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Geschmacksmusteranmeldung geht Online

Pressemitteilung vom 01.03.2010

München. Ab dem 1. März 2010 können Geschmacksmuster (Designs) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) elektronisch angemeldet werden. Damit steht den Anmelderinnen und Anmeldern der kostengünstige und schnelle Onlineservice DPMAdirekt für alle gewerblichen Schutzrechte zur Verfügung. Detailinformationen zu DPMAdirekt unter https://www.dpma.de.

Möglich wurde das erweiterte Angebot durch Verordnung vom 10. Februar 2010 zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof, die heute in Kraft tritt (BGBl. I S. 83; externer Link http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html).

Die Verordnung schafft zudem die rechtlichen Grundlagen zur weiteren Modernisierung der IT-Systeme im DPMA.

Bei der elektronischen Einreichung von Dokumenten wird das DPMA künftig neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch fortgeschrittene elektronische Signaturen akzeptieren, die von einer internationalen Organisation auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes herausgegeben werden. Das DPMA macht unter bekannt, welche Signaturen verwendet werden können.
Die Akten in Schutzrechtsverfahren können außerdem in Zukunft elektronisch geführt werden. Das DPMA strebt die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster im Laufe des Jahres 2011 an.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist das nationale Kompetenzzentrum für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Weitere Informationen unter https://www.dpma.de.

Stand: 15.03.2024