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Verwertungsgesellschaften und Urheberrecht

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Das DPMA übt die Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz und die Aufsicht über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz aus. Auch die Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz ist beim DPMA angesiedelt.

Das DPMA ist zudem für das Register anonymer und pseudonymer Werke und das Register vergriffener Werke zuständig. Im Zusammenhang mit der europäischen Datenbank verwaister Werke nimmt das DPMA ebenfalls Aufgaben wahr.

Allgemeine Informationen zum Urheberrecht

Anders als die gewerblichen Schutzrechte entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung des Werks. Formalitäten sind nicht zu beachten. Für den Urheberrechtsschutz ist eine Eintragung in ein amtliches Register also weder nötig noch möglich.

Bei urheberrechtlich geschützten Werken handelt es sich um persönliche geistige Schöpfungen. Den Urheberinnen und Urhebern stehen Urheberpersönlichkeitsrechte wie die Anerkennung ihrer Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung ihrer Werke sowie wirtschaftliche Verwertungsrechte zu.

Die Urheberinnen und Urheber genießen ab der Schöpfung des Werks urheberrechtlichen Schutz, der 70 Jahre nach ihrem Tod endet. Mit Ablauf der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei und kann frei verwertet werden, ohne dass die Zustimmung derjenigen, die das Urheberrecht im Wege der Rechtsnachfolge erworben haben, eingeholt werden muss.

Das externer Link Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die Rechte der Urheberinnen und Urheber, zeigt aber auch Ausnahmen (sog. Schranken) für bestimmte Nutzerinnen und Nutzer (z.B. für Bildungseinrichtungen) auf.

Das EUIPO (Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen des geistigen Eigentums) hat zusammen mit allen EU Mitgliedsstaaten Fragen und Antworten externer Link speziell für Lehrende und Lernende zusammengestellt. Diese FAQs helfen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern in der EU, Informationen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere online, zu finden. Die FAQs findet man für die EU-Mitgliedstaaten in Englisch und der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedsstaats.

Bild: iStock.com/LDProd

Stand: 06.02.2024