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Schneller zum Patent: Pilotprojekt "Patent Prosecution Highway" zwischen deutschem und chinesischem Patentamt

Pressemitteilung vom 23. Januar 2012

München. Patentanmelder können ab heute bei den deutschen und britischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Die Vereinbarung zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) haben beide Ämter am 16. Dezember 2011 in München unterzeichnet.

München. Patentanmelder können ab heute bei den deutschen und chinesischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Die Vereinbarung zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) haben beide Ämter am 10. Oktober 2011 in Peking unterzeichnet.

"Deutschland und China verbinden intensive Wirtschaftsbeziehungen. Die Aufnahme des Pilotprojekts zum PPH setzt ein wichtiges strategisches Signal für die deutschen und chinesischen Patentanmelder." sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), heute in München. "In unserer eng vernetzten Wirtschaftswelt wird die Zusammenarbeit zwischen den großen Patentämtern immer wichtiger, um den Nutzern der Patentsysteme einen bestmöglichen Service anzubieten und dadurch Investitionen und technische Innovationen zu fördern."

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Voraussetzung für eine beschleunigte Prüfung ist, dass eine Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt bereits angemeldet und dort zumindest ein Patentanspruch für patentfähig befunden wurde. Die Ämter tauschen in diesem Fall ihre Arbeits- und Rechercheergebnisse aus und können sie gegenseitig nutzen. Durch die mögliche gegenseitige Nutzung erweitern sich die Recherchemöglichkeiten nach dem Stand der Technik, so dass die Qualität der Prüfung noch weiter steigt. Weder das DPMA noch das SIPO sind dabei an die Entscheidungen der anderen Behörde gebunden.

Weitere Informationen zum PPH-Projekt mit dem SIPO finden Sie in Kürze unter /patente/schutz/schutz_ausland/gpph/index.html.

Die Aufnahme des PPH-Pilotprojekts ist ein weiterer Meilenstein in der Partnerschaft zwischen dem DPMA und dem SIPO, die seit über 30 Jahren eng zusammenarbeiten. Das PPH-Pilotprojekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option der Verlängerung.

Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit seinen mehr als 2700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de .

Stand: 23.04.2024