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Hinweis vom 16. Januar 2017

auf das Inkrafttreten der 11. Ausgabe der Locarno-Klassifikation (Klassifikation für eingetragene Designs)

Am 1. Januar 2017 ist die 11. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) in Kraft getreten.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wendet die 11. Ausgabe der Locarno-Klassifikation seit dem 1. Januar 2017 bei allen Designeintragungen an. Außerdem werden eingetragene Designs im Rahmen der Aufrechterhaltung von Amts wegen umklassifiziert, falls sich die Klassifizierung der zu ihnen eingetragenen Warenbegriffe geändert hat.

Die deutsche Übersetzung der in der 11. Ausgabe der Locarno-Klassifikation enthaltenen Warenbegriffe ist Bestandteil der alphabetischen Warenliste Design, die vom DPMA zusammen mit der Einteilung der Klassen und Unterklassen im Bundesanzeiger (externer Link www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht wird. Die aktuelle Bekanntmachung ist auch über die DPMA-Internetseite Designs verfügbar. Das DPMA bietet zur Recherche der vorhandenen Warenbegriffe eine Suchmaschine an.

Bei der elektronischen Anmeldung von Designs mit DPMAdirektWeb ist die aktuelle Warenliste Design bei der Erzeugnisangabe hinterlegt. Auch bei Nutzung der Software DPMAdirekt steht die Warenliste in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung, sofern die Update-Funktion der Software genutzt wird.

Stand: 21.03.2024