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Spreizdübel, Teebeutel, Airbag: Freie Erfinder wichtiger Bestandteil des Innovationssystems

Vom Möbel bis zum Maschinenbau: Unabhängige Erfinderinnen und Erfinder haben 2024 fast 1.700 Erfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet – DPMA-Präsidentin: Ihre Erfindungen bereichern unser Leben und bringen die Wirtschaft voran – Umfangreiche Informations- und Beratungsangebote auf der iENA in Nürnberg
Pressemitteilung vom 30. Oktober 2025
München/Nürnberg. Stefan Raab entwickelte einen neuartigen Duschkopf und Konrad Adenauer erdachte ein spezielles Roggenschwarzbrot. Unterschiedliche Erfindungen, eine Gemeinsamkeit: Beide meldeten ihre Erfindung im eigenen Namen zum Patent an. Wie diese beiden Beispiele stammen viele Erfindungen nicht aus Entwicklungsabteilungen großer Unternehmen, sondern von freien Erfinderinnen und Erfindern. In der Regel sind sie weniger prominent, aber nicht weniger kreativ und oft hochkompetent. Ihrer Arbeit gehen sie in Garagen, Werkstätten oder am privaten Computer nach.
Im vergangenen Jahr gingen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) fast 1.700 Patentanmeldungen freier Erfinderinnen und Erfinder ein. „Freie Erfinderinnen und Erfinder arbeiten oft unter schwierigen Bedingungen und bringen dennoch immer wieder innovative technische Lösungen hervor. Daraus entstehen in vielen Fällen marktfähige Produkte, die unser Leben bereichern und unsere Wirtschaft voranbringen. Freie Erfinderinnen und Erfinder sind deshalb ein wichtiger Bestandteil unseres Innovationssystems“, sagt DPMA-Präsidentin Eva Schewior. Erfinderinnen und Erfinder ruft sie auf, ihre Entwicklungen beim DPMA anzumelden. „Lassen Sie Ihre Erfindung schützen! Erst durch den Schutz entfaltet sie ihr volles wirtschaftliches Potenzial und wird zu einem Vermögenswert, der Ihnen viele Möglichkeiten eröffnet.“ Wer über ein Patent oder ein Gebrauchsmuster verfügt, kann seine Erfindung zum Beispiel verkaufen oder Lizenzgebühren für ihre Nutzung verlangen. Wer sie selbst vermarkten möchte, verbessert durch den Schutz seine Chancen, Investoren zu gewinnen.
Erfolgreiche Innovationen freier Erfinderinnen und Erfinder waren in der Vergangenheit zum Beispiel der Spreizdübel, der Teebeutel und der Airbag. Anlässlich der
Erfindermesse iENA in Nürnberg (1. bis 3. November) hat das DPMA ausgewertet, aus welchen Bundesländern Patentanmeldungen dieser Gruppe stammen und welchen Technikbereichen sie zuzuordnen sind: Etwas mehr als ein Fünftel der Anmeldungen kamen im vergangenen Jahr aus Bayern (369). Dahinter folgen im Bundesländer-Ranking Nordrhein-Westfalen (333) und Baden-Württemberg (294). Legt man die Anmeldezahlen auf je 100.000 Einwohner um, führt Bayern (2,8 Anmeldungen) vor Baden-Württemberg (2,6) und Hessen (2,3).
(Siehe auch unser
Fact sheet Freie Erfinderinnen und Erfinder)
Maschinenbau stärkster Techniksektor
Betrachtet man die Anmeldungen nach Techniksektoren, liegt der „Maschinenbau“ mit 651 Anmeldungen an der Spitze. Darauf folgt der Sektor „Sonstige Gebiete“ (401), in dem Technikbereiche wie Bauwesen, Möbel, Spiele und sonstige Konsumgüter zusammengefasst sind. Auf Rang 3 liegt der Sektor „Instrumente“ (222).
Der Anteil der Anmeldungen freier Erfinderinnen und Erfinder an allen deutschen Anmeldungen beim DPMA war in den vergangenen Jahren deutlich rückläufig und betrug 2024 noch 4,5 Prozent. Zwischen den Techniksektoren unterscheidet sich der Anteil stark: Während in der Elektrotechnik lediglich 2,0 Prozent aller Patentanmeldungen von freien Erfinderinnen und Erfindern stammen, sind es im Sektor Sonstige Gebiete immerhin 15,0 Prozent. Der Frauenanteil unter den „Freien“ ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken und lag bei 7,7 Prozent.
Der weit überwiegende Teil angemeldeter Erfindungen stammt in Deutschland von Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Diese werden in Patentanmeldungen auch als „Anmelder“ geführt, während der eigentliche Entwickler oder die Entwicklerin dort als „Erfinder“ angegeben wird. Als Erfindungen freier Erfinderinnen und Erfinder wertet das DPMA Anmeldungen, in denen für beides dieselbe natürliche Person angeführt wird.
DPMA informiert auf der iENA – Erstberatung für Erfinderinnen und Erfinder
Auf der iENA informiert das DPMA in diesem Jahr wieder über die gewerblichen Schutzrechte Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design. An den drei Messetagen stehen dafür Fachleute an unserem Stand bereit (Halle 3C, Stand E 01). Zudem informieren dort Expertinnen und Experten des Europäischen Patentamts, der Weltorganisation für geistiges Eigentum und der Agentur „Bayern Innovativ“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berät zu Fördermöglichkeiten für Schutzrechtsanmeldungen. Zudem bieten eine Patentanwältin und ein Patentanwalt Erfinderinnen und Erfindern kostenfreie Erstberatungen. Termine dafür kann man am DPMA-Stand vereinbaren.
Auch auf eigens eingerichteten Internetseiten informiert das DPMA freie Erfinderinnen und Erfinder über Recherchemöglichkeiten und Lizenzierung sowie zu Förderprogrammen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums - für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und sechstgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine rund 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten - München, Jena und Berlin - sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.
Bild: iStock.com/DrAfter123
Stand: 30.10.2025


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