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Studie: Serviceangebote des Deutschen Patent- und Markenamts gehören zu Top-Verwaltungsleistungen - DPMA Vorreiter bei E-Government-Verfahren

Pressemitteilung vom 2. August 2017

München. Vier DPMA-Dienste unter den Top-100-Verwaltungsleistungen für Unternehmen: Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Cornelia Rudloff-Schäffer, hat mit Stolz auf eine externer Link aktuelle Studie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) reagiert. "Die Studie unterstreicht den hohen Stellenwert des DPMA für die Innovationskraft und den Erfolg der Wirtschaft", betont Frau Rudloff-Schäffer. Die Erhebung zählt die Patentprüfung, die Patenterteilung, den Markenschutz und die Bereitstellung des Patentregisters zu den Top-Leistungen im Bereich von Forschung und Entwicklung. Das BMWi hatte sie kürzlich unter dem Titel "Top 100 Wirtschaft - Die wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen für Unternehmen" veröffentlicht.

Ziel der Studie ist unter anderem, Verwaltungsleistungen zu identifizieren, die im Sinne der Unternehmen dringend digitalisiert werden sollten. Frau Rudloff-Schäffer betont, dass das DPMA bereits heute Vorreiter in Sachen prozessorientiertes E-Government ist. "Alle in der Studie genannten Leistungen bieten wir seit Jahren nahezu durchgängig digital an - ein Service, den tausende Kunden nutzen und schätzen", betont die Präsidentin. "Das DPMA treibt seine zukunftsorientierte Digitalisierungsstrategie seit vielen Jahren konsequent voran und versteht sich als Dienstleistungsbehörde 4.0."

Elektronische Akte seit 2011 - Verwaltung 4.0 als strategisches Leitthema

Papier findet man in den Büros des DPMA heute nur noch wenig. Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster und Marken werden mit den IT-Anwendungen DPMApatente/gebrauchsmuster (seit 2011) und DPMAmarken (seit 2015) ausschließlich in elektronischen Akten geprüft, erteilt und eingetragen. Doch nicht nur die Arbeit innerhalb der Behörde läuft elektronisch und medienbruchfrei - auch die Schnittstellen nach außen zu europäischen und internationalen Partnern funktionieren digital. Seinen Kunden stellt das DPMA mit DPMAdirektPro eine spezielle Software zur Verfügung, die sich leicht in bestehende Firmen- und Kanzleiprozesse integrieren lässt. Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Markenanmeldungen lassen sich so am Computer rechtssicher digital signieren und strukturiert ins Behördensystem einspeisen. Speziell für Einzelanmelder bietet das Amt zudem die signaturfreie, rein web-basierte Anwendung DPMAdirektWeb für Design- und Markenanmeldungen mit großer Resonanz an.

In die andere Richtung - also für den Versand und die rechtssichere Zustellung von Mitteilungen, Bescheiden und Beschlüssen des Amts an seine Kunden - läuft eine Pilotphase mit interessierten Unternehmen und Kanzleien. "Die Ergebnisse sind so gut, dass wir auch da bald in den Vollbetrieb gehen können", berichtet Frau Rudloff-Schäffer. Auch in der Designabteilung des DPMA laufen die Vorbereitungen für die komplett elektronische Aktenbearbeitung.

In der elektronischen Datenbank DPMAregister veröffentlicht das DPMA Publikationen und Registerdaten mit aktuellen Rechts- und Verfahrensstandsinformationen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Deutsche, europäische und internationale Nutzer können darin sekundenschnell online nach angemeldeten, erteilten und eingetragenen Schutzrechten recherchieren. Zudem können sie online Akten einsehen und mit dem Dienst DPMAkurier die technische Entwicklung innerhalb eines bestimmten Fachgebiets überwachen und sich per automatisiertem E-Mail-Alert auf dem Laufenden halten lassen. Im Recherchesystem DEPATISnet können sich Nutzer zum weltweiten Stand der Technik in rund 100 Millionen digitalen Patentdokumenten auf den aktuellen Stand bringen.

Hohe Akzeptanz der IT-Services

Die Zahlen sprechen für sich: In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der nationalen Online-Patentanmeldungen von 1,1 Prozent (2006) auf mehr als 80 Prozent (Juni 2017). Intern werden sie zu 100 Prozent digital bearbeitet. Das IT-System DPMApatente/gebrauchsmuster verwaltet rund acht Millionen Akten mit um die 50 Millionen Dokumenten. Bei DPMAmarken sind es 4,5 Millionen Akten mit rund 24 Millionen Dokumenten. Pro Jahr kommen etwa 68 000 Patentanmeldungen, fast 70 000 Markenanmeldungen und mehr als 14 000 Gebrauchsmusteranmeldungen hinzu. Auch die elektronischen Datenbanken des DPMA werden immer stärker genutzt. Auf DEPATISnet verzeichnete das Amt allein im vergangenen Jahr fast 125 Millionen Zugriffe aus aller Welt. Mehr als 2000 Beschäftigte des DPMA an allen Standorten nutzen bereits das innovative Potenzial der elektronischen Systemlandschaft und schätzen deren prozessorientierte, leistungsfähige Architektur. Das aktive Change-Management der Amtsleitung, das bei der Umstellung auch die interne Akzeptanz förderte, hat sich gelohnt.

In ihrem Kurs bestätigt sieht sich die DPMA-Präsidentin auch durch den der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der ein großes Digitalisierungspotenzial in der öffentlichen Verwaltung feststellt. "Wir sind froh, dass wir frühzeitig in die digitale Transformation investiert haben. So können wir unseren Kunden aus der Wirtschaft seit langem umfassende digitale Angebote machen, die wir kontinuierlich ausbauen", betont Cornelia Rudloff-Schäffer.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums - für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten - München, Jena und Berlin - sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.

Stand: 15.03.2024