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Vortrag über aktuelle Entwicklungen im US-amerikanischen Patentrecht

Pressemitteilung vom 20. Juli 2012

München. Im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) fand heute ein Vortrag zum Thema "Recent Developments and Trends in US Patent Law" statt. Chief Judge Randall R. Rader, Vorsitzender Richter am zuständigen US-Berufungsgericht (CAFC), und Professor John M. Whealan, Dekan an der George Washington University Law School, zwei renommierte Experten auf dem Gebiet des US-amerikanischen Patentrechts, beleuchteten und kommentierten die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung. Zahlreiche Vertreter aus der Justiz, der Wirtschaft, den Interessenverbänden sowie dem DPMA nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich intensiv über die Neuerungen auszutauschen.

BILD

"Mit der Verabschiedung des America Invents Act haben sich die Vereinigten Staaten zu tiefgreifenden Neuerungen ihres Patentrechts entschlossen. Das Patentrecht bildet eine der wesentlichen Grundlagen für die Förderung von Wachstum im nationalen und internationalen Wettbewerb. Denn nur wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, um qualitativ hochwertige Schutzrechte zu erlangen und effizient durchzusetzen, wird Forschung und Innovation vorangetrieben." sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, heute in München.
Mit der Unterzeichnung des America Invents Act am 16. September 2011 durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, Barack Obama, wurde ein mehrjähriger Gesetzgebungsprozess zur Reform des US-amerikanischen Patentgesetzes abgeschlossen. Dieses Gesetz umfasst die einschneidendste Reform des US-amerikanischen Patentgesetzes seit 1952 und ist ein wichtiger Beitrag zur internationalen Patentrechtsharmonisierung. Parallel dazu sind in den vergangenen Jahren sowohl vom zuständigen Berufungsgericht (CAFC) als auch vom "Supreme Court of the United States" eine Reihe wegweisender Entscheidungen in Patentsachen ergangen, die großen Einfluss auf die Rechtspraxis in den Vereinigten Staaten entfalten. Diese Entscheidungen sind auch für Patentpraktiker in Deutschland und in Europa von großem Interesse.

Bedeutendster Bestandteil der Gesetzesreform ist der Wechsel von einem "First to Invent"- zu einem "First Inventor to File"-System. Bis auf wenige Ausnahmen steht nun dem Erstanmelder und nicht einem vermeintlichen Ersterfinder das Recht auf ein Patent zu. Die Gesetzeslage in den Vereinigten Staaten nähert sich damit in einem wichtigen Punkt der in Deutschland und nahezu weltweit gültigen Rechtspraxis an. Dies kann auch deutschen Patentanmeldern in den Vereinigten Staaten das Patenterteilungsverfahren erleichtern.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit seinen 2550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 15.03.2024