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Patentrechtsnovelle verkündet: Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt und mehr Transparenz
Pressemitteilung vom 24. Oktober 2013
München. Das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes wurde heute verkündet (BGBl. I Nr. 63 vom 24. Oktober 2013, S. 3830). Durch das Gesetz sollen die Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), insbesondere in Patentsachen, praxisgerecht optimiert werden. Die Verfahren vor dem DPMA sollen transparenter, effizienter und flexibler werden.
Am Tag nach der Verkündung treten zwei wesentliche Kernpunkte des Gesetzes in Kraft: Zum einen wird die aus Datenschutzgründen notwendige Rechtsgrundlage für die Online-Akteneinsicht geschaffen. Zum anderen sieht das Gesetz vor, dass durch Rechtsverordnung die signaturfreie elektronische Marken- und Geschmacksmusteranmeldung eingeführt werden kann. Die entsprechende Rechtsverordnung zur Umsetzung der elektronischen Marken- und Geschmacksmusteranmeldung ohne Signaturerfordernis wird demnächst durch das Bundesministerium der Justiz erlassen.
"Durch diese Änderungen wird der elektronische Rechtsverkehr zwischen dem DPMA und den Anmeldern vereinfacht. In Kürze können unsere Kundinnen und Kunden Patent- und Gebrauchsmusterakten online einsehen. Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen können demnächst online - ohne Signatur - eingereicht werden. Damit kommen wir den Wünschen unserer Anmelderinnen und Anmelder nach Kosten- und Zeitersparnissen nach und erhöhen unsere Servicequalität", sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA.
Weitere Regelungen, die die Patentverfahren effizienter und kundenorientierter ausgestalten, werden zum 1. April 2014 in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, dass die Fristen zur Einreichung von Übersetzungen englisch- und französischsprachiger Patentanmeldungen auf 12 Monate verlängert werden. Der Recherchebericht wird künftig auch die vorläufige Einschätzung enthalten, ob der Anmeldungsgegenstand schutzfähig ist. Die Einspruchsfrist gegen Patente wird von drei auf neun Monate verlängert und Anhörungen im Einspruchsverfahren sind künftig öffentlich.
Das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes geht auf eine Initiative des DPMA zurück. Es wurde am 27. Juni 2013 vom Bundestag beschlossen und hat am 5. Juli 2013 in zweiter Lesung den Bundesrat passiert.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.
Stand: 28.11.2024
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