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Stellungnahme des Deutschen Patent- und Markenamts zum Betrugsverdacht bei der GEMA

Pressemitteilung vom 28.05.2010

München. Am 28. Mai 2010 hat die GEMA wegen des Verdachts auf einen Betrugsfall mit möglicherweise großem Ausmaß Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Als größte deutsche Verwertungsgesellschaft nimmt die GEMA urheberrechtliche Nutzungsrechte an musikalischen Werken wahr. Die GEMA unterliegt der staatlichen Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts.

"Bei diesem Betrugsverdacht handelt es sich um einen sehr ernsten Vorgang, über den sich das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde fortlaufend und umfassend unterrichten lässt", so Frau Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes. "Als Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften werden wir sicherstellen, dass rückhaltlos aufgeklärt wird, ob und gegebenenfalls warum die internen Kontrollmechanismen der GEMA versagt haben. Sollte es erforderlich sein, wird das Deutsche Patent- und Markenamt organisatorische und andere Maßnahmen bei der GEMA durchsetzen."

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist das zentrale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Weitere Informationen zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 15.03.2024