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Die Beatles, ihre Trennung und die Marken

Die Beatles landen am New Yorker Flughafen, 7.2.1964

Die Beatles landen am New Yorker Flughafen, 7.2.1964

Vor 60 Jahren: Die Beatles nehmen ihre erste Single auf

Vor 60 Jahren nahmen die Beatles ihre erste Single auf: „Love me do“. Zuvor hatte die junge Band nur als Begleitcombo für Tony Sheridan auf einer Platte mitgewirkt. Nun durfte die Gruppe, die es in Liverpool zu lokaler Bekanntheit gebracht und in monatelangen Gastspielen auf der Hamburger Reeperband zur brillanten Live-Band gereift war, am 6. Juni 1962 bei der Plattenfirma Parlophone vorspielen. Ein halbes Jahr zuvor hatten sie bereits bei einem anderen Label (Decca) vorgespielt, waren aber mit der Begründung abgelehnt worden, Gitarrenbands seien nicht mehr in Mode. Nun erhielten sie also ihre zweite Chance, und das in den legendären Abbey Road Studios, in denen sie später alle ihre Klassiker aufnehmen sollten. Der Mann, der über ihr Schicksal entschied, war der Produzent George Martin, der später großen Einfluss auf ihre Musik hatte.
Martin veranlasste als erstes, dass die Beatles ihren Schlagzeuger Pete Best feuerten. Ringo Starr stand als Ersatz bereit, aber auch er überzeugte Martin zunächst nicht. Der Studiomusiker Andy White trommelte daher am 11. September 1962 bei einer weiteren Aufnahme von „Love me do“, die dann auch auf dem Debütalbum „Please Please Me“ und auf den späteren Nachpressungen der ersten Single zu hören war. Aber die Version des Liedes, die am 5. Oktober 1962 in Großbritannien als Debütsingle der erfolgreichsten Band aller Zeiten auf den Markt kam, war eine mit Ringo an den Drums.
Die Scheibe erreichte Platz 17 in den Charts – für eine Newcomer-Band ein beachtlicher Erfolg. Es gab Gerüchte, Beatles-Manager Brian Epstein hätte heimlich Tausende Scheiben aufgekauft, um die Platte in den Charts nach oben zu bringen, aber das war natürlich Quatsch. Wie viele Tonträger die Beatles in den nächsten 60 Jahren verkaufen sollten, lässt sich nicht genau sagen, aber die Schätzungen reichen bis hin zu einer Milliarde.

Apples & Beatles

Vor über 50 Jahren löste sich die größte Band aller Zeiten auf: The Beatles. Das Ende der kommerziell erfolgreichsten und künstlerisch einflussreichsten Rockband kam eher leise daher: Paul McCartney verschickte am 10. April 1970 eine Pressemitteilung zu seinem ersten Soloalbum. Darin erklärte er lapidar, keine weiteren Alben mit den Beatles zu planen; die Songwriter-Gemeinschaft mit John Lennon sei beendet. Damit aber begannen rechtliche Streitigkeiten, die teilweise noch bis in die Gegenwart andauerten.

Apple Corps., die gemeinsame Firma der vier Beatles (nicht zu verwechseln mit Apple Inc.; dazu später), hatte tags zuvor Trennungsgerüchte noch dementiert. Nun verschickte sie aber eine Pressemitteilung, in der es schlicht hieß: „Der Frühling ist da, Leeds spielt morgen gegen Chelsea und Ringo und John und George und Paul sind am Leben, wohlgemut und hoffnungsfroh. Die Welt dreht sich noch und mit ihr wir und ihr. Wenn sie aufhört, sich zu drehen – das ist der Moment, sich Sorgen zu machen. Vorher nicht. Bis dahin geht´s den Beatles gut und der Beat weiter, the Beat goes on.“

Die Band zerbröselte

Wort-Bild-Marke EM 000219014, eingetragen 1996

Wort-Bild-Marke EM 000219014, gestaltet von Ivor Arbiter, eingetragen 1996

Das Ende der Band vor einem halben Jahrhundert kam also nicht mit einem großen Knall. Tatsächlich hatte John Lennon eigentlich bereits ein halbes Jahr zuvor seinen Kollegen angekündigt, die Band zu verlassen. Das war Mitte September 1969, wenige Tage vor dem Erscheinen von „Abbey Road“, dem letzten Album, das die Beatles gemeinsam aufgenommen hatten. Auf Bitten des Managements wurde Lennons Austritt geheim gehalten, und seine Kollegen waren sich wohl zunächst auch nicht ganz sicher, wie ernst diese Ankündigung gemeint war.

Die Gründe für das Ende der Band waren vielfältig: Sie hatte seit Jahren keine Konzerte mehr gespielt, daher erodierte der Teamgeist; mit Manager Brian Epstein war 1967 eine wichtige Integrationsfigur gestorben; die Musiker hatten Familien gegründet, waren „erwachsen“ geworden. John Lennons Drogenkonsum und seine symbiotische Beziehung mit Yoko Ono, die bei allen Aufnahme-Sessions dabei sein musste, waren wohl ebenfalls nicht hilfreich. Die Beatles hatten außerdem künstlerisch und kommerziell mehr erreicht als jede andere Gruppe, was sollte denn noch kommen?

Ein letztes Konzert - auf dem Dach

Schon bei den Aufnahmen zum „Weißen Album“ 1968 waren die Risse in der Gruppe immer größer geworden. Anfang 1969 versuchte es die Gruppe mit einem „back to the roots“-Projekt, um sich wieder wie eine richtige Band zu fühlen und nicht nur wie vertraglich verbundene Studiomusiker: ein Album ohne technische Spielereien und aufwendige Aufnahmetricks, dafür mit Film-Dokumentation und Live-Auftritt. Am 30. Januar gab die Band ihr legendäres letztes Konzert auf dem Dach ihres Apple-Geschäftsgebäude in der 3 Savile Row in der Londoner Innenstadt. Aber das „Get back“-Projekt litt unter den ständigen Streitereien, das Ergebnis gefiel keinem der vier und wurde beiseite gelegt. Letztlich erschien das Album erst nach der Auflösung der Gruppe im Mai 1970 – unter dem passenden Titel „Let it be“.

Nach der Trennung geht der Streit erst richtig los

Die gemeinsame künstlerische Arbeit der Band war Geschichte, aber die Juristen legten jetzt erst richtig los: Die komplizierten Vertragsverhältnisse zwangen die ehemaligen Bandmitglieder praktisch, sich gegenseitig sowie das ehemalige Management zu verklagen, um frei zu kommen. Rechtlich endete die Band erst im Dezember 1974, als alle vier Ex-Beatles einen mühsam ausgehandelten Auflösungsvertrag unterschrieben.

Die Rechte an ihren Liedern, die damals Northern Songs Ltd. gehörten, wechselten seither mehrfach den Besitzer; zeitweise gehörten sie Michael Jackson, jetzt liegen sie bei Sony ATV. McCartney, der seit Jahrzehnten versucht, die Rechte (wieder) zu erlangen, verklagte 2017 das Unternehmen; inzwischen soll es eine außergerichtliche Einigung gegeben haben.

Von der Hippie-Boutique zur Tantiemenverwaltung

Von René Magritte inspiriertes Logo von Apple Corps, eingetragen 1968 (Nr.349518)

Von René Magritte inspiriertes Logo von Apple Corps, eingetragen 1968 (IR 349518)

Apple Corps., der gemeinsame Mischkonzern der Beatles, war ursprünglich ein sehr idealistisches Projekt, beflügelt vom Flower-Power-Zeitgeist. Es vergab zum Beispiel großzügig Fördermittel an künstlerische Projekte, von denen fast alle im Sande verliefen, oder betrieb eine Boutique im Herzen Londons, in der ganz hippie-mäßig nur wenig Wert auf vollständige Bezahlung der Einkäufe gelegt wurde. Kurz: Mit dieser Firma machten die Beatles praktisch nur Verluste und waren als Geschäftsleute heillos überfordert. Das trug letztlich auch zum Zerbrechen der Gruppe bei.

Die Vinyl-Schallplatten des „Weißen Albums“ waren 1968 die ersten, die auf dem eigenen Label der Beatles mit dem Logo von Apple Records erschienen: ein grüner Apfel der Sorte Granny Smith, einmal von außen, einmal im Querschnitt. Er wurde zum Markenzeichen der letzten Beatles-Platten. Wie bei vielen anderen berühmten Bands kam man erst lange nach ihrer Auflösung auf die Idee, den Namen als (Wort-)Marke (DE 1148166,seit 1988; auch 000219048) anzumelden.

Von den verschiedenen Zweigen des Hippie-Konzerns bestand nur die Plattenfirma Apple Records weiter, die auch andere Künstler unter Vertrag hatte. Apple Corps ist bis heute im Besitz der vier Ex-Beatles bzw. ihrer Erben, verwaltet u.a. die Merchandising-Rechte und betreibt den offiziellen externer Link Internetauftritt der seit 50 Jahren aufgelösten Band.

Apple gegen Apple

Apfel-Logo von außen

Beatles-Apfel von 1968 (IR 353046) jetzt im Besitz von Apple Inc., die sich 2009 auch noch die s/w-Varianten schützten (EM 1028102, EM 1028240)

Als 1976 Steve Jobs und Kollegen in Kalifornien eine kleine Computerfirma in ihrer Garage gründeten, störten sie sich nicht daran, dass es bereits ein Unternehmen namens Apple mit einem Apfel-Logo gab. Aber die Beatles-Firma unter Leitung ihres ehemaligen Roadmanagers Neill Aspinall war „not amused“: Apple Corps. verklagte 1978 Apple Inc. wegen Markenrechtsverletzung – der Beginn eines jahrzehntelangen Streits. In der ersten Einigung von 1981 zahlten Steve Jobs & Co. Schadenersatz an Apple Corps. und sicherten zu, nicht im Musik-Bereich tätig zu werden.

Als Apple-Computer ab 1986 MIDI und Audio-Aufnahmen ermöglichten, sah die Beatles-Firma das Übereinkommen verletzt und verklagte das US-Unternehmen erneut. Ähnliches geschah nochmals 1991. Das Londoner Apple erhielt Schadenersatz in Millionenhöhe und erzwang ein erneutes Übereinkommen, mit dem es Apple Inc. vom Musik-Business fernhalten wollte.

Der Apfel wechselt den Besitzer

Apfel-Logo, angemeldet von Apple Corps 1968, heute im Besitz von Apple Inc (Nr. 352703)

Apfel-Logo, angemeldet von Apple Corps 1968, heute im Besitz von Apple Inc (IR 352703)

Der Frieden hielt bis 2003, als die Amerikaner mit iTunes im großen Stil in das Musikgeschäft einstiegen. Prompt verklagte Apple Corps die Computerfirma wegen Vertragsbruch. Aber im Mai 2006 urteilte ein Londoner Gericht, das Markenabkommen der beiden Firmen von 1991 sei nicht verletzt worden.

Am 5. Februar 2007 gab die Computerfirma bekannt, dass man sich geeinigt habe. Es wurde spekuliert, dass eine Menge Geld von Cupertino nach London geflossen war. Apple Inc übernahm jedenfalls sämtliche „Apple“-Markenrechte, kündigte aber gleichzeitig an, einige davon an Apple Corps zu lizensieren. So kommt es, dass die 1969 eingetragenen Beatles-Marken mit dem Granny Smith heute zwar der jüngeren Computerfirma gehören, aber weiterhin „exklusiv lizensiert“ an Apple Corps auf den Beatles-Platten zu finden sind. So auch auf der Remix-Neuausgabe von „Abbey Road“, die zum 50. Jubiläum erschien – und nach einem halben Jahrhundert noch einmal an die Spitze der Charts in Großbritannien stieg. Der jüngste der vielen Rekorde der Beatles!

Der berühmteste Zebrastreifen der Welt

EM 000135111

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Das ikonische Plattencover mit dem vier Beatles auf dem Zebrastreifen inspirierte zahllose Parodien und Nachahmer, aber auch Marken: Die Plattenfirma EMI, der die gleichnamigen Studios gehören, wo das Album aufgenommen wurde, sicherte sich „Abbey Road“ 1999 als Wortmarke (EM 001406735, IR 1115423) sowie in stilisierter Form als Wort/Bild-Marke (EM 000135111, EM 001406800, EM 004337631).

Der Zebrastreifen auf der Abbey Road ist heute eine populäre Londoner Sehenswürdigkeit. Von den Studios aus (in denen bis heute viele Größen der Musik Aufnahmen machen) ist übrigens eine externer Link Webcam darauf gerichtet.

Die Beatles und die Marken

CD-Hüllen und Plattencover

"Apple"-Logo auf aktuellen Auflagen von Beatles-Alben

Jahrzehnte nach der Beatlemania kamen die früheren Bandmitglieder bzw. ihre Erben auf die Idee, sich ihre berühmten Namen als Marken zu schützen:
„John Lennon“ ließ sich Witwe Yoko Ono 2016 als Wortmarke für verschiedene Nizza-Klassen schützen (EM 015697022, EM 015712987).
Richard Starkey meldete im Jahr 2000 seinen Künstlernamen „Ringo Starr“ als Wortmarke für Produkte aus Musik, Bekleidung und Unterhaltung an (EM 001670231, Nizza-Klassen 09, 25, 41).
Auch „George Harrison“ war zeitweise als Wortmarke eingetragen, allerdings wohl nicht von dem 2001 verstorbenen Musiker, sondern von eine Textilfirma auf Madeira (EM 000704247).

„Paul McCartney“ wurde bereits 1998 als Wortmarke angemeldet (EM 000907972), 2006 auch der bloße Nachname „McCartney“ (EM 005032917). Rechteinhaber ist seine Firma MPL Communications in London, die der Beatle bereits 1969 gegründet hatte. Der geschäftstüchtige Paul McCartney, der heute als erfolgreichster Pop-Komponist der Welt gilt, war übrigens auch als Erfinder produktiv und hat ein Patent angemeldet ( pdf-Datei WO001995014987A1 (0,97 MB)).

Wenn aus Song-Titeln Marken werden

Die Titel berühmter Beatles-Lieder haben sich hingegen oft Dritte als Marke schützen lassen – viele davon erst in den letzten Jahren:
„Strawberry fields“ ist beispielsweise eine eingetragene Marke für Zigarettenpapier (EM 012590519). Der Versuch, eine IR-Marke für Obst und Gemüse (Nizza-Klassen 29, 31) einzutragen, wurde abgelehnt (IR 690505).

„Hey Jude“ ließ sich 2019 ein Unternehmen aus Neuseeland als Marke für Computerprodukte (Nizza 09) eintragen (EM 018133621).
„Sgt. Pepper´s“ (von der „Lonely Hearts Club Band“, dem epochalen Album von 1967) hat sich eine Hamburger Firma 2005 als Wortmarke für Tee gesichert (DE 305455737). Ein spanisches Unternehmen hat eine gleichnamige Wort/Bild-Marke u.a. für Bekleidung angemeldet (EM 006100002).

Ein österreichischer Spielautomatenhersteller ließ 2014 „Octopus´s garden“ für sich als Marke eintragen (EM 013397757). In Dänemark meldete 2008 eine Firma „Lucy in the sky“ (EM 007220601) für diverse Produktklassen (06, 09, 16, 20, 25, 28, 41) an.
Die Wortmarke „Yellow Submarine“ (EM 000773051) sicherte sich dagegen 1998 für etliche verschiedene Warenklassen das Londoner Unternehmen Subafilms, das die Beatles 1967 zur Vermarktung des gleichnamigen Zeichentrickfilms gegründet hatten.
Für den Beatles-Spitznamen „The Fab Four“ hat ein Unternehmen aus Kanada im Oktober 2019 Markenschutz beantragt (IR 1499994).
Gegen die Eintragung der Wortmarke "BEATLES" im Pflanzenhandel (Nizza, 31, 35) durch eine holländische Firma (EM 017954469) hat Apple Corps Widerspruch eingelegt.

Tonaufzeichnungen und anderes will seit 2018 ein deutsches Unternehmen unter der Marke „A hard day´s night“ anbieten (DE3020182272146; Nizza 41, 35, 42). „Twist and shout“ meldete eine italienische Firma an (EM 012349973).

Let it be forever

Und „Let it be“ hat sich 2013 ein Londoner Unternehmen als Marke für Unterhaltung (EM 011610383; Nizza 41) eingetragen.

Der gleichnamige Dokumentarfilm kam 1970 als eine Art Schwanengesang nach der Auflösung der Gruppe in die Kinos, erhielt einen Oscar für die Musik und verschwand danach bis heute vom Markt. Die Mitglieder, so heißt es, wollten keinen Film vertreiben, in dem man sehe, „wie sich die Beatles gegenseitig auf die Nerven gehen“. Ende 2021 brachte Regie-Star Peter Jackson eine Überarbeitung des Filmmaterials unter dem Titel „The Beatles: Get back“ heraus.

Auch nach einem mehr als einem halben Jahrhundert geht es also weiter, immer weiter mit den Beatles. Die vier Musiker aus Liverpool sind sogar über den Legenden-Status längst hinaus, sie sind, so externer Link schrieb der „Spiegel“, „kanonisiert“: „Die Beatles sind zu einer Idee geworden. Das ist Unsterblichkeit“.

Text: Dr. Jan Björn Potthast; Bilder: United Press International Photographer unknown Public domain via Wikimedia Commons, DPMAregister, JBP

Stand: 06.07.2023