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Hinweis vom 16. Februar 2026

Unterscheidungskraft von Slogans; Abschluss des Konvergenzprojekts 17 im Rahmen der Europäischen Zusammenarbeit

Die Markenämter der EU-Mitgliedstaaten und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) arbeiten bereits seit 2012 in Konvergenzprojekten an der Angleichung ihrer Entscheidungspraxis. Die Konvergenzprogramme dienen der Transparenz, Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit der Entscheidungspraxis. Ein weiteres Konvergenzprojekt im Markenbereich, an dem sich das DPMA im Interesse seiner Nutzerinnen und Nutzer beteiligt hat, ist nun abgeschlossen.

Das Konvergenzprojekt 17 betrifft die Unterscheidungskraft von Slogans. In dem Projekt haben sich die teilnehmenden Ämter darauf verständigt, welche Faktoren für die Frage der Unterscheidungskraft eines Slogans von Bedeutung sein können.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse mit Beispielen findet sich in der Gemeinsamen Mitteilung (externer Link PDF-Datei Konvergenzprojekt 17).

Die Gemeinsame Praxis und die Leitlinien werden ab 16. Februar 2026 im Deutschen Patent- und Markenamt umgesetzt. Das Ergebnis dieses Projekts entspricht unserer bisherigen Entscheidungspraxis, so dass sich in der Praxis für unsere Kunden keine Änderung ergibt.

Stand: 16.02.2026