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Hinweis vom 1. Januar 2020

auf die Version 2020 der 11. Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Nizza (gültig ab dem 1. Januar 2020) und auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger

Am 1. Januar 2020 ist die Version 2020 der 11. Ausgabe der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)" (NCL 11-2020) in Kraft getreten.

Neben den Neuausgaben der Nizza-Klassifikation, die alle fünf Jahre erscheinen, gibt es seit 1. Januar 2013 jährliche Versionen, die neue Einträge oder Streichungen und Umformulierungen bestehender Einträge vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen (Klassenänderungen) sind darin nicht enthalten, diese bleiben den alle fünf Jahre erscheinenden Ausgaben vorbehalten.

Die nach § 19 der Markenverordnung ab 1. Januar 2020 in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifikation wurde im Bundesanzeiger (externer Link www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht.

Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen finden Sie auf unserer Markenseite Waren und Dienstleistungen.

Stand: 21.03.2024