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Hinweis vom 31. März 2023

Schutzrechtsanmeldungen: EPA-Anmelde-Tool eOLF läuft aus – DPMA empfiehlt Umstieg auf DPMAdirektPro

Seit vielen Jahren arbeiten das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Europäische Patentamt (EPA) vertrauensvoll auf dem Gebiet der elektronischen Patentanmeldung zusammen. So konnten unsere Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe der Online-Einreichung des EPA – kurz eOLF (Electronic Online Filing) – auch deutsche Patentanmeldungen und PCT-Anmeldungen mit Anmeldeamt Deutschland (DE) beim DPMA einreichen.

Obwohl sich das System bewährt hat, ist die hinter eOLF stehende Technik nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig. Deshalb werden EPA und die nationalen Ämter/EPA-Mitgliedsstaaten eOLF in enger Abstimmung außer Betrieb nehmen. Diese Art der Online-Einreichung wird also in naher Zukunft nicht mehr für Anmeldungen am DPMA verfügbar sein. Am neuen Front-Office-Projekt des EPA, das eOLF dort ablösen soll, werden wir als DPMA nicht teilnehmen, denn mit DPMAdirektPro verfügen wir über ein eigenes, ausgereiftes System, das stets fortentwickelt wird. DPMAdirektPro deckt im Gegensatz zu Front Office auch alle Schutzrechtsarten (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design) ab und erlaubt den elektronischen Dokumentenversand vom Amt zurück an Nutzerinnen und Nutzer. Wir empfehlen daher allen aktiven eOLF-Nutzern, rechtzeitig auf das DPMA-eigene Anmelde-Tool DPMAdirektPro umzustellen.

Wir wollen unseren Kundinnen und Kunden stets die bestmöglichen Dienstleistungen anbieten. Mit DPMAdirektPro können Sie zu allen vier gewerblichen Schutzrechten Anmeldungen und weitere Verfahrenshandlungen vornehmen. Optional haben Sie die Möglichkeit, sich für den elektronischen Versand zu registrieren und Dokumente aus dem DPMA auf elektronischem Weg zu erhalten. Unser System wird Sie dabei unterstützen, Ihre geistigen Eigentumsrechte auch in Zukunft effektiv zu schützen. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

Stand: 31.03.2023