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Verwertungsgesellschaften und Urheberrecht

viele Copyright-Zeichen

Das DPMA übt die Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz und die Aufsicht über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz aus. Auch die Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz ist beim DPMA angesiedelt.

Das DPMA ist zudem für das Register anonymer und pseudonymer Werke zuständig. Im Zusammenhang mit der europäischen Datenbank verwaister Werke nimmt das DPMA ebenfalls Aufgaben wahr.

Bis einschließlich 6. Juni 2021 führte das DPMA auch das Register vergriffener Werke.

Seit 7. Juni 2021 sind keine Eintragungen in das Register vergriffener Werke mehr möglich. Nunmehr muss ein vergriffenes Werk in das vom EUIPO (European Union Intellectual Property Office) geführte externer Link Out-Of-Commerce Works portal eingetragen werden. Das bisher vom DPMA geführte Register vergriffener Werke wurde nach einer Übergangsfrist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 geschlossen und ist nicht mehr öffentlich einsehbar.

Hinweis zur Kontaktaufnahme mit der Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) sowie mit der Aufsicht über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz

Bitte richten Sie Ihre Anliegen


Allgemeine Informationen zum Urheberrecht

Anders als die gewerblichen Schutzrechte entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung des Werks. Formalitäten sind nicht zu beachten. Für den Urheberrechtsschutz ist eine Eintragung in ein amtliches Register also weder nötig noch möglich.

Bei urheberrechtlich geschützten Werken handelt es sich um persönliche geistige Schöpfungen. Den Urheberinnen und Urhebern stehen Urheberpersönlichkeitsrechte wie die Anerkennung ihrer Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung ihrer Werke sowie wirtschaftliche Verwertungsrechte zu.

Die Urheberinnen und Urheber genießen ab der Schöpfung des Werks urheberrechtlichen Schutz, der 70 Jahre nach ihrem Tod endet. Mit Ablauf der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei und kann frei verwertet werden, ohne dass die Zustimmung derjenigen, die das Urheberrecht im Wege der Rechtsnachfolge erworben haben, eingeholt werden muss.

Das externer Link Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die Rechte der Urheberinnen und Urheber, zeigt aber auch Ausnahmen (sog. Schranken) für bestimmte Nutzerinnen und Nutzer (z.B. für Bildungseinrichtungen) auf.

Das EUIPO (Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen des geistigen Eigentums) hat zusammen mit allen EU Mitgliedsstaaten Fragen und Antworten externer Link speziell für Lehrende und Lernende zusammengestellt. Diese FAQs helfen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern in der EU, Informationen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere online, zu finden. Die FAQs findet man für die EU-Mitgliedstaaten in Englisch und der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedsstaats.

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Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)

Jede Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks – wie zum Beispiel die Vervielfältigung eines Texts oder die öffentliche Wiedergabe eines Musikstücks – bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis der Urheberinnen und Urheber. Insbesondere bei massenhaften Nutzungsvorgängen ist es aber faktisch unmöglich, stets eine solche Erlaubnis einzeln einzuholen. Zudem haben die Urheberinnen und Urheber oftmals keine Kenntnis von der jeweiligen Nutzung und können deshalb auch keinen Anspruch auf eine angemessene Vergütung geltend machen. Daher nehmen regelmäßig Verwertungsgesellschaften die Rechte der Kreativen kollektiv wahr. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Vereinigungen, in denen sich die schöpferisch Tätigen organisieren. Sie erteilen Lizenzen für die von ihnen verwalteten Werke, überwachen die Nutzung dieser Werke und ziehen Lizenzvergütungen ein, um die Einnahmen anschließend an die Berechtigten auf der Grundlage von Verteilungsplänen auszuschütten.

Da sich die Verwertungsgesellschaften überwiegend auf ein Gebiet spezialisiert haben – wie etwa die GEMA auf musikalische Werke und die VG Wort auf Sprachwerke –, haben sie regelmäßig in ihrem Bereich eine tatsächliche Monopolstellung inne. Deshalb und weil sie für ihre Berechtigten treuhänderisch tätig sind, unterliegen sie nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) der staatlichen Aufsicht durch das DPMA.

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Vergabe kollektiver Lizenzen mit erweiterter Wirkung durch Verwertungsgesellschaften

Mit Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) in 2021 wurde für Verwertungsgesellschaften nach skandinavischem Vorbild die Möglichkeit geschaffen, kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung (ECL) zu erteilen. Verwertungsgesellschaften können unter den Voraussetzungen der externer Link §§ 51 ff. VGG für Nutzungen im Inland Rechte auch von sogenannten Außenstehenden – sprich Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhabern, die mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft in keinem Wahrnehmungsverhältnis stehen – einräumen. Im Gegensatz zu der Regelung in den meisten skandinavischen Ländern hat sich der deutsche Gesetzgeber dazu entschieden, kein besonderes Erlaubnis- oder anderweitiges Genehmigungsverfahren beim DPMA vorzusehen. Vielmehr können Verwertungsgesellschaften ECL bereits auf Grundlage ihrer ursprünglichen Wahrnehmungserlaubnis gemäß externer Link § 77 VGG erteilen. Allerdings knüpft die widerlegliche Vermutung für die Repräsentativität von Verwertungsgesellschaften gemäß externer Link § 51b Abs. 2 VGG an die allgemeine Erlaubnis von Verwertungsgesellschaften an. Dies gilt auch für Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn sie über eine entsprechende Erlaubnis (§ 77 Abs. 2 Nr. 3 VGG) verfügen. Die Verwertungsgesellschaften, die derzeit eine Erlaubnis besitzen, sind in der Liste der Verwertungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland veröffentlicht.

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Aufgaben

Als Aufsichtsbehörde achtet das DPMA darauf, dass die Verwertungsgesellschaften die gesetzlichen Vorschriften des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) einhalten. Das am 1. Juni 2016 in Kraft getretene VGG setzt die "Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt" um und stellt die Rechtsgrundlage für die Aufsichtstätigkeit des DPMA dar.

Das DPMA achtet danach darauf, dass die Organisation der Verwertungsgesellschaften den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es überwacht außerdem, ob die Verwertungsgesellschaften ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Mitgliedern und Berechtigten einerseits und den Nutzerinnen und Nutzern andererseits erfüllen. Hier prüft es insbesondere, ob die Vorgaben für die Aufstellung von Tarifen und Verteilungsplänen eingehalten werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat das DPMA unter anderem ein umfassendes Auskunftsrecht sowie die Möglichkeit, an den Sitzungen der verschiedenen Gremien der Verwertungsgesellschaften teilzunehmen.

Als Aufsichtsbehörde wird das DPMA grundsätzlich von Amts wegen und ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Dabei kann es aber auch Eingaben von Berechtigten oder Nutzerinnen und Nutzern zum Anlass einer aufsichtsrechtlichen Prüfung nehmen.

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Aufsichtsobjekte

Verwertungsgesellschaften

Zu den Verpflichtungen einer Verwertungsgesellschaft nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) gehört es, vor der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs eine Erlaubnis beim DPMA als zuständige Aufsichtsbehörde einzuholen. In Deutschland besitzen derzeit 14 Verwertungsgesellschaften eine solche Erlaubnis, die im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt erteilt wird.

Werden Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Deutschland tätig, achtet das DPMA darauf, dass die Verwertungsgesellschaften bei ihrer Tätigkeit in Deutschland die Vorschriften einhalten, die ihr Sitzstaat zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt erlassen hat.

Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR bedürfen bei ihrer Tätigkeit nur ausnahmsweise einer Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Sie müssen dem DPMA aber ihre Tätigkeit anzeigen, wenn sie Rechte wahrnehmen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben. Derzeit liegen dem DPMA Anzeigen von neun Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor.

Abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen

Seit Einführung des Verwertungsgesellschaftengesetzes im Jahr 2016 ist das DPMA auch Aufsichtsbehörde über abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen.

Abhängige Verwertungseinrichtungen sind Tochtergesellschaften einer oder mehrerer Verwertungsgesellschaften. Soweit die Verwertungsgesellschaften bestimmte Tätigkeiten auslagern, etwa den Einzug der Vergütungsforderungen gegenüber Nutzerinnen und Nutzern, und die Tochtergesellschaften damit selbst wie eine Verwertungsgesellschaft tätig werden, haben auch sie die Vorschriften des Verwertungsgesellschaftengesetzes zu beachten und unterliegen der Aufsicht des DPMA. Abhängige Verwertungseinrichtungen sind anders als Verwertungsgesellschaften in der Regel nicht erlaubnispflichtig. Sie haben ihre Tätigkeit, soweit sie Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wahrnehmen, jedoch gegenüber dem DPMA anzuzeigen. Derzeit haben acht abhängige Verwertungseinrichtungen ihre Tätigkeit angezeigt.

Unabhängige Verwertungseinrichtungen sind in der Regel gewinnorientierte Einrichtungen. Sie unterscheiden sich von Verwertungsgesellschaften vor allem dadurch, dass es nicht die Kreativen selbst sind, die sich in ihnen zusammengeschlossen haben. Sie sind vielmehr unabhängig von den Berechtigten organisiert, nehmen deren Rechte aber gleichwohl wie eine Verwertungsgesellschaft kollektiv wahr und beteiligen sie an ihren Einnahmen. Für unabhängige Verwertungseinrichtungen gelten nur bestimmte Vorschriften des Verwertungsgesellschaftengesetzes, darunter fallen im Wesentlichen Informationspflichten; insoweit unterliegen sie ebenfalls der Aufsicht des DPMA. Die Aufnahme ihrer Wahrnehmungstätigkeit haben sie dem DPMA anzuzeigen. Derzeit haben dies zwei unabhängige Verwertungseinrichtungen angezeigt.

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Verwertungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland
Kurzbezeichnung Name Internet E-Mail
AGICOA AGICOA Urheberrechtsschutz Gesellschaft mbH www.agicoa-gmbh.de kontakt@agicoa-gmbh.de
Corint Media Corint Media GmbH www.corint-media.com info@corint-media.com
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte www.gema.de kontakt@gema.de
GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH www.guefa.de info@guefa.de
GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH www.gvl.de infomail@gvl.de
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH www.gwff.de kontakt@gwff.de
GWVR Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH www.gwvr.de info@gwvr.de
TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH www.twf-gmbh.de hello@twf-gmbh.de
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH www.vff.org info@vff.org
VG Bild-Kunst Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst www.bildkunst.de info@bildkunst.de
VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH www.vgf.de info@vgf.de
VG Musikedition Verwertungsgesellschaft Musikedition www.vg-musikedition.de info@vg-musikedition.de
VG Wort Verwertungsgesellschaft Wort www.vgwort.de vgw@vgwort.de
VHG Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH www.v-hg.org info@v-hg.org
  • Informationen zu den Erträgen der Verwertungsgesellschaften: Siehe Jahresberichte des DPMA.

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Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat
Kurzbezeichnung Name Sitzstaat Internet E-Mail
AKM AKM Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung AT www.akm.at direktion@akm.at
Artisjus Artisjus Magyar Szerzői Jogvédő Iroda Egyesület HU www.artisjus.hu info@artisjus.com
austro mechana austro mechana Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H. AT www.akm.at office@aume.at
HDS ZAMP Služba zaštite autorskih muzičkih prava (ZAMP) Hrvatskog društva skladatelja (HDS) HR www.zamp.hr zamp@hds.hr
OSA Ochranný svaz autorský pro práva k dílům hudebním, z.s CZ www.osa.cz osa@osa.cz
SACEM Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique FR www.sacem.fr  
SGAE Sociedad General de Autores y Editores ES www.sgae.es
SIAE Società Italiana degli Autori ed Editori IT www.siae.it/it international@siae.it
SPA Sociedade Portuguesa de Autores PT www.spautores.pt geral@spautores.pt

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Abhängige Verwertungseinrichtungen
Kurzbezeichung Name Weiterführende Informationen
ARESA ARESA GmbH Internet:www.aresa-music.com
E-Mail: aresa@aresa-music.eu
CESARights CESARights GmbH Internet: www.cesarights.de
E-Mail:info@cesarights.de
ICE International Copyright Enterprise Services Limited Internet: www.iceservices.com
SOLAR SOLAR Music Rights Management Ltd Internet: www.celas.eu
E-Mail: enquiries@solar-music.com
ZBT Zentralstelle Bibliothekstantieme Geschäftsführende Gesellschaft: VG Wort
Internet: www.zentralstelle-bibliothekstantieme.de
E-Mail: zbt@vgwort.de
ZFS Zentralstelle Fotokopieren an Schulen Geschäftsführende Gesellschaft: VG Wort
Internet: www.zentralstelle-fotokopieren-an-schulen.de
E-Mail: zfs@vgwort.de
ZPÜ Zentralstelle für private Überspielungsrechte Geschäftsführende Gesellschaft: GEMA
Internet: www.zpue.de
E-Mail: info@zpue.de
ZWF Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen Geschäftsführende Gesellschaft: VG Bild-Kunst
Internet: zentralstelle-wiedergabe-fernsehsendungen.de
E-Mail: zwf@bildkunst.de
Unabhängige Verwertungseinrichtungen
Kurzbezeichnung Name Internet E-Mail
CCLI CCLI Lizenzagentur GmbH de.ccli.com de@ccli.com
MPLC MPLC Deutschland GmbH www.mplc-film.de info@mplc-film.de
Pexcom Pexcom GmbH pexcom.org info@pexcom.org
VEA VEA Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH ve-audiovision.com info@ve-audiovision.com

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Aufsicht über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Seit dem Inkrafttreten des § 45c Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie der Verordnung über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhGBefStV) zum 1. Januar 2019 beaufsichtigt das DPMA neben Verwertungsgesellschaften auch befugte Stellen. Befugte Stellen sind Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise Bildungsangebote oder barrierefreien Lese- und Informationszugang für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zur Verfügung stellen (§ 45c Abs. 3 UrhG). Dazu zählen beispielsweise Blindenbibliotheken, Förderzentren für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler oder Umsetzungsdienste an Hochschulen.

Befugte Stellen müssen dem DPMA die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Wenn Sie eine befugte Stelle anzeigen möchten, nutzen Sie hierfür bitte unser pdf-Datei Formular zur Anzeige einer befugten Stelle. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere
pdf-Datei Datenschutzerklärung für die Anzeige als befugte Stelle.

Weitere Informationen sowie Antworten auf grundlegende Fragen zum Thema befugte Stellen können Sie den pdf-Datei FAQ entnehmen.

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Liste der befugten Stellen

Die Liste enthält alle befugte Stellen (in alphabetischer Reihenfolge), die sich nach § 45c Absatz 5 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz beim DPMA angezeigt haben.

Die Einstufung als befugte Stelle nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 45c Abs. 3 UrhG) liegt im Verantwortungsbereich der anzeigenden Einrichtung. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 45c Abs. 3 UrhG wird vom DPMA vor Eintragung in die Liste der befugten Stellen grundsätzlich nicht geprüft.

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Arbeitsgruppe Services Behinderung und Studium (AG SBS)

(früher: Arbeitsgruppe Studium für Blinde und Sehbehinderte)
Technische Universität Dresden
Nöthnitzer Straße 46
01187 Dresden
Tel: 0351 463 38467
Fax: 0351 463 38491

E-Mail: agsbs@tu-dresden.de
Internet: externer Link www.tu-dresden.de/agsbs

Die Arbeitsgruppe Services Behinderung und Studium wurde 1990 gegründet und unterstützt seitdem Studierende mit Sehbehinderungen an der TU Dresden durch Verleih von Technik und Aufbereitung barrierefreier Lehrmaterialien. Über die Jahrzehnte hat die AG SBS an der Technischen Universität Dresden immer stärker an Bedeutung hinzugewonnen. Ihr Aufgabenfeld bewegt sich nun in der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen im Kontext der Hochschule sowie als wichtiges Organ für Inklusion an der TU Dresden.

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Bayerische Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e.V.

(früher: Bayerische Blindenhörbücherei e.V.)
Lothstraße 62
80335 München
Tel: 089 12155-0
E-Mail: info@bbh-ev.org
Internet: externer Link www.bbh-ev.org

Die Bayerische Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e.V. stellt Hörbücher her und verleiht diese sowohl als MP3-fähige Daisy-CDs als auch zum Download. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde, seh- und lesebeeinträchtigte Menschen. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
BIT-Zentrum

Arnulfstr. 22
80335 München
Tel: 089 55988-235
Fax: 089 55988-336
E-Mail: bit@bbsb.org
Internet: externer Link www.bbsb.org

Das BIT-Zentrum (Beratung, Information, Textservice) ist eine gemeinnützige Einrichtung des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V.. Der Schwerpunkt liegt auf der individuellen Übertragung von Texten und Büchern in barrierefrei zugängliche Formate. Produziert, archiviert und weitergegeben werden Brailleschrift, DAISY-Hörbücher, Audio-CDs, Großdruck, barrierefreie Dateien, tastbare Abbildungen und taktile Karten (3D-Druck). Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde und sehbehinderte Menschen. Das BIT-Zentrum des BBSB e.V. ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Berliner Blindenhörbücherei gemeinnützige GmbH (BHB)

Auerbachstr. 5
14193 Berlin
Tel: 030 826 31 11
Fax: 030 92 37 41 01
E-Mail: info@berliner-hoerbuecherei.de
Internet: externer Link www.berliner-hoerbuecherei.de

Die Berliner Blindenhörbücherei stellt Hörbücher her und verleiht diese sowohl als CD im Daisy-Format als auch zum Download. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde und sehbehinderte Menschen. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Blindenhörbibliothek der Stadtbibliothek Köln

Josef-Haubrich-Hof 1
50676 Köln
Tel: 0221 221 26207
E-Mail: blindenbibliothek@stbib-koeln.de
Internet: externer Link www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbibliothek/blindenhoerbibliothek

Die Blindenhörbibliothek der Stadtbibliothek Köln ist die einzige in Deutschland, die als integraler Bestandteil eines großstädtischen öffentlichen Bibliothekssystems geführt wird. Sie bietet ihren Nutzerinnen und Nutzern schwerpunktmäßig die Ausleihe der Hörbücher der Stadtbibliothek Köln sowie die Ausleihe von Hörbüchern und DAISY-Hörbücher, aber auch Brailleschrift an. Hierbei wird auch die Fernleihe via blista genutzt. Das Angebot richtet sich an blinde und sehbehinderte Menschen. Auch DAISY-Abspielgeräte können kostenlos in der Blindenhörbibliothek entliehen werden. Die Blindenbibliothek der Stadtbibliothek Köln ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Blindenschrift-Verlag und –Druckerei gGmbH
"Pauline v. Mallinckrodt"

Graurheindorfer Str. 151a
53117 Bonn
Tel: 0228 55949-20
Fax: 0228 55 949-19
E-Mail: info@pader-braille.de
Internet: externer Link www.pader-braille.de

Der Blindenschrift-Verlag und –Druckerei gGmbH „Pauline v. Mallinckrodt" stellt Bücher, Zeitschriften und sonstige Publikationen in Brailleschrift im Computerdruck und synthetischem DAISY-Format her. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde und sehbehinderte Menschen. Der Verlag ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ) an der Technischen Hochschule Mittelhessen

Wiesenstraße 14
35390 Gießen
Tel: 0641 309 2455
E-Mail: befugte-stelle@bliz.thm.de
Internet: externer Link www.thm.de/bliz

Das Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ) der technischen Hochschule Mittelhessen (THM) berät und unterstützt chronisch erkrankte und schwerbehinderte Studierende an allen Fachbereichen der THM und an kooperierenden Hochschulen. Blinden, seh- und lesebehinderten Studierenden steht u. a. ein Literaturumsetzungsdienst zur Verfügung. Das Format der barrierefrei aufbereiteten Literatur richtet sich nach dem Bedarf der Studierenden, sowie fachlichen Gegebenheiten. Beispiele sind Microsoft Word, PDF, HTML, aber auch LaTeX oder Markdown.

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Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen der Universität Hamburg

(früher: Büro für die Belange Studierender mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten der Universität Hamburg)
Universität Hamburg
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Tel: 040 42838-3764
E-Mail: befugte-stelle@uni-hamburg.de
Internet:externer Link www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung

Das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen der Universität Hamburg stellt blinden, sehbehinderten und lesebehinderten Menschen Fachliteratur in digitalen Formaten und ggf. in Großdruck zur Verfügung.

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Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)

Am Schlag 2-12
35037 Marburg
Tel: 06421 606-0
Fax: 06421 606-476
E-Mail: info@blista.de
Internet: externer Link www.blista.de

Die deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) produziert Literatur in den Formaten Braille, E-Book, Maxidruck und DAISY. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Produktion von Schulbüchern, Fach- und Sachliteratur sowie Literatur für die Bereiche Aus- und Weiterbildung. Die Bücher werden über die bei Blista angesiedelte Deutsche Blindenbibliothek (dbb) verliehen. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde und sehbehinderte Menschen. Blista ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Deutsche Katholische Bücherei für barrierefreies Lesen gGmbH (DKBBLesen)

Graurheindorfer Straße 151a
53117 Bonn
Tel: 0228 55 94 9-0
E-Mail: info@dkbblesen.de
Internet: externer Link www.dkbblesen.de

Die Deutsche Katholische Bücherei für barrierefreies Lesen produziert und verleiht Hörbücher und Hörzeitschriften im DAISY Format und verleiht Bücher in Braille. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde, seh- und lesebehinderte Menschen. Die DKBBLesen ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen)

Gustav-Adolf-Straße 7
04105 Leipzig
Tel: 0341 7113-0
Fax: 0341 7113-125
E-Mail: info@dzb.de
Internet: externer Link www.dzb.de

Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) ist ein Staatsbetrieb des Freistaates Sachsen und nachgeordnete Einrichtung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde, seh- und lesebehinderte Menschen. Folgende Medien werden von dem dzb lesen produziert, archiviert und an die Nutzer weitergegeben:

  • Bücher und Zeitschriften sowie Musiknoten in Brailleschrift (in gedruckter und digitaler Form)
  • tastbare Abbildungen und Reliefdarstellungen
  • Literatur, einschließlich Musiknoten, in Maxidruck
  • Hörbücher und Hörzeitschriften sowie Tonspuren von Hörfilmen in DAISY Format (CD-Versand, Download via Sprachassistenz)
  • barrierefrei gestaltete E-Books

Das dzb lesen ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)

Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel: 06421 94888-0
E-Mail: info@dvbs-online.de
Internet: externer Link www.dvbs-online.de

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. produziert in geringem Umfang Literatur, vor allem für den Schwerpunkt berufliche Aus- und Weiterbildung. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde und sehbehinderte Menschen. Der DVBS ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Hope Hörbücherei
Eine Stimme der Hoffnung für blinde und sehbehinderte Menschen

Sandwiesenstr. 35
64665 Alsbach-Hähnlein
Tel: 06257 506 53-350
E-Mail: info@hope-hoerbuecherei.de
Internet: externer Link www.hope-hoerbuecherei.de

Die Hope Hörbücherei ist Teil von Hope Media Europe e.V. und produziert und verleiht Literatur zu christlichen Themen, nämlich christliche Zeitschriften und andere Veröffentlichungen (DAISY-CD, MP3-CD oder Audio-CD und Bücher auf DAISY-CD, MP3-CD). Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde und sehbehinderte Menschen. Die Hope Hörbücherei ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Johann-Peter-Schäfer-Schule

Johann-Peter-Schäfer-Straße 1
61169 Friedberg
Tel: 06031 6080 102
Fax: 06031 608499
E-Mail: poststelle@jpss.friedberg.schulverwaltung.hessen.de
Internet: externer Link www.blindenschule-friedberg.de

Die Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg ist eine Bildungseinrichtung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen in der Trägerschaft des Landeswohlfahrtverbandes Hessen. Im Medienzentrum der Johann-Peter-Schäfer-Schule werden Unterrichtsmaterialien und Medien sehbehinderten- und blindenspezifisch aufgearbeitet bzw. erstellt. Zu den bundeslandübergreifenden Aufgaben zählen u.a. die Bereitstellung von Schulbüchern im pdf-Format für Medienzentren in anderen Bundesländern, die Pflege des bundesweit genutzten Braillearchivs und die Entwicklung von Standards über den bundesweiten Arbeitskreis der Medienzentren.

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Jürgen-Fuchs-Bibliothek

Markt 1
08468 Reichenbach im Vogtland
Tel: 03765 524-4141
E-Mail: fuchs.biblio@reichenbach-vogtland.de
Internet: externer Link www.opac.reichenbach-vogtland.de

Die Jürgen-Fuchs-Bibliothek ist eine durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau geförderte, öffentliche Bibliothek, die den Grundbedarf der Bevölkerung in Reichenbach, der dazugehörigen Gemeinden und des umliegenden Vogtlandkreises deckt. Seit 2001 befindet sich die Bibliothek im Erdgeschoss des Rathauses.

Die Jürgen-Fuchs-Bibliothek vermittelt im Rahmen einer Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) Medien in einem barrierefreien Format an Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. Sie bestellt die gewünschten Titel für ihre Nutzerinnen und Nutzer aus dem Bestand des dzb lesen und sendet sie nach Ablauf der Leihfrist wieder zurück. Die Jürgen-Fuchs-Bibliothek ist ferner Ansprechpartner für eine Zielgruppe, die die Bibliothek aufgrund nachlassender Sehfähigkeit oder einer körperlichen Einschränkung nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt nutzen können.

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Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) der Universität Würzburg

Universität Würzburg
KIS
Mensanebengebäude, Am Hubland
97074 Würzburg
Tel: 0931-31-84052
E-Mail: kis@uni-wuerzburg.de
Internet: externer Link www.uni-wuerzburg.de/chancengleichheit/kis

Die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) der Universität Würzburg wurde 2008 gegründet und unterstützt seitdem Studierende mit Sehbehinderungen durch Verleih von Technik und Aufbereitung barrierefreier Lehrmaterialien. Die KIS unterstützt Studieninteressierte, Studierende, Lehrende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fragen der Inklusion an der Universität Würzburg.

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Medienberatungszentrum der Schloss-Schule Ilvesheim

Schloss-Schule Ilvesheim
Schlossstraße 23
68549 Ilvesheim
Tel: 0621-4969-122
Fax: 0621-4969-149
E-Mail: medienzentrum@mbz-ilvesheim.de
Internet: externer Link schloss-schule-ilvesheim.de

Das MBZ Ilvesheim ist als Einrichtung des Landes Baden-Württemberg zuständig für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sehen. Es unterstützt die Schülerinnen und Schüler mit barrierefreien Bildungsmedien für den Unterricht. Der begünstigte Personenkreis umfasst ausschließlich im Bundesland Baden-Württemberg beschulte Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sehen. Vorhandene barrierefreie Bildungsmedien können an Lehrpersonal mit Sehbehinderung und Eltern mit Sehbehinderung, deren Kinder an einer Schule in Baden-Württemberg unterrichtet werden, verliehen werden.

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Medienzentrale im Landesbildungszentrum für Blinde, Hannover

Bleekstraße 22
30559 Hannover
Tel: 0511 5247-0
Fax: 0511 5247-349
E-Mail: f-j.beck@lbzb.de
Internet: externer Link www.lbzb.niedersachsen.de

Die Medienzentrale im Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover versorgt alle blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler und Auszubildende mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Niedersachsen mit Unterrichtsmedien. Es werden Schulbücher im E-Buch-Standard (Word-Datei) und taktile Medien produziert. Diese werden neben den Schulbüchern im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Der begünstigte Personenkreis umfasst ausschließlich in Niedersachsen gemeldete Schülerinnen und Schüler und Auszubildende mit dem Förderschwerpunkt Sehen.

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Norddeutsche Hörbücherei e.V.
Bücherei für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen

Georgsplatz 1
20099 Hamburg
Tel: 040 227 286-0
E-Mail: info@blindenbuecherei.de
Internet: externer Link www.blindenbuecherei.de

Die Norddeutsche Hörbücherei produziert und verleiht Hörbücher. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde, seh- und lesebehinderte Menschen.
Die Hörbücherei ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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ProBlind e.V.

Feuchter Str. 3
90610 Winkelhaid
Tel: 0176 466 7434
E-Mail: info@problind.org
Internet: externer Link www.problind.org

ProBlind e.V. ist ein gemeinnütziger Verein der es sich zum Ziel gesetzt hat, blinden und sehbehinderten Menschen eine große Anzahl taktiler und audio-taktiler Grafiken im SVG-Format zur Verfügung zu stellen. Diese sind auf die besonderen Bedürfnisse blinder Menschen optimiert. Der Schwerpunkt der grafischen Informationen liegt auf den Gebieten Bildung, Beruf, Mobilität und Teilhabe.

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Service für Blinde und Sehbehinderte (SfBS) der Universitätsbibliothek Dortmund
Technische Universität Dortmund

Sebrathweg 7
44149 Dortmund
Tel: 0231/755-4006
E-Mail: sfbs.ub@tu-dortmund.de
Internet: externer Link www.ub.tu-dortmund.de/sfbs

Der Service für Blinde und Sehbehinderte (SfBS) der Universitätsbibliothek Dortmund sichert in Zusammenarbeit mit DOBUS, dem Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium, die Versorgung von blinden und sehbehinderten Studierenden, Lehrstuhlangehörigen und sonstigen Mitarbeitern der TU Dortmund mit barrierefrei umgesetzter Literatur (Word-Dateien und E-Buch-Standard). Der begünstigte Personenkreis umfasst demnach blinde und sehbehinderte Menschen. Bei der umgesetzten Literatur liegt ein deutlicher Schwerpunkt auf wissenschaftlichen Titeln für Studium, Forschung und Lehre, die im "Sehkon" (Sehgeschädigtengerechter Katalog Online) nachgewiesen sind.

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Stadtbibliothek Burgstädt

Brühl 1
09217 Burgstädt
Tel: 03724 63220
E-Mail: bibliothek@stadt-burgstaedt.de
Internet: externer Link https://www.burgstaedt.de/kultur-tourismus/freizeiteinrichtungen/stadtbibliothek/

Im Rahmen der inklusiven Bibliotheksarbeit werden barrierefreie Medien an Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung vermittelt und zur Verfügung gestellt. Die Vermittlung barrierefreier Medien findet im Rahmen der Kooperationsinitiative „Chance Inklusion“ mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) statt. Im Fokus der Vermittlungsarbeit stehen barrierefreie Medien, wie z. B. Großdruckbücher, Reliefmedien und Hörbücher im DAISY-Format. Ausschließliche Zielgruppe des Angebots sind blinde, seh- und lesebehinderte Menschen.

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Stadtbibliothek Lößnitz

Marktplatz 13 (Bürgerhaus)
08294 Lößnitz/Erzg.
Tel: 03771 - 55 75 50
Fax: 03771 - 55 75 68
E-Mail: bibliothek@stadt-loessnitz.de
Internet: externer Link www.loessnitz.bbopac.de

Die Stadtbibliothek Lößnitz ist eine vom Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen geförderte öffentliche Bibliothek, die den Grundbedarf der Bürger in und um Lößnitz deckt. Sie wurde im Jahr 2002 eröffnet und befindet sich im Erdgeschoss des Bürgerhauses.
Die Stadtbibliothek Lößnitz vermittelt im Rahmen einer Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) Medien in einem barrierefreien Format an Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. Sie bestellt die gewünschten Titel für ihre Nutzer aus dem Bestand des dzb lesen und sendet sie nach Ablauf der Leihfrist wieder zurück. Sie ist ferner Ansprechpartner für eine Zielgruppe, die die Bibliothek aufgrund nachlassender Sehfähigkeit oder einer körperlichen Einschränkung nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt nutzen können.

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Stadtbibliothek Stuttgart

Mailänder Platz 1
70173 Stuttgart
Tel: 0711/216-96500
E-Mail: stadtbibliothek@stuttgart.de
Internet: externer Link www.stadtbibliothek-stuttgart.de

Die Stadtbibliothek Stuttgart stellt im Rahmen ihrer inklusiven Bibliotheksarbeit Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung barrierefreie Medien zur Verfügung. Aufgrund von Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen in den Stadtteilen Stuttgarts beliefert sie Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung auch im Zuge der aufsuchenden Bibliotheksarbeit mit barrierefreien Medien. Ausschließliche Zielgruppe des Angebots sind seh- und lesebehinderte Menschen.

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Stadtbibliothek Werdau

Stadtbibliothek Werdau
Holzstr. 2a
08412 Werdau
Tel: 03761 - 752 62
Fax: 03761 - 885 621
E-Mail: Hohberger@werdau.de
Internet: externer Link www.werdau.de/de/bibliothek.html

Die Stadtbibliothek Werdau ist mit ihrer 150-jährigen Geschichte eine der ältesten Bibliotheken Sachsens. Sie sichert den Medienbedarf in der großen Kreisstadt Werdau und des umliegenden Lankreises Zwickau.
Die Stadtbibliothek Werdau vermittelt im Rahmen einer Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) Medien in einem barrierefreien Format an Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. Sie bestellt die gewünschten Titel für ihre Nutzer aus dem Bestand des dzb lesen und sendet sie nach Ablauf der Leihfrist wieder zurück. Sie ist ferner Ansprechpartner für eine Zielgruppe, die die Bibliothek aufgrund nachlassender Sehfähigkeit oder einer körperlichen Einschränkung nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt nutzen können.

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Waldpiraten-Camp

Promenadenweg 1
69117 Heidelberg
Tel: 06221 180466
E-Mail: camp@kinderkrebsstiftung.de
Internet: externer Link https://www.kinderkrebsstiftung.de/wir-helfen/leben-nach-der-behandlung/waldpiraten-camp/

Das Waldpiraten-Camp der Deutschen Kinderkrebsstiftung im Heidelberger Stadtwald ist eine Nachsorgeeinrichtung für krebskranke Kinder und Jugendliche sowie ihre Geschwister und Familienangehörige.

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Westdeutsche Bibliothek der Hörmedien
für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (WBH)

(früher: Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V.)
Harkortstr. 9
48163 Münster
Tel: 0251 719901
Fax: 0251 712846
E-Mail: wbh@wbh-online.de
Internet: externer Link www.wbh-online.de

Die Westdeutsche Bibliothek der Hörmedien für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen produziert und verleiht Hörbücher als MP3-fähige Daisy-CD. Darüber hinaus werden Hörbücher zum Download angeboten. Der begünstigte Personenkreis umfasst blinde, seh- und lesebehinderte Menschen. Die WBH ist Mitglied der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V. (Medibus).

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Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI) der FernUniversität Hagen

Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI) der FernUniversität Hagen
Universitätsstraße 21 (Geb. 8)
58084 Hagen
Tel. 02331 987-1422
E-Mail: barrierefreie-medien@fernuni-hagen.de
Internet: externer Link www.fernuni-hagen.de/zli/

Das Zentrum für Lernen und Innovation (ZLI) der FernUniversität in Hagen berät und unterstützt Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. Für blinde und sehbehinderte Studierende wird Lehrmaterial in Punktschrift, in Audiodateien (DAISY) oder in Großschrift aufbereitet. Je nach Bedarf wird individuell auf die Belange der Studierenden eingegangen.

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Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)

Kontakt

Hausanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München

Postanschrift:
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München
Telefon: 089 2195-2673
Telefax: 089 2195-3306


Die Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz vermittelt bei Streitigkeiten zwischen urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke. Dazu gehören beispielsweise Meinungsverschiedenheiten zwischen der externer Link Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und Konzertveranstaltern, Diskothekenbetreibern, Sendeunternehmen und Tonträgerherstellern.

Daneben befasst sich die Schiedsstelle auch mit Auseinandersetzungen zwischen Sendeunternehmen und Kabelnetzbetreibern. In den Verfahren geht es häufig um die Frage, ob die von den Verwertungsgesellschaften aufgestellten Tarife im Einzelfall anwendbar und angemessen sind.

Die Schiedsstelle bemüht sich um eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten. Gelingt dies nicht schon im Laufe des Verfahrens, beispielsweise durch einen Vergleich, so unterbreitet sie den Beteiligten einen Einigungsvorschlag. Dieser Vorschlag entfaltet - wenn ihm keine Seite widerspricht - ähnliche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil.
Die Schiedsstelle ist zwar organisatorisch in das DPMA eingebunden, sie ist jedoch eine eigenständige Institution und mit dem DPMA als Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften nicht identisch.

Veröffentlichungen der Schiedsstelle nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)

Hier finden Sie die Einigungsvorschläge, Beschlüsse, Hinweise und Veröffentlichungen nach §§ 112 Abs. 2, 114 Abs. 2, 116 S. 2 der Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz, VGG). Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um nicht bestandskräftige Entscheidungen.

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2025
Datum Aktenzeichen Stichwort
15.12.2025 Sch-Urh 57/24 pdf-Datei Tarifüberprüfung bei bestehendem Lizenzvertrag
12.11.2025 Sch-Urh 04/24 pdf-Datei Tarife WR-Tanz und WR-T-BAL
18.09.2025 Sch-Urh 90/20 pdf-Datei Gesamtvertrag Hochschul-Intranet (1,3 MB)
13.08.2025 Sch-Urh 07/22 pdf-Datei Verbreitung in Museumskatalogen
01.04.2025 Sch-Urh 02/22 pdf-Datei Tarif WR-VM
15.01.2025 Sch-Urh 02/23 pdf-Datei Tarif U-V

Antrag auf Durchführung einer empirischen Untersuchung vom 25. Juni 2025

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Rosenheimer Str. 11, 81667 München, hat mit dem nachfolgend veröffentlichten Antrag vom 25. Juni 2025 gemäß § 93 VGG die Durchführung einer empirischen Untersuchung zur Ermittlung der nach § 54a Abs. 1 UrhG maßgeblichen Nutzung von Spielekonsolen in einem Verfahren nach den §§ 93, 112 ff. VGG beantragt.

pdf-Datei Antrag gemäß § 93 VGG auf Durchführung einer empirischen Untersuchung (1,58 MB) (Datei ist nicht barrierefrei)

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Von dem Antrag betroffene Verbände von Herstellern, Importeuren und Händlern, denen der Antrag nicht zugestellt worden ist, können binnen eines Monats ab Veröffentlichung des Antrags durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schiedsstelle dem Verfahren beitreten (veröffentlicht am 15.07.2025).
Die Erklärung ist zu richten an:

Schiedsstelle
nach dem Gesetz über die Wahrnehmung
von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
durch Verwertungsgesellschaften
beim Deutschen Patent- und Markenamt,
80297 München

2024
Datum Aktenzeichen Stichwort
13.08.2024 Sch-Urh 138/19 pdf-Datei Gesamtvertrag entgeltliches Musikstreaming, Tarif VR-OD 8
13.08.2024 Sch-Urh 46/22 pdf-Datei Vergütungspflicht für Clouds
30.07.2024 Sch-Urh 87/20 und 42/21 pdf-Datei Vergütungspflicht für in Kraftfahrzeuge eingebaute Infotainmentsysteme
12.06.2024 Sch-Urh 29/21 pdf-Datei Vergütungspflicht für Smartwatches für 2019 und 2020
16.05.2024 Sch-Urh 35/21 pdf-Datei Musiknutzung bei Motivationsseminaren, Tarif U-K
15.05.2024 Sch-Urh 58/21 pdf-Datei Gesamtvertrag Zirkus, Tarif Z
27.03.2024 Sch-Urh 11/22 pdf-Datei Antrag auf Durchführung einer empirischen Untersuchung zur Nutzung von Clouds
08.02.2024 Sch-Urh 17/23 SL pdf-Datei Sicherheitsleistung für Mobiltelefone für 2022 (1,04 MB)

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2023
Datum Aktenzeichen Stichwort
18.12.2023 Sch-Urh 15/21 und 14/22 pdf-Datei Vergütungspflicht und doppelter Vergütungssatz für Mobiltelefone für 2018 bis 2021
26.10.2023 Sch-Urh 31/21-SL und 37/22-SL pdf-Datei Sicherheitsleistung für PCs für 2020 und 2021
26.10.2023 Sch-Urh 147/18 pdf-Datei Vergütungspflicht für PCs für 2015 (1,13 MB)
24.10.2023 Sch-Urh 11/22 pdf-Datei Hinweisbeschluss zum Antrag auf Durchführung einer empirischen Untersuchung zur Nutzung von Clouds
28.09.2023 Sch-Urh 21/20 und 7/21 pdf-Datei Vergütungspflicht für PCs für 2019 und 2020 (1,14 MB)
28.06.2023 Sch-Urh 142/19 pdf-Datei Vergütungspflicht für PCs für 2016 (1,14 MB)
13.06.2023 Sch-Urh 38/21 SL pdf-Datei Sicherheitsleistung für Tablets für 2018 bis 2019
22.05.2023 Sch-Urh 121/19 pdf-Datei Vergütungspflicht für PCs für 2002 bis 2007
27.04.2023 Sch-Urh 15/20-SL pdf-Datei Sicherheitsleistung für PCs für 2019
22.03.2023 Sch-Urh 66/19 pdf-Datei Vergütungspflicht des Händlers für PCs für 2017
01.03.2023 Sch-Urh 09/22 und 10/22 N pdf-Datei Unanwendbarkeit des IFG
24.01.2023 Sch-Urh 151/18 und 57/19 pdf-Datei Vergütungspflicht und doppelter Vergütungssatz für Mobiltelefone für 2015 bis 2018

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2021 - 2022
Datum Aktenzeichen Stichwort
2022
21.12.2022 Sch-Urh 35/19 pdf-Datei Vergütungspflicht für PCs für 2018
21.12.2022 Sch-Urh 67/19 pdf-Datei Vergütungspflicht für Mobiltelefone für 2018
10.11.2022 Sch-Urh 04/21 pdf-Datei Anwendbarkeit des Tarifs M-U auf Körungsveranstaltungen
06.10.2022 Sch-Urh 52/20 pdf-Datei Vergütungspflicht für USB-Sticks ab 2017
21.04.2022 Sch-Urh 111/19 pdf-Datei Vergütung für Multimedia-Festplatten ab 2008
24.02.2022 Sch-Urh 06/20 pdf-Datei Anwendbarkeit des Tarifs M-V auf Tanzveranstaltungen
23.02.2022 Sch-Urh 15/19 pdf-Datei Gesamtvertrag werbefinanziertes Musikstreaming, Tarif VR-OD 9
21.02.2022 Sch-Urh 129/18 pdf-Datei Gesamtvertrag Kopienversand auf Bestellung
09.02.2022 Sch-Urh 23/19 pdf-Datei Tarif WR-VM
2021
17.12.2021 Sch-Urh 95/18 pdf-Datei Vergütungspflicht für externe Festplatten ab 2011
09.12.2021 Sch-Urh 94/20 pdf-Datei Tarif Z
09.12.2021 Sch-Urh 09/19 pdf-Datei Tarif M-CD
19.11.2021 Sch-Urh 72/17 pdf-Datei Vergütung für PC ab 2016
22.10.2021 Sch-Urh 11/19 pdf-Datei Kabelweitersendung, Online-Videorekorder
01.10.2021 Sch-Urh 13/18 pdf-Datei Gesamtvertrag Fernsehen, Tarif FS
10.09.2021 Sch-Urh 08/20 pdf-Datei Gesamtvertrag, Tarif Z, Zurückweisung des Antrages
10.08.2021 Sch-Urh 02/20 pdf-Datei Gesamtvertrag (Pauschalvertrag) Tarif WR-KS, Tarif Tanz
30.07.2021 Sch-Urh 08/18 pdf-Datei Gesamtvertrag Vervielfältigung zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe - den Vervielfältigenden
23.07.2021 Sch-Urh 15/18 pdf-Datei Gesamtvertrag Varieté, Tarif V
02.06.2021 Sch-Urh 25/19, 26/19,
27/19, 28/19, 29/19,
30/19, 31/19, 32/19, 33/19
pdf-Datei Vergütungspflicht für diverse Produkte
14.01.2021 Sch-Urh 09/17 pdf-Datei Tarif U-V

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2019 - 2020
Datum Aktenzeichen Stichwort
2020
21.12.2020 Sch-Urh 04/18 pdf-Datei Tarif Kabelweitersendung, IPTV
03.12.2020 Sch-Urh 29/18 pdf-Datei Tarif U-V
30.11.2020 Sch-Urh 10/17 pdf-Datei Kabelweitersendung in Patientenzimmer u.ä.
24.11.2020 Sch-Urh 02/17 pdf-Datei Tarif V
07.10.2020 Sch-Urh 07/18 pdf-Datei Fitnessstudio WR-KS-F
29.09.2020 Sch-Urh 22/15 pdf-Datei Tarif M-CD
21.09.2020 Sch-Urh 29/14 pdf-Datei § 54 UrhG für Produkte der Unterhaltungselektronik
26.08.2020 Sch-Urh 121/17 et al., 122/17, 123/17, 125/17, 127/17, 140/17, 141/17, 142/17,143/17, 144/17, 118/18, 119/18, 121/18, 136/18, 137/18, 141/18, 143/18, 144/18, 149/18, 152/18 pdf-Datei § 54 UrhG, diverse Produkte
19.08.2020 Sch-Urh 07/17 pdf-Datei Radrennen und Cityfest U-ST
12.05.2020 Sch-Urh 155/18 pdf-Datei § 54c UrhG
05.05.2020 Sch-Urh 59/16 pdf-Datei PC-Vergütung 2014-2015
28.04.2020 Sch-Urh 159/17 pdf-Datei § 54c UrhG
2019
07.11.2019 Sch-Urh 33/16 pdf-Datei Cafe-Bistro, M-U, U-V
05.11.2019 Sch-Urh 158/17 pdf-Datei Gesamtvertrag Tarife TT und BT
14.10.2019 Sch-Urh 07/14 pdf-Datei Tarifierung von "Copyshops"
06.09.2019 Sch-Urh 09/16 pdf-Datei Tarife M-U, M-CD
25.07.2019 Sch-Urh 50/18 pdf-Datei Vergütung für Tablets (2)
25.07.2019 Sch-Urh 04/16 pdf-Datei M-CD
25.06.2019 Sch-Urh 134/14 pdf-Datei PC-Vergütung 2011-2013
25.06.2019 Sch-Urh 87/14 pdf-Datei PC-Vergütung 2011-2013 (2,42 MB)
12.06.2019 Sch-Urh 164/14 pdf-Datei Rückvergütungsanspruch nach §§ 812,818 BGB (2)
28.03.2019 Sch-Urh 19/16 pdf-Datei Tarife VR-Ö, M-V
28.03.2019 Sch-Urh 21/16 pdf-Datei Tarif U-K 2015, Mindestumsatz- und Mindestvergütungsregel
21.03.2019 Sch-Urh 34/16 pdf-Datei U-V, Tarifierung von "Eisgalas"
18.03.2019 Sch-Urh 110/15 pdf-Datei Kabelweitersendung, IPTV

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2015 - 2018
Datum Aktenzeichen Stichwort
2018
12.12.2018 Sch-Urh 08/15 pdf-Datei Tarif U-Büh
06.12.2018 Sch-Urh 22/14 pdf-Datei Tarif U-K II; Wortkabarett
27.11.2018 Sch-Urh 37/17 pdf-Datei Internationale Zuständigkeit I (bestandskräftig)
09.10.2018 Sch-Urh 65/16 pdf-Datei Aussetzungsbeschluss nach Teil-EV
27.09.2018 Sch-Urh 65/16 pdf-Datei Teil-EV zur Auskunftspflicht für externe Festplatten
17.07.2018 Sch-Urh 19/15 pdf-Datei Kabelweitersendung
05.07.2018 Sch-Urh 28/16 pdf-Datei Vergütung PC alt (2,87 MB)
23.05.2018 Sch-Urh 121/14 pdf-Datei Vergütung für Tablets; Verhältnis tariflicher zu gesamtvertraglich vereinbarter Vergütung I
17.05.2018 Sch-Urh 18/12 pdf-Datei Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten
23.02.2018 Sch-Urh 152/14 pdf-Datei Vergütung für Kassettenrekorder
08.02.2018 Sch-Urh 151/16 pdf-Datei Sicherheitsleistung (bestandskräftig)
2017
26.09.2017 Sch-Urh 90/12 pdf-Datei Gesamtvertrag Festplatten (2,59 MB)
26.07.2017 Sch-Urh 112/16 pdf-Datei Sicherheitsleistung
20.07.2017 Sch-Urh 163/14 pdf-Datei Tarif M-CD
27.02.2017 Sch-Urh 61/13 pdf-Datei Rückvergütungsanspruch nach §§ 812 Abs.1 S.1 Alt.1, 818 Abs.3 BGB
2016
17.11.2016 Sch-Urh 09/15 pdf-Datei Gesamtvertrag Konzerte
2015
24.09.2015 Sch-Urh 13/14 pdf-Datei Tarif Presseverleger

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2008 - 2014
Datum Aktenzeichen Stichwort
2013
09.09.2013 Sch-Urh 94/11 pdf-Datei Vergütung für Festplatten 2008 bis 2010, Berichtigungsbeschluss
15.07.2013 Sch-Urh 94/11 pdf-Datei Vergütung für Festplatten 2008 bis 2010
09.01.2013 Sch-Urh 49/11 pdf-Datei Vergütung für Speicherkarten
2012
25.07.2012 Sch-Urh 223/10 pdf-Datei Vergütung für Mobiltelefone mit MP3-Funktion 2004 bis 2007
29.03.2012 Sch-Urh 222/10 pdf-Datei Vergütung für Mobiltelefone mit MP3-Funktion 2007
15.02.2012 Sch-Urh 37/08 pdf-Datei PC-Vergütung Gesamtvertrag
2008
16.12.2008 Sch-Urh 62/07 pdf-Datei Vergütung für Mobiltelefone mit MP3-Funktion 2004 bis 2007, Berichtigungsbeschlüsse
05.11.2008 Sch-Urh 62/07 pdf-Datei Vergütung für Mobiltelefone mit MP3-Funktion 2004 bis 2007, Berichtigungsbeschlüsse
15.10.2008 Sch-Urh 62/07 pdf-Datei Vergütung für Mobiltelefone mit MP3-Funktion 2004 bis 2007

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Register anonymer und pseudonymer Werke

Der urheberrechtliche Schutz eines Werks endet allgemein 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Ist der wahre Name der Urheberin oder des Urhebers unbekannt, kann der Todestag des Urhebers für den Beginn der Schutzdauer nicht festgestellt werden. Die Schutzdauer verkürzt sich deshalb bei Urheberinnen und Urhebern, deren Werke anonym oder unter Verwendung eines Pseudonyms (d.h. eines Decknamens) veröffentlicht worden sind, auf 70 Jahre nach der Veröffentlichung.

Wird der wahre Name (d.h. der bürgerliche Name) der Urheberin oder des Urhebers zur Eintragung in das Register anonymer und pseudonymer Werke angemeldet, so berechnet sich der Urheberrechtsschutz wie bei nicht anonym oder unter Pseudonym veröffentlichten Werken. Damit gewährleistet die Eintragung die maximale Dauer des Urheberrechtsschutzes.

Hinweis: Der Urheberrechtsschutz entsteht kraft Gesetzes unmittelbar mit der Schöpfung eines Werks. Die Eintragung in das Register anonymer und pseudonymer Werke begründet daher nicht den urheberrechtlichen Schutz eines Werks.
Das Register wird beim DPMA geführt, damit für anonyme oder unter einem Pseudonym veröffentlichte Werke die Regelschutzdauer gemäß § 64 Urheberrechtsgesetz gelten kann. Es liegt nur in Papierform vor und kann beim DPMA eingesehen werden.


Datenbank verwaister Werke

Verwaiste Werke sind beispielsweise Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, Filme oder Tonträger, die zwar noch urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber aber selbst durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können.

Einrichtungen wie öffentlich zugängliche Bibliotheken oder Museen dürfen nach den §§ 61 ff. Urheberrechtsgesetz die in ihren Sammlungen enthaltenen verwaisten Werke unter bestimmten Voraussetzungen zum Zweck der Digitalisierung vervielfältigen und im Internet veröffentlichen. Für diesen Fall müssen bestimmte Informationen zu den verwaisten Werken in die Datenbank verwaister Werke eingetragen werden.

Die Datenbank verwaister Werke wird beim externer Link EUIPO (European Union Intellectual Property Office) geführt und ist europaweit öffentlich zugänglich. Hintergrund ist die Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke. Das DPMA selbst führt danach kein eigenes Register, sondern leitet die von den Institutionen gemeldeten Informationen zu verwaisten Werken zum Zweck der Freischaltung in der europäischen Datenbank an das EUIPO weiter.

Nähere Informationen sowie Zugriff auf die Datenbank verwaister Werke (externer Link Orphan Works Database) erhalten Sie auf den Internetseiten des externer Link EUIPO.


Bild: iStock.com/jlgutierrez

Stand: 19.03.2026