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Hinweis vom 3. Juli 2023

zum Inkrafttreten einer neuen Version des Standards für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML nach § 11 Abs. 2 der Patentverordnung zum 1. Juli 2023

Am 1. Juli 2023 ist eine neue Version des Standards für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige, zum 1. Juli 2022 in Kraft getretene Fassung (BAnz AT 30.06.2022 B9).

Anlass für die Neuregelung ist eine Revision des internationalen WIPO-Standards ST.26. Sie enthält gegenüber der Originalversion im Wesentlichen redaktionelle Änderungen. Eine Übersicht über diese Änderungen bietet die externer Link PDF-Datei Website der WIPO.

Die neue Version des Standards gilt für alle Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die am oder nach dem 1. Juli 2023 beim DPMA eingereicht werden. Sie gilt auch für an oder nach dem 1. Juli 2023 eingereichte Anmeldungen, die die Priorität einer Anmeldung beanspruchen, die noch vor dem 1. Juli 2023 eingereicht wurde und daher noch ein Sequenzprotokoll nach den bis 30. Juni 2023 geltenden Vorschriften enthält. Die neue Version des Standards gilt auch für Teilanmeldungen, auch wenn die Stammanmeldung vor dem 1. Juli 2023 eingereicht wurde. Für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor dem 1. Juli 2023 eingereicht worden sind, ist die bisherige Version des Standards in seiner bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung anzuwenden.
Die neue Version des Standards (BAnz AT 22.06.2023 B5; abrufbar im Amtlichen Teil des externer Link Bundesanzeigers) ist auch als Vordruck P 2790c auf der Website des DPMA verfügbar.

Stand: 03.07.2023