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Hinweis vom 17. November 2023

aus Anlass der aktuellen Lage in Israel und Gaza

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verfolgt mit großer Anteilnahme und Sorge die derzeitigen kriegerischen Auseinandersetzungen, die durch den brutalen Angriff der Terrororganisation Hamas auf die Bürgerinnen und Bürger Israels ausgelöst wurden. Wir möchten die betroffenen Menschen vor Ort unterstützen und ihnen versichern: Das DPMA wird die derzeitige Lage bei der Führung der Schutzrechtsverfahren berücksichtigen, soweit uns dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich ist.

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland können gesetzlich festgelegte Fristen vom DPMA nicht verlängert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wer ohne Verschulden eine gesetzlich bestimmte Frist versäumt, kann auf Antrag in den vorigen Stand des Verfahrens zurückversetzt werden. Der Antrag wird dann so behandelt, als wäre die Frist eingehalten worden.

Mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand können wir sehr flexibel auf die schwierigen und außergewöhnlichen Umstände der betroffenen Anmelderinnen und Anmelder reagieren.

Bitte entnehmen Sie die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung den jeweiligen Vorschriften in den Schutzrechtsgesetzen. Die Wiedereinsetzung ist geregelt für Verfahren

  • in Patentsachen in § 123 Patentgesetz
  • in Markensachen in § 91 Markengesetz
  • in Designsachen in § 23 Absatz 3 Satz 3 Designgesetz in Verbindung mit § 123 Absätze 1 bis 5 und 7 Patentgesetz
  • in Gebrauchsmustersachen in § 21 Absatz 1 Gebrauchsmustergesetz in Verbindung mit § 123 Patentgesetz
  • in Halbleiterschutzsachen in § 11 Absatz 1 Halbleiterschutzgesetz in Verbindung mit § 123 Patentgesetz

Einen pdf-Datei Brief der Anteilnahme anlässlich des Terrorangriffs der Hamas hatte DPMA-Präsidentin Eva Schewior bereits am 12. Oktober an das israelische Patentamt gerichtet.

Stand: 17.11.2023