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Hinweis vom 7. Juli 2022

PCT-Anmeldungen jetzt auch signaturfrei möglich

Seit dem 1. Juli 2022 können Sie internationale Patentanmeldungen (PCT-Anmeldungen) mit dem DPMA als Anmeldeamt (Anmeldeamt DE) einfach online über ePCT einreichen. ePCT ist ein sicheres, browserbasiertes System, das eine breite Palette an Funktionen bietet. Benutzerinnen und Benutzer können sich mit ihrem WIPO-Konto bei ePCT anmelden, um auf die neuesten bibliografischen Daten und die beim Internationalen Büro (IB) gespeicherten Dokumente zuzugreifen. Für den Zugriff auf vertrauliche Informationen ist eine Anmeldung mit starker Authentifizierung erforderlich. Das bedeutet, Sie benötigen ein Passwort und einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor wie beispielsweise ein per Handyapp generiertes Einmal-Passwort – ähnlich wie beim Online-Banking.

Über ePCT können Sie neue internationale Anmeldungen bei den teilnehmenden PCT-Empfangsämtern – also nun auch beim DPMA - einreichen. Das Anbringen einer Signatur mittels einer Signaturkarte ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie Ihre PCT-Anmeldungen mit Anmeldeamt DE nach wie vor auch über DPMAdirektPro und eOLF (Tool des Europäischen Patentamts) einreichen.

Um die Inbetriebnahme von ePCT mit dem DPMA als Anmeldeamt zu ermöglichen, musste die externer Link Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA (ERVDPMAV) geändert werden. Die geänderte Verordnung ist seit 1. Juli 2022 in Kraft.


Stand: 07.07.2022