Inhalt

Thomas Walther

Porträtbild

„Die Kollegen aus dem damaligen DPA waren ziemlich überrascht, als sie sahen, dass wir Prüfbescheide unter Nutzung von Textbausteinen am Rechner geschrieben haben. Das war im DPA München damals noch nicht üblich.“

Patentprüfer und Abteilungsleiter im AfEP und DPMA

Thomas Walther, studierter Informationstechniker, wurde in der Wendezeit mit gerade einmal 35 Jahren Abteilungsleiter im Amt für Erfindungs- und Patentwesen. Er kam unverhofft auf diesen Posten, weil für die Wiedervereinigung der beiden Ämter die Struktur des AfEP angepasst werden musste. Das hätte ihn im Herbst 1990 beinahe den Job als Patentprüfer gekostet. Es kam zum Glück anders. Denn im Oktober 1993 konnte er als Patentprüfer ins DPA wechseln. Er zog als alleinerziehender Vater mit seinem schulpflichtigen Sohn nach München und wurde zwanzig Jahre später noch einmal Abteilungsleiter im DPMA.

DPMA:Sie waren 1990 Prüfer im AfEP. Im Prinzip war die Prüfertätigkeit im AfEP und im DPMA sehr ähnlich?

Thomas Walther:Wir hatten für manche Sachen andere Begrifflichkeiten: Für "erfinderische Tätigkeit" hatten wir die "überdurchschnittliche schöpferische Leistung", der "Fachmann" war bei uns der "Sachkundige". Insgesamt aber war das Recht auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes - trotz der unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen - sehr weit harmonisiert. Wir hatten zum Beispiel auch einen Vertreter in der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf.

Das war unser großes Glück, denn so waren wir - mit einer entsprechenden Weiterbildung - nach der Wende sehr schnell in der Lage, auch im Deutschen Patentamt als Patentprüfer zu arbeiten.

DPMA:Was geschah in der Zeit vor dem 3. Oktober?

Thomas Walther:Ein halbes Jahr vor der Wiedervereinigung standen die beiden Patentamtspräsidenten Erich Häußer und Joachim Hemmerling ständig in Kontakt. Es ging darum, die Struktur des AfEP anzupassen. Die Grundorganisationen beider Ämter waren jedoch ziemlich ähnlich, so kamen sie relativ schnell zu einer Einigung.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Besetzung der Führungsfunktionen besprochen. Unsere Amtsleitung hatte dafür auch schon Personen vorgesehen. Dann hieß es aber: "Da fragen wir mal Vertreter der Belegschaft." Und diese Vertreter waren mit dem einen oder anderen Vorschlag nicht einverstanden. Weil ich damals Vorsitzender einer "Prüfungs- und Recherchestelle" (vergleichbar dem heutigen Gruppenleiter einer Patentabteilung im DPMA) war und diese Prüfungsstelle die größte im Bereich der Elektrotechnik war, wurde ich bis zur Wiedervereinigung als Abteilungsleiter eingesetzt.

DPMA:Welche Aufgabe hatten Sie durch diese Regelung?

Thomas Walther:Ich war ein "Anlaufpunkt" - jede Woche kam ein anderer Abteilungsleiter aus München zu mir. Da wurde dann über Herangehensweisen und Aufstellung der Abteilung entschieden - zum Beispiel über Organisation, Aktenläufe und Formblätter: Wie war es vorher, wie machen wir es jetzt? Das ging so bis zur Wiedervereinigung. Nach der Wiedervereinigung hieß es: Alle Beschäftigten in Führungspositionen und alle Funktionäre werden nicht übernommen.

DPMA:Sie wurden dann aber doch übernommen?

Thomas Walther:Ja. Ich war ein Sonderfall, denn ich war "halbdemokratisch" zu meinem Abteilungsleiterposten gekommen und hatte diesen Posten eigentlich nicht machen wollen. So wurde ich dann doch als Prüfer übernommen. Vorher wurden allerdings von mir bearbeitete Patentakten überprüft. Außerdem musste ich jede Menge Papiere, wie beispielsweise den Nachweis über meine deutsche Abstammung, erbringen. Und wir wurden natürlich vom Bundesnachrichtendienst und von der "Gauck-Behörde" überprüft.

Einen Tag nach der Wiedervereinigung erhielten wir alle ein Schreiben, dass wir befristet für drei Monate übernommen werden würden. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat mir mein Schreiben persönlich übergeben; sie war damals die Personalchefin im DPA. Kurz vor Weihnachten erreichte uns die Weiterbeschäftigung auf unbestimmte Zeit - mit "Münchenklausel".

DPMA:Es war also relativ schnell klar, dass Sie nach München gehen müssen?

Thomas Walther:Es gab Überlegungen, das Patentamt wieder in Berlin im alten Reichspatentamtsgebäude in der Gitschiner Straße anzusiedeln. Zwischendurch gab es auch eine Petition der Münchner Prüfer an den Bundestag mit dem Ziel, die Patentprüfung nicht zu teilen oder zu verlagern, sondern komplett in München zu belassen. Bei mir als Abteilungsleiter meldeten sich unter anderem Vertreter des Beamtenbundes, von Verdi, damals ÖTV, und der Prüfervereinigung. Sie kamen zu Gesprächen, um zu erfahren, wie wir im AfEP prüften. Zum besseren Verständnis organisierten wir in unserer Abteilung Arbeitsplatzvorstellungen.

DPMA:Arbeitsplatzvorstellungen?

Thomas Walther:Ja - Arbeitsplatzvorstellungen. Das war interessant. Die Kollegen waren ganz überrascht als sie sahen, dass wir Prüfbescheide mit Textbausteinen am Rechner erstellt haben. Das war im DPA München damals noch nicht üblich.

Insgesamt waren wir aber sehr froh, dass so um uns und unsere Übernahme ins DPA gerungen wurde und sich auch die Abteilungsleiter aus München so dafür eingesetzt haben.

DPMA:Nochmal zurück zum Umzug nach München ...

Thomas Walther:Was den Wechsel nach München betrifft: Für einen Großteil der Belegschaft war es schwer, sich das vorzustellen. Sie müssen wissen, wir hatten einen Frauenanteil von über 50 Prozent. So ein Umzug betrifft schließlich die gesamte Familie, also bedeutete es einen Neustart für alle. Dankenswerterweise hat das DPA bei den Umsetzungen immer auch versucht, auf die persönlichen Belange Rücksicht zu nehmen.

DPMA:Wie ging es für Sie persönlich weiter?

Thomas Walther:Als alleinerziehender Vater zog ich mit meinem Sohn nach München und war froh über eine Bundesbediensteten-Wohnung in der ehemaligen amerikanischen Siedlung im Münchner Südosten. Ich bekam auch einen Hortplatz in der nahegelegenen Grundschule für meinen Sohn.

Beruflich kam ich damals in die Abteilung 1.34. Die vorherrschende Meinung vieler alteingesessener Patentprüfer war: "Die können doch noch nicht prüfen. Die hatten ja ganz andere Gesetze." Von den Abteilungsleitern wurden wir so eingestuft, dass wir durchaus selbstständig waren. Wir benötigten lediglich eine so genannte "begleitende Betreuung". Wir waren sogenannte Seiteneinsteiger. Ich kam als Regierungsrat hierher, musste aber nicht noch einmal die dreijährige Ausbildung durchlaufen. Wir waren gleich Mitglieder des Patentamts mit Unterschriftsberechtigung. Auch meine anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem AfEP hatten sich hier nach Teilnahme an den Schulungsmaßnahmen schnell eingearbeitet und sind gut angekommen.

DPMA:Das klingt jetzt nach einem relativ einfachen Eingewöhnen im Westen - aber so einfach war es bestimmt nicht?

Thomas Walther:Nein, es war manchmal gar nicht einfach. Wir Kollegen aus dem AfEP kannten untereinander die persönlichen Sorgen und Nöte der anderen. Wir haben uns gegenseitig unterstützt, was uns sehr geholfen hat. Manche Kollegen aus dem DPA, die selbst 16 Jahre auf ihre Beförderung zum Regierungsdirektor warten mussten, waren überrascht darüber, dass ich mit 40 Jahren bereits Regierungsdirektor werden konnte.

Im Jahr 2006 bin ich dann in die neugegründete Abteilung 1.55 gekommen und konnte mein Prüfgebiete "Steuern und Regeln" und "Installationstechnik" mitnehmen. Nach Ausbildertätigkeiten und meiner Aufgabe als "Beauftragter für Klassifikation und Dokumentation" und später als Gruppenleiter wurde ich vor zehn Jahren noch einmal Abteilungsleiter. Eine Aufgabe, die mir auch heute noch große Freude bereitet.

Stand: 02.02.2023