebunden zu sein.
Die Teilnahme am PPH ist beim DPMA kostenlos.
Das DPMA und seine Partnerländer
Der Globale Patent Prosecution Highway (GPPH) ist ein multilaterales Pilotprojekt, an dem sich alle nationalen und regionalen Patentämter beteiligen können. Neben dem DPMA nehmen 21 weitere Patentbehörden weltweit am GPPH teil (Stand: 7. Januar 2017).
Da die Nationalbehörde für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (CNIPA) nicht am GPPH teilnimmt, unterhält das DPMA ein bilaterales PPH-Pilotprojekt mit dem CNIPA.
Anmelderinnen und Anmelder können somit einen PPH-Antrag beim
- Nationalbehörde für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (CNIPA)
sowie im Rahmen des GPPH bei folgenden Ämtern stellen:
- Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs (UK IPO)
- Amt für geistiges Eigentum von Singapur (IPOS)
- Dänisches Patent- und Markenamt (DKPTO)
- Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum (IGE)
- Estnisches Patentamt (EPA)
- Finnisches Patent- und Registrieramt (PRH)
- Föderaler Dienst für geistiges Eigentum der Russischen Föderation (ROSPATENT)
- IP Australia
- Isländisches Patentamt (IPO)
- Israelisches Patentamt (ILPO)
- Japanisches Patentamt (JPO)
- Kanadisches Amt für geistiges Eigentum (CIPO)
- Koreanisches Amt für geistiges Eigentum (KIPO)
- Nationales Institut für gewerblichen Rechtsschutz Portugals (INPI)
- Nordisches Patentinstitut (NPI)
- Norwegisches Amt für gewerbliche Rechte (NIPO)
- Österreichisches Patentamt (ÖPA)
- Patentamt der Republik Polen (PPO)
- Spanisches Patent- und -Markenamt (SPTO)
- Ungarisches Amt für geistiges Eigentum (HIPO)
- US-Patent- und Markenamt (USPTO)
Vorteile des GPPH
Formulare GPPH
- Formular:
Antrag auf Teilnahme am GPPH Programm
- Rahmenvorschriften für das GPPH-System und deren deutsche Übersetzung
- Annex B: GPPH-Pilot-Kriterien und deren
deutsche Übersetzung
- Annex C:
Grundsätze des Globalen PPH
- Merkblatt zur Teilnahme am GPPH (
Antragsverfahren Teilnahme am Pilotprojekt GPPH)
Bei allen am GPPH teilnehmenden Patentbehörden gelten einheitliche Voraussetzungen für PPH-Anträge. Dadurch ist die Nutzung des PPH für die Anmelder einfacher und somit attraktiver.
Eine wesentliche Neuerung ist ebenfalls, dass auch positive PCT-Bescheide (schriftlicher Bescheid der ISA oder IPEA und internationaler vorläufiger Prüfungsbericht) einer am GPPH -Netzwerk teilnehmenden Behörde die Grundlage für einen PPH-Antrag darstellen können. Daher kann ein PPH-Antrag beim DPMA nun auch auf ein PCT-Arbeitsergebnis einer Partnerbehörde gestützt werden.
Anmelderinnen und Anmelder beim DPMA müssen nicht den Erteilungsbeschluss abwarten. Sie können vielmehr bei allen am GPPH beteiligten Partnerämtern bereits auf der Basis eines Rechercheberichts, in dem das DPMA alle Ansprüche als gewährbar bewertet hat, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen. Somit können sie schneller den Bescheid des Partneramts erhalten.
Das Antragsformular und weitere Vordrucke für die Teilnahme am Globalen PPH-Pilotprojekt und die detaillierten Antragsvoraussetzungen finden Sie unter Formulare.
Die Arbeitsergebnisse der am GPPH teilnehmenden Patentbehörden, auf die ein PPH-Antrag im Rahmen des GPPH gestützt werden kann, sind im Annex F aufgelistet.
China
Das Antragsformular und den Leitfaden für die Teilnahme am Pilotprojekt mit dem CNIPA sowie die Informationen des CNIPA können Sie hier herunterladen:
- Antragsformular
- Leitfaden
- Informationen des Partneramtes
- Pressemitteilungen/Hinweise
- Hinweis vom 19. Januar 2018: Pilotprojekt "Patent Prosecution Highway (PPH)" zwischen dem deutschen und dem chinesischen Patentamt verlängert
- Pressemitteilung vom 22. September 2014: Neuer Leiter des Staatlichen Amts für geistiges Eigentum der Volksrepublik China besucht das Deutsche Patent- und Markenamt
Weitere Informationen
Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie diese gerne unter der Adresse PPH.Info@dpma.de per E-Mail an uns richten.
Bild: iStock.com/cofotoisme
Stand: 30.10.2018