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Mitteilung Nr. 7 /19

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über Neuerungen bei der Erfassung der Gesellschaftsformen von Schutzrechtsanmeldern

25. November 2019

Zur Vereinfachung des Verfahrens bei Neuanmeldungen wird die bisherige Amtspraxis zur Erfassung von Anmeldern geändert. Angaben zur Gesellschaftsform werden grundsätzlich gemäß vorliegender amtlicher Dokumente erfasst. Zusätzlich werden der Name des Anmelders und die Gesellschaftsform bei inländischen juristischen Personen mit den nationalen Registern abgeglichen. Dazu zählen u.a. Handelsregister, Partnerschaftsregister und Vereinsregister. Anschließend wird die Schreibweise aus dem Register übernommen. Die Gesellschaftsform des Anmelders wird dabei nicht mehr standardmäßig abgekürzt, sondern aus dem jeweiligen Register (in Langform oder abgekürzt) übernommen. Die Mitteilungen des Präsidenten vom 12. März 1969 und vom 21. November 1969 werden insoweit aufgehoben.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1204 E 89 (2) – 4.2.2

Stand: 06.12.2019