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Porzellan, Kuckucksuhren, Messer: Neuer Schutz für regionale Erzeugnisse

Hersteller handwerklicher und industrieller Erzeugnisse können jetzt beim Deutschen Patent- und Markenamt europaweiten Schutz durch eine geografische Angabe beantragen – DPMA-Präsidentin: Geschützte Herkunftsangaben helfen, traditionelles Know-how zu erhalten sowie Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen zu sichern

Pressemitteilung vom 16. Januar 2026

München. Messer aus Solingen, Porzellan aus Meißen, Kuckucksuhren aus dem Schwarzwald: Hersteller handwerklicher und industrieller Erzeugnisse mit Bezug zu einer bestimmten Region können für die Namen ihrer Produkte jetzt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) europaweiten Schutz als geografische Angabe beantragen. Grundlage für das Schutzrecht ist eine Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2023 (VO (EU) 2023/2411); nun ist mit dem Geoschutzreformgesetz die deutsche Ausführungsbestimmung in Kraft getreten.

„Geschützte Herkunftsangaben untermauern die Bedeutung regionaler Erzeugnisse und schaffen Bewusstsein für ihren Wert. Zudem helfen sie dabei, traditionelles Know-how in den entsprechenden Regionen zu erhalten, Wertschöpfung zu steigern und Arbeitsplätze vor Ort zu sichern“, sagt DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Wir als Deutsches Patent- und Markenamt freuen uns, dass wir als Anlaufstelle für unsere deutschen Hersteller dabei helfen können, regionale Kultur und Wirtschaftskraft zu stärken.“

Als geografische Angaben können Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet geschützt werden, deren Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind. Der bisher nur für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse (Agricultural Geographical Indications, AGRI-GIs) vorgesehene einheitliche Schutz auf EU-Ebene wird mit der neuen europäischen Verordnung auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse (Craft and Industrial Geographical Indications, CIGIs) erweitert.

Geschützt werden können alle Produkte, die von Hand gefertigt oder standardisiert und unter Verwendung von Maschinen hergestellt werden. Darunter fallen unter anderem Uhren, Schneidwaren, Stoffe, Porzellan, Holzwaren, Schmuck, Textilien, Natursteine oder Glas. Voraussetzung für den Schutz als geografische Angabe ist, dass das Erzeugnis aus einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land stammen muss. Die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses muss im Wesentlichen auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen sein. Zudem muss wenigstens einer der Produktionsschritte innerhalb des geografischen Gebiets durchgeführt werden. Potenzielle Erzeugnisse reichen nach Einschätzung der EU von Holzkunst aus dem Erzgebirge über Jenaer Glas und Mittenwalder Geigen bis hin zu Krawatten aus Krefeld oder Schweinfurter Kugellager. Eine Aufstellung mit Produkten aus zahlreichen deutschen Regionen finden Sie auf den Internetseiten des externer Link Europäischen Amts für geistiges Eigentum, EUIPO.

Anträge auf das Eintragen einer geografischen Angabe für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sind nach der EU-Verordnung schon seit dem 1. Dezember zulässig. Das deutsche Gesetz benennt das DPMA als zuständige Stelle in Deutschland. Anträge für landwirtschaftliche Erzeugnisse – bisher in der Zuständigkeit des DPMA – sind künftig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einzureichen.

Die elektronische Einreichung des Antrags beim DPMA ist über das externer Link GIportal des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) möglich. Das Prüfungsverfahren ist zweistufig aufgebaut: In der nationalen Phase prüft das DPMA den Antrag, führt gegebenenfalls ein nationales Einspruchsverfahren durch und leitet den Antrag nach erfolgreicher Prüfung an das EUIPO weiter. In der zweiten Phase führt das EUIPO das Verfahren auf Unionsebene fort und entscheidet abschließend über die Eintragung. Weitere Informationen finden Sie auf den externer Link Internetseiten des EUIPO. Namen von handwerklichen und industriellen Produkten, für die eine Eintragung als geografische Angabe beantragt wurde beziehungsweise die als geografische Angabe eingetragen sind, werden im externer Link elektronischen Unionsregister des EUIPO verzeichnet.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums - für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und sechstgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine rund 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten - München, Jena und Berlin - sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.

Bild: iStock.com/FG Trade

Stand: 16.01.2026