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Hinweis vom 28. Juli 2023

Anhörungen, Verhandlungen und Vernehmungen im Wege der Bild- und Tonübertragung

Die Prüfungsstellen und Patent- bzw. Gebrauchsmuster-, Marken- und Designabteilungen können seit dem 1. Mai 2022 den Beteiligten auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, in Verfahren nach dem Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design- und Halbleiterschutzgesetz an Anhörungen, Verhandlungen und Vernehmungen im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen (siehe Hinweis vom 23. Mai 2022).

Die notwendige technische und räumliche Ausstattung steht an den Standorten des DPMA in München und Jena inzwischen zur Verfügung. Allgemeine Informationen zum Ablauf von Anhörungen und mündlichen Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in Verfahren nach dem Patent- und Gebrauchsmustergesetz können Sie dem
Merkblatt pdf-Datei "Hinweise zur Teilnahme an Videokonferenzen mit dem DPMA" entnehmen.

Ein Antrag auf Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung kann formlos gestellt werden. Ein Anspruch oder eine Pflicht zur Teilnahme mittels Videokonferenztechnik besteht nicht.

Stand: 28.07.2023