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Mitteilung Nr. 5/20

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einstellung der Entgegennahme von Schutzrechtsanmeldungen durch das Patent- und Normenzentrum Bremen

17. November 2020

Das Patent- und Normenzentrum
Hochschule Bremen
Neustadtswall 30
28199 Bremen

ist ab 1. Januar 2021 nicht mehr zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen bestimmt. Dies hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Bekanntmachung am 9. November 2020 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50, Seite 2336 bekanntgemacht.

Ab 1. Januar 2021 können Anmelder beim Patent- und Normenzentrum Bremen keine Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Designanmeldungen mehr rechtswirksam einreichen.

Zusätzliche Informationen über die Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen in den gesetzlich zugelassenen Fällen bei den hierzu befugten Patentinformationszentren finden Sie auf unserer Internetseite unter "Kooperation" und "Patentinformationszentren".

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

3610/14-4.3.3/2020-1

Stand: 26.11.2020