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Dossier: Künstliche Intelligenz und Schutzrechte
Wissenschaftsjahr 2019: Künstliche Intelligenz im Fokus
„Künstliche Intelligenz“ ist das Thema des Wissenschaftsjahres 2019. Die Wissenschaftsjahre sind eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD). Ihr Ziel ist es, Forschung in die Öffentlichkeit zu tragen, Wissenschaft zu kommunizieren und den Dialog zwischen Forschung und Gesellschaft zu unterstützen.
Jedes Wissenschaftsjahr steht unter einem bestimmten Motto und rückt eine Disziplin oder ein aktuelles Wissenschaftsthema in den Mittelpunkt. Durch die intensive Kommunikation der Themen und Inhalte sollen gesellschaftliche Debatten über Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung angestoßen werden.
Das „Internet of things“, kurz: IoT, ist derzeit einer der wichtigsten Technik-Trends. Es ist „zum Synonym für die Verbindung der realen und der virtuellen Welt geworden“, sagte Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer zur Eröffnung der Tagung „Internet of things. Wege zum Patent von IoT-Technologien“ im DPMA.
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Künstliche Intelligenz beflügelte lange Zeit nur die Fantasie der Menschen, aber seit einiger Zeit gewinnt sie immer größeren Einfluss auf unser Leben. In vielen Geräten, die wir heute selbstverständlich nutzen, stecken bereits Formen künstlicher Intelligenz. Und sie entwickelt sich so rasant weiter, dass dieser Fortschritt immer mehr Fragen aufwirft – nicht zuletzt im Hinblick auf die gewerblichen Schutzrechte.
Welche Bedeutung hat Künstliche Intelligenz (KI) für die gewerblichen Schutzrechte? Wie können Erfindungen aus dem Bereich KI durch Patente geschützt werden? Und wo werden KI-gestützte Anwendungen bereits eingesetzt? Diesen Fragen widmete sich die PATINFO 2019, die Anfang Juni in Ilmenau stattfand.
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Wohin geht die Entwicklung bei der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI)? Und in welchen Technikgebieten sind einzelne Länder dabei besonders innovativ? Die Vizepräsidentin des DPMA, Christine Moosbauer, hat zur Eröffnung der Fachtagung PATINFO in Ilmenau über Trends zur KI im gewerblichen Rechtsschutz informiert.
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Beim Thema „KI und Schutzrechte“ ist der Gesprächsbedarf ungebrochen groß. Kürzlich fand im DPMA der Workshop „Intellectual Property Protection for Artificial Intelligence and Robotics“ statt. Eingeladen hatten das DPMA, die Patentanwaltskanzlei Page, White & Farrer und RAILS (Robotics & AI Law Society).
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US-Patentanmelder dominieren in Sachen KI die deutsche Innovationslandschaft. 36,2 Prozent der im vergangenen Jahr vom DPMA und vom Europäischen Patentamt veröffentlichten Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland kamen aus den Vereinigten Staaten – nur halb so viele (18,1 Prozent) gingen aus Deutschland ein.
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„Smart IP“ war das Thema eines „Round Table“ am 22. Februar im DPMA. Gemeinsam mit der UNION-IP hatte das Amt zu Vorträgen und Diskussion rund um das Thema „Applying intelligence to patenting, licensing and enforcing IP on new technology“ eingeladen.
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Experten aus verschiedenen Branchen sprachen im DPMA über künstliche Intelligenz (KI) und ihren Schutz. Zwei Fragen zogen sich wie ein roter Faden durch die Tagung mit rund 130 Teilnehmern: Wie kann KI geschützt werden? Und: Wenn KI selbst Erfindungen generiert, lassen diese sich dann überhaupt schützen?
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Dr. Josef Fleischmann, Gruppenleiter und Prüfer beim DPMA im Sachgebiet Datenverarbeitung und Informationstechnik, über Chancen und Risiken bei Entwicklung und Einsatz künstlicher Intelligenz.
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Inwiefern künstliche Intelligenz patentfähig ist, war eines der Hauptthemen der KI-Tagung im DPMA. Aber noch viel mehr (und vor allem offene!) Fragen fielen an, als es um eine andere Frage ging: Wenn künstliche Intelligenz ihrerseits neue Erfindungen generiert – sind diese dann schutzfähig?
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Stand: 02.12.2019