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Veröffentlichungen nach § 112 Abs. 2 Satz 2 VGG
Antrag auf Durchführung einer empirischen Untersuchung vom 25. Juni 2025
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Rosenheimer Str. 11, 81667 München, hat mit dem nachfolgend veröffentlichten Antrag vom 25. Juni 2025 gemäß § 93 VGG die Durchführung einer empirischen Untersuchung zur Ermittlung der nach § 54a Abs. 1 UrhG maßgeblichen Nutzung von Spielekonsolen in einem Verfahren nach den §§ 93, 112 ff. VGG beantragt.
Antrag gemäß § 93 VGG auf Durchführung einer empirischen Untersuchung (1,58 MB) (Datei ist nicht barrierefrei)
Von dem Antrag betroffene Verbände von Herstellern, Importeuren und Händlern, denen der Antrag nicht zugestellt worden ist, können binnen eines Monats ab Veröffentlichung des Antrags durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schiedsstelle dem Verfahren beitreten (veröffentlicht am 15.07.2025).
Die Erklärung ist zu richten an:
Schiedsstelle
nach dem Gesetz über die Wahrnehmung
von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
durch Verwertungsgesellschaften
beim Deutschen Patent- und Markenamt,
80297 München
Stand: 24.07.2025
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