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30 Jahre Zusammenarbeit deutscher und chinesischer Patentbehörden - eine strategische Partnerschaft

Pressemitteilung vom 11. Oktober 2011

Peking. Anlässlich der seit 30 Jahren bestehenden erfolgreichen Zusammenarbeit veranstalten das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Staatliche Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO) heute in Peking ein Symposium zu Themen des geistigen Eigentums.

Die langjährige strategische Partnerschaft zwischen den beiden Ämtern hat zum Aufbau des chinesischen Amtes und zur ständigen Fortentwicklung eines Systems zum Schutz von Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern in China beigetragen. Davon profitieren auch die deutsche und die chinesische Wirtschaft. Inzwischen gehört das SIPO zum Kreis der fünf größten Patentämter der Welt.

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Die Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, wird in China von hochrangigen Repräsentanten von Gerichten, aus der Wirtschaft und der Patentanwaltschaft begleitet.

"Wir blicken auf erfolgreiche 30 Jahre zurück, in denen das deutsche und das chinesische Amt auf dem Gebiet des geistigen Eigentums kontinuierlich zusammen gearbeitet haben. Das heutige feierliche Symposium zeugt vom Erfolg unserer bilateralen Zusammenarbeit", so Präsidentin Rudloff-Schäffer. "Ich bin überzeugt, dass wir auch in Zukunft unsere vertrauensvolle und effiziente Partnerschaft zum Wohle der Nutzer des weltweiten Patentsystems fortsetzen."

BILD Auch der Leiter des chinesischen Amtes, Professor TIAN Lipu, würdigte die gute Zusammenarbeit der beiden Ämter. Im Rahmen des heutigen Symposiums in Peking gibt es neben Fachvorträgen von deutscher und chinesischer Seite Gelegenheit zum intensiven Austausch über Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes in kleiner Runde.

Das heutige Symposium ist für die Partner der Kooperation der 30-jährigen Zusammenarbeit beider Ämter auch persönlich berührend. Während der Anfänge ihrer Kooperation konzentrierten sich die Ämter in den achtziger Jahren vor allem auf die technische Zusammenarbeit und die Erarbeitung verbindlicher Standards sowie die Ausbildung der Prüferinnen und Prüfer im chinesischen Amt. Daraus hat sich gegenseitiges Verständnis und ein enges, vertrauensvolles Zusammenwirken entwickelt.

Die enge Zusammenarbeit zwischen dem chinesischen und deutschen Patentamt ist auch dem persönlichen Engagement von Herrn Professor Tian zu verdanken. Durch seine intensiven Studienaufenthalte am Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in den 1980er Jahren verfügt Herr Professor Tian über Expertenwissen des deutschen und europäischen Systems des geistigen Eigentums.

Aufgrund der rasanten wirtschaftlichen Entwicklung Chinas zählten Patentanmeldungen aus China zu den TOP 5 in der Gruppe der außereuropäischen Patentanmeldungen beim DPMA im Jahr 2010. Umgekehrt sind die Zahlen noch aussagekräftiger: Deutsche Anmelder gehörten im Jahr 2010 bei ausländischen Patentanmeldungen in China nach Japan und den USA zu den TOP 3.

Diese Entwicklung verstärkt das beiderseitige Interesse am effektiven Zugang zu deutschen und chinesischen Patentdokumenten. Die Ämter haben sich daher für das Jahr 2011 auf einen Arbeitsplan verständigt, der den elektronischen Austausch von Patentdokumenten umfasst. Dieser sogenannte Schriftenaustausch zwischen Patentämtern erleichtert die Recherche des im Rahmen der Patentprüfung zu beachtenden Stands der Technik auch aus China und verbessert so die Qualität der Prüfung.

Ein weiterer Meilenstein in der Partnerschaft zwischen den beiden Ämtern ist die Unterzeichnung eines neuen Memorandum of Understanding. Die Ämter verständigten sich darin auf die Aufnahme eines Pilotprojekts zum Patent Prosecution Highway (PPH). Das Pilotprojekt wird Anfang 2012 starten. Ab diesem Zeitpunkt haben Patentanmelder in Deutschland und China die Möglichkeit, eine beschleunigte Prüfung zu beantragen, wenn ihre Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt vorangemeldet und dort zumindest ein Anspruch für patentfähig befunden wurde. Die Ämter tauschen in diesem Fall ihre Arbeits- und Rechercheergebnisse aus und können sie gegenseitig nutzen. Die Prüfer sind bei ihrer Prüfung jedoch nicht an die Entscheidung des Partneramts gebunden. Die Erfahrung zeigt, dass sich Prüfer in dieser Konstellation mit dem nationalen Stand der Technik besonders intensiv auseinandersetzen. Die erneute Prüfung durch den Prüfer des anderen Amts führt so zu einem besonders qualitätvollen Ergebnis der Patentprüfung.

"Unsere Vereinbarungen zum gegenseitigen Schriftenaustausch und zur Aufnahme eines Pilotprojektes zum PPH sind wichtige strategische Signale für die deutschen und chinesischen Patentanmelder", so Präsidentin Rudloff-Schäffer im Rahmen der Unterzeichnung der Vereinbarungen in Peking. "Sie verdeutlichen nicht nur das hohe gegenseitige Interesse des DPMA und des SIPO an der engen Zusammenarbeit. Sie reflektieren auch, wie wichtig in einer globalisierten Welt die enge Kooperation zwischen den großen Ämtern ist, um den Nutzern der Patentsysteme den bestmöglichen Service anbieten zu können."

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit seinen mehr als 2700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de .

Stand: 15.03.2024