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Das "Patentamt im Umbruch": 1961 bis 1970

Wiederaufbau

Ruine des Recherchesaals in Berlin

Recherchesaal, 1968 (Quelle: DPMA-IDZ, Berlin)

Der endgültige Wiederaufbau des Dienstgebäudes in der Gitschiner Straße in Berlin zog sich über fast 20 Jahre hin. Im Inneren des Gebäudes blieben die architektonischen Stilelemente der Bauzeit für Räume, die dem Publikum zugänglich waren, weitgehend erhalten. Die Auslegehalle lag besonders im Augenmerk der Öffentlichkeit und konnte 1969 fertiggestellt werden. Für die in den letzten Jahren stark angestiegene Zahl der Patentschriften wurde ausreichend Platz benötigt und die Nutzung der Halle sollte möglichst zweckgerichtet sein. Aus dem Recherchesaal, der abgerissen werden musste, entstand innerhalb von zwei Jahren eine modern eingerichtete Auslegehalle.

Blick in die neue Auslegehalle

Auslegehalle, 1970 (Quelle: DPMA-IDZ, Berlin/ C. Keller, 10115 Berlin)

Der ehemalige Plenarsaal war entsprechend der architektonischen Vorliebe zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Stil der Neorenaissance gehalten worden: hohe venezianische Bleiglasfenster, Stuckornamente an Decke und Wänden, hängende Kronleuchter. Noch 1965 ließ sich die einstige Pracht kaum mehr erahnen, der Krieg hatte seine Spuren hinterlassen. Heute beherbergt der frühere Plenarsaal übrigens die Kantine.

Verwaltung oder Gerichtsbarkeit

Historisches Bild des Plenarsaals vor dem Zweiten Weltkrieg

Plenarsaal vor dem Zweiten Weltkrieg

Seit 1877 entschied das Patentamt durch Prüfungsstellen und Patentabteilungen (erste Instanz) über die Erteilung eines Patents durch Verwaltungsakt. In der zweiten Instanz wurden diese durch die Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts überprüft. Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Mai 1949 war die Frage aufgetreten, ob die frühere Beurteilung der Beschwerdesenate als Gericht damit noch Bestand haben konnte. Zu klären war, ob die Einordnung der Senate als Gerichte in der Behördenorganisation im Einklang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung, nach Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz stand. Nachdem mehrere Klagen gegen Entscheidungen des Deutschen Patentamts beim Verwaltungsgericht München anhängig gemacht wurden, entschied schließlich das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren mit Urteil vom 13. Juni 1959 endgültig, dass die Beschwerdesenate nur den Charakter einer Verwaltungsbehörde hatte.

Plenarsaal mit Kriegsschäden

Plenarsaal 1965

Da im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes umfangreiche Spezialkenntnisse erforderlich sind, wurde beschlossen ein Bundesgericht für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes einzurichten, das mit technischen und rechtskundigen Richtern besetzt werden sollte. Dies zog auch eine umfangreiche Reform des Rechtmittelverfahrens im Amt nach sich. Dem damaligen Präsidenten Dr. Herbert Kühnemann oblag es, dies zu bewerkstelligen. Die Reform gründete auf dem "Sechsten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes" vom 23. März 1961.

Das Bundespatentgericht wurde am 1. Juli 1961 im Dienstgebäude des Deutschen Patentamts in München eröffnet. Die rechtskundigen und die gleichberechtigten technisch-naturwissenschaftlichen Mitgliedern der aufgelösten Beschwerde- und Nichtigkeitssenate des Amtes wurden zu Richtern am Bundespatentgericht berufen.

Neuorganisation und gesetzliche Änderungen im Patentrecht

Ende der 1950er/Anfang der 1960er wurde ein grundlegender Strukturwandel erforderlich. Die tradierte Organisation des Reichspatentamts und die damaligen Gesetzmäßigkeiten konnten die Anforderungen der Nachkriegszeit und der aufstrebenden Bundesrepublik, die den Blick auf Europa und die Welt richtete, nicht erfüllen.

Portrait Dr. Kurt Haertel

Präsident Dr. Kurt Haertel (01.05.1963-31.12.1975)

Der Bundesrechnungshof legte dem Patentamt im November 1963 ein Gutachten vor, wonach dessen Arbeitsweise wenig zukunftsorientiert sei. Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 hatte bereits eindeutig in Richtung Neugestaltung gewiesen. Sämtliche Bereiche waren betroffen: arbeits- und verfahrenstechnische Grundsätze, Aufbau und Ablauf der Verwaltung sowie erfolgsorientierter Personaleinsatz. Präsident Dr. Haertel nahm sich dieser Herausforderung an.

Zunächst richtete er ein eigenes Referat für Organisation ein; ein solches hatte es zuvor im Patentamt nicht gegeben. Die Mitarbeiter des Referats standen vor Neuland. Sie richteten ihren Blick auf die Patentstrukturen anderer europäischer Staaten, das Modell der Niederlande überzeugte schließlich und diente als Orientierungshilfe für die Reform des Patentgesetzes. Nach weiteren drei Jahren und einem weiteren Gutachten des Bundesrechnungshofs lag allerdings noch kein befriedigendes Ergebnis vor. Das Organisationsreferat wurde durch eine Planungsgruppe erweitert, die in zwei Jahren die gesamte Ablauforganisation des Patentwesens umgestalten sollte. Eine sportliche Aufgabe, bei der das so genannte "Vorabgesetz" indirekt behilflich war.

Das Vorabgesetz - "Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze" vom 4. September 1967 - enthielt erstmals die "Isolierte Recherche". Gegen Zahlung einer Gebühr erhielt ein Anmelder öffentliche Druckschriften, die für die Beurteilung der Patentfähigkeit der konkreten angemeldeten Erfindung in Betracht zu ziehen waren, ohne dass eine rechtliche Bewertung vorgenommen wurde. Diese Möglichkeit erwies sich insbesondere für erfahrene Anmelder als interessant, da günstiger. Für das Deutsche Patentamt jedoch stellte es eine sehr zeitaufwendige Mehrarbeit dar, rechtlich passende Druckschriften zu ermitteln und zu versenden. Die Dienststelle Berlin wurde mit dieser Aufgabe betraut, jedoch zunächst ohne ausreichende Personalausstattung. Auf Ministerialebene einigte man sich schließlich darauf, das Personal der "Treuhandstelle Reichspatentamt", welche dem Berliner Senat unterstand, in die Dienststelle des Deutschen Patentamts einzugliedern. Der Personalkörper wuchs von 93 Bediensteten im Jahre 1963 auf etwa 300 zum 1. Mai 1968, davon rund 45 technische Mitarbeiter des höheren Dienstes. Bis Ende 1968 wurden Strategien entwickelt, Abläufe optimiert und 1969 war es soweit: Die Dienststelle Berlin bearbeitete ab diesem Zeitpunkt 6 000 bis 7 000 Rechercheanfragen jährlich.

Das neue Gesetz sah zudem die "verschobene Prüfung" vor, welche zu einer wesentlichen verfahrensrechtlichen Änderung führte. Eingehende Anmeldungen wurden ab dem Stichtag 1. Oktober 1968 als Neuanmeldungen bezeichnet. Diese sollten nur einer Offensichtlichkeitsprüfung unterzogen und nach 18 Monaten ab dem Prioritätstag offengelegt werden. Wurde in den folgenden sieben Jahren kein gebührenpflichtiger Antrag auf amtliche Prüfung gestellt, galt die Anmeldung als zurückgenommen. Als Altanmeldungen wurde jene bezeichnet, die das Patentamt vor dem Stichtag abschließen konnte.

Das Organisationsreferat hatte indes ein völlig neues Organigramm erarbeitet, dessen Umsetzung unter anderem auch den Präsidenten entlasten und die Verfahren beschleunigen sollte. Ebenfalls mit Wirkung vom 1. Oktober 1968 wurde das Deutsche Patentamt in vier Hauptabteilungen und in die Dienststelle Berlin gegliedert.

Diese neue Struktur war einer der ersten wichtigen Schritte bei der dringlichen Umgestaltung. Präsident Dr. Haertel erachtete eine stetige Weiterentwicklung als erforderlich und prägte ein Jahr nach dem Gesetz vom 4. September 1967 das Wort vom "Patentamt im Umbruch".

Deutsches Patentamt 1. Oktober 1968
Patentwesen Rechtswesen Klassifikation, Dokumentation, Information Allgemeine Verwaltung Dienststelle Berlin
Patentabteilungen, Vorprüfungsabteilung, Patentverwaltungsabteilung Gebrauchsmusterstelle, Gebrauchsmusterabteilungen I und II,
Warenzeichenabteilung
- Markenstelle,
Urheberrechtsabteilung/ Rechtsabteilung
- Allg. Rechtsang.
- Veröffentlichungswesen
- in-/ ausländischer/ internationaler gewerblicher Rechtsschutz
- Sprachendienst
- Sicherheitswesen
Klassifikation, Auszeichnung, Prüfstoff, Dokumentation, Bibliothek Personal, Ausbildung, Besoldung, Planung, Organisation, Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten, Innerer Dienst, Patentanwalts-/ Vertreterwesen Technische Abteilung, Rechts- und Verwaltungsabteilung

Bilder: DPMA (soweit nicht anders angegeben)

Stand: 02.02.2023