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Hinweis vom 20. Dezember 2017

zur Schutzdauer einer Marke: Das Deutsche Patent- und Markenamt wird künftig früher über das Schutzende einer Marke informieren

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) informiert – ohne gesetzliche Pflicht – formlos über den Ablauf der Schutzdauer. Nach bisheriger Amtspraxis wurden die Informationsschreiben des Markenbereichs 3,5 Monate nach Schutzende versendet, soweit eine Marke zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlängert war.

Ab sofort wird das DPMA den Markeninhaber bereits zu einem früheren Zeitpunkt über den Ablauf der Schutzdauer informieren. Im Zusammenhang mit der Reform des europäischen Markenrechts ist beabsichtigt, die Versendung der oben genannten Informationsschreiben sukzessive auf mindestens sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer vorzuziehen. Die Anpassung der Amtspraxis erfolgt in mehreren Teilschritten und wird voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein.

Das DPMA weist daraufhin, dass es sich bei der Information über den Ablauf der Schutzdauer weiterhin um eine Serviceleistung des Markenbereichs handelt und die rechtzeitige Mitteilung von Änderungen der Zustellanschrift und die Zahlung der Verlängerungsgebühr eine Obliegenheit des Markeninhabers darstellen.

3650/1 E1 – Abt. 3.1

Stand: 21.03.2024