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Mitteilung Nr. 6/17

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect) im Jahr 2018

Vom 20. Dezember 2017

Im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) maschinenlesbare Daten, die an Dritte für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege eigener Schutzrechtsdatenbanken sowie anderer Informationssysteme und Dienstleistungen abgegeben werden können. Voraussetzungen sind der Abschluss eines Vertrags und die Übernahme der Bereitstellungskosten. Diese Kosten werden jährlich ermittelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Die Kosten für die Bereitstellung der wöchentlichen Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in einem geschützten Downloadbereich (DPMAdatenabgabe) konnten von 25 Euro im Jahr 2017 auf 20 Euro pro Datenart und Liefertermin für das Jahr 2018 gesenkt werden.

Die Kosten für den Zugriff auf das Patentdokumentenarchiv DEPATIS über eine Internet-Standleitung mit registrierter und nicht dynamischer IP-Adresse (DEPATISconnect) bleiben unverändert bei 2.500 Euro für das Jahr 2018. Für die Vertragsabwicklung und Einrichtung des Zugangs werden einmalig 250 Euro erhoben. Eventuell anfallende Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite "Recherche" unter dem Stichwort "DPMAdatenabgabe" sowie unter dem Stichwort "DEPATISconnect".

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1519/2-001 – 2.1.2

Stand: 22.12.2017