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Hinweis vom 2. März 2026

Zum Inkrafttreten der Verordnung zur Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Patent- und Markenamt

Die Verordnung zur Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 25. Februar 2026 ist am 1. März 2026 in Kraft getreten.

Die Neuregelung ersetzt die bisherige Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV) und schafft die nötigen Rechtsgrundlagen, um die digitalen Kommunikationswege des Deutschen Patent- und Markenamts zu modernisieren.

Auf Grundlage der neuen Fassung kann das Deutsche Patent- und Markenamt die Zustellung elektronischer Dokumente vereinfachen und kundenfreundlicher gestalten, insbesondere durch die in § 5 ERVDPMAV n.F. vorgesehene Möglichkeit einer Zustellung durch Bereitstellung zum Abruf und den Wegfall des Erfordernisses eines qualifiziert elektronisch signierten Empfangsbekenntnisses ab 1. März 2026.

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird auf Grundlage der ERVDPMAV n.F. seine digitalen Kommunikationswege für die Kundinnen und Kunden schrittweise weiter modernisieren.

Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 50). Die Begründung zur Verordnung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Stand: 02.03.2026