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Jugend forscht – und denkt Patentschutz mit

Julia Trapp, Gewinnerin eines Sonderpreises im Fachgebiet Chemie 2025
Deutsches Patent- und Markenamt bietet mit Unterstützung der Patentanwaltschaft bei Landeswettbewerb Bayern von „Jugend forscht“ erstmals „Patentcoaching“ an, um Erfindungen wirtschaftlich nutzbar zu machen – Pilotprojekt könnte auf ganz Deutschland ausgeweitet werden – DPMA-Vizepräsident Bernd Maile: Jugendliche für geistiges Eigentum sensibilisieren und illegales Nachahmen von Erfindungen verhindern
Pressemitteilung vom 10. April 2026
München. Um junge Erfinderinnen und Erfinder beim Schutz ihres geistigen Eigentums zu unterstützen, hat das Deutsche Patent- und Markenamt mit Unterstützung der Patentanwaltskammer ein Patentcoaching für Schülerinnen und Schüler entwickelt. Zum ersten Mal findet das Coaching in der kommenden Woche statt – als Pilotprojekt beim Landeswettbewerb Bayern von „Jugend forscht“. Jugendliche stellen dort ihre ausgearbeiteten Ideen einer Patentanwältin oder einem Patenanwalt vor – und bekommen auf Wunsch jeweils für zwei Stunden konkrete Beratung in Sachen Patentschutz. Sie lernen, was erfinderische Tätigkeit im Einzelnen bedeutet, und erfahren, wie sie ihr geistiges Eigentum mit einem Patent schützen können. Der Landeswettbewerb findet vom 13. bis 15. April bei der Patenfirma „Rohde & Schwarz“ in München statt.
„Von Jugend forscht gehen seit inzwischen sechs Jahrzenten starke Impulse für eine innovative Gesellschaft aus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Jugend forscht liefern in allen Kategorien des Wettbewerbs faszinierende Arbeiten – und vieles davon lässt sich wirtschaftlich verwerten. Uns ist es ein großes Anliegen, den Jugendlichen zu vermitteln, dass sie geistiges Eigentum schaffen. Nur gewerbliche Schutzrechte wie Patente können verhindern, dass ihre Erfindungen illegal nachgeahmt werden“, sagt DPMA-Vizepräsident Bernd Maile. „Hervorragende Forschungsleistungen schneller und konsequenter in attraktive Produkte und Dienstleistungen umsetzen: Daran hakt es in Deutschland noch zu oft. Gewerbliche Schutzrechte sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Erfindungen aus Forschung und Entwicklung ihr volles wirtschaftliches Potenzial entfalten können. Jugend forscht ist genau der richtige Rahmen, schon Schülerinnen und Schüler dafür zu sensibilisieren.“
DPMA-Impuls stößt auf großes Engagement in der Patentanwaltschaft
Der Impuls des DPMA für ein Patentcoaching der jungen Erfinderinnen und Erfinder stieß bei der Patentanwaltschaft auf eine große Bereitschaft zur Unterstützung: Rund 170 Patentanwältinnen und Patentanwälte aus ganz Deutschland und darüber hinaus wären nach einem Aufruf der Patentanwaltskammer bereit gewesen, ein kostenfreies Coaching zu leisten. Ein Großteil der Expertinnen und Experten, die nun im Rahmen des Pilotprojekts eine Beratung übernehmen, kommt aus dem Münchner Raum. Ein Patentanwalt reist für die Aufgabe aus der Schweiz an. „Das Patentcoaching unterstreicht die Wertschätzung für die jugendlichen Erfinderinnen und Erfinder. Ganz praktisch gibt es den Jugendlichen die Möglichkeit, sich im Rahmen von Jugend forscht mit dem wichtigen Aspekt Schutz des geistigen Eigentums auseinanderzusetzen“, sagt Uli Herwanger, Leiter des Landeswettbewerbs Bayern.
Wichtig: Vor der Veröffentlichung an Patentschutz denken

Rund 10.000 Kinder und Jugendliche nehmen jährlich in ganz Deutschland am
Wettbewerb „Jugend forscht“ teil. Gestaffelt nach Regional-, Landes- und Bundeswettbewerben. Wer im Rahmen des Wettbewerbs eine Erfindung macht und vorstellt, sollte diese auch direkt zum Patent anmelden. Für viele überraschend: Wird eine Erfindung im Rahmen von „Jugend forscht“ veröffentlicht, kann selbst der Erfinder oder die Erfinderin im Nachhinein kein Patent mehr anmelden. Mit einer solchen Veröffentlichung gehört die Erfindung bereits zum Stand der Technik; sie ist also „neuheitsschädlich“ im Sinne des Patentgesetzes.
Auf den Anmeldetag kommt es an
Weil eine Patentanmeldung für eine Erfindung vor der Veröffentlichung erfolgen muss, finden für „Jugend forscht“-Projekte immer wieder vereinfacht gehaltene Anmeldungen statt – mit dem Ziel, den Anmeldetag (Prioritätsdatum) nachweisbar zu sichern. Den gesetzten „Platzhalter“ können die jugendlichen Erfinderinnen und Erfinder bis zu zwölf Monate nach „Anmelden mit Prio“ für das Einreichen einer vollumfänglichen Patentanmeldung nutzen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums - für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und sechstgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine rund 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten - München, Jena und Berlin - sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.
Bilder: Stiftung Jugend forscht e. V.
Stand: 10.04.2026

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