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Das DPMA als Aufsichtsbehörde

Stahlträger

Das DPMA übt die Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz und die Aufsicht über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz aus.

Hinweis zur Kontaktaufnahme mit der Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) sowie mit der Aufsicht über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz

Bitte richten Sie Ihre Anliegen

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Stand: 24.05.2023